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Wenn der Geschädigte den Schaden nicht meldet, wird die Versicherung tätig, solange du den Vorfall unverzüglich anzeigst. Die Meldungspflicht liegt primär bei dir als Versicherungsnehmer, nicht beim Geschädigten. Allerdings können sich Ansprüche nach drei Jahren verjähren, weshalb eine schnelle Meldung entscheidend ist.
Wenn der Geschädigte den Schaden nicht meldet, wird die Versicherung tätig, solange du den Vorfall unverzüglich anzeigst. Die Meldungspflicht liegt primär bei dir als Versicherungsnehmer, nicht beim Geschädigten. Allerdings können sich Ansprüche nach drei Jahren verjähren, weshalb eine schnelle Meldung entscheidend ist.
Viele Versicherte glauben fälschlicherweise, dass nur der Geschädigte den Schaden anmelden darf. Tatsächlich ist es deine Pflicht als Versicherungsnehmer, jeden potenziellen Schadensfall deiner Privathaftpflichtversicherung zu melden – unabhängig davon, ob der Geschädigte bereits Ansprüche geltend macht. Dies gilt auch dann, wenn der andere noch gar nicht weiß, dass ein Schaden entstanden ist oder diesen nicht sofort bemerkt hat.
Beispiel: Du beschädigst das Fahrrad eines Freundes beim Abstellen deines Autos. Wenn dieser das Problem nicht sofort bemerkt und du nicht meldest, bis er möglicherweise Jahre später reklamiert, kann es kritisch werden. Eine unmittelbare Anzeige schützt dich hingegen vollständig, da die Versicherung den Fall bereits dokumentiert hat.
Der Gesetzliche Anspruch des Geschädigten verjährt nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist (§ 195 BGB). Wartet ein Geschädigter beispielsweise vier Jahre mit der Meldung, hat er rechtlich keinen Anspruch mehr – selbst wenn der Schaden dokumentierbar ist.
Allerdings können sich auch für dich problematische Situationen ergeben: Wenn der Geschädigte während der Verjährungsfrist Ansprüche stellt und deine Versicherung erst dann von dem Vorfall erfährt, kann es zu Komplikationen kommen, wenn du die ursprüngliche Meldepflicht verletzt hast. Versicherer können unter Umständen Schadensersatzansprüche ablehnen, wenn du fahrlässig später meldest.
Nachdem du einen Schaden gemeldet hast, handelt deine Versicherung profaktiv:
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