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Was pas­siert, wenn der Geschä­dig­te den Scha­den nicht meldet?

Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den nicht mel­det, kann dies ver­schie­de­ne Kon­se­quen­zen haben, die sowohl den Geschä­dig­ten als auch dich als Ver­si­che­rungs­neh­mer betref­fen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die in solch einer Situa­ti­on beach­tet wer­den sollten:

1. Ver­si­che­rer ist auf die Mel­dung des Geschä­dig­ten angewiesen

  • Damit dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den regu­lie­ren kann, muss der Geschä­dig­te den Scha­den in der Regel mel­den und sei­ne Ansprü­che gel­tend machen. Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den nicht mel­det, wird der Ver­si­che­rer zunächst kei­ne Schrit­te unter­neh­men.
  • Bei­spiel: Du hast ver­se­hent­lich das Fahr­rad eines Freun­des beschä­digt. Wenn der Freund den Scha­den nicht bei dei­ner Ver­si­che­rung mel­det oder kei­nen Scha­dens­er­satz for­dert, kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht regulieren.

2. Eigen­in­itia­ti­ve des Versicherungsnehmers

  • Auch du als Ver­si­che­rungs­neh­mer kannst den Scha­den mel­den, selbst wenn der Geschä­dig­te dies nicht tut. Dies ist beson­ders rat­sam, um Fris­ten ein­zu­hal­ten und sicher­zu­stel­len, dass die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung recht­zei­tig von dem Vor­fall erfährt. Du kannst der Ver­si­che­rung den Vor­fall schil­dern und erklä­ren, dass der Geschä­dig­te bis­lang noch kei­ne For­de­rung gestellt hat.
  • Bei­spiel: Du mel­dest dei­ner Ver­si­che­rung, dass du den Scha­den ver­ur­sacht hast und der Geschä­dig­te den Scha­den bis­lang nicht gel­tend gemacht hat. Die Ver­si­che­rung kann dann prü­fen, wie sie wei­ter vorgeht.

3. Ver­jäh­rung von Ansprüchen

  • Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den über län­ge­re Zeit nicht mel­det, kön­nen sei­ne Ansprü­che ver­jäh­ren. In der Regel ver­jährt ein Scha­dens­er­satz­an­spruch nach drei Jah­ren, begin­nend mit dem Ende des Jah­res, in dem der Scha­den ver­ur­sacht wurde.
  • Bei­spiel: Wenn der Geschä­dig­te erst nach meh­re­ren Jah­ren den Scha­den mel­det, könn­te sein Anspruch bereits ver­jährt sein und die Ver­si­che­rung ist nicht mehr ver­pflich­tet, den Scha­den zu regulieren.

4. Fol­gen für den Geschädigten

  • Soll­te der Geschä­dig­te den Scha­den nicht mel­den und auch kei­ne For­de­rung stel­len, erhält er kei­nen Scha­dens­er­satz. Das bedeu­tet, dass der Geschä­dig­te auf den Kos­ten für den Scha­den sit­zen bleibt, wenn er kei­ne Scha­dens­mel­dung bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­reicht oder auf Scha­dens­er­satz besteht.
  • Bei­spiel: Dein Nach­bar for­dert kei­nen Ersatz für einen von dir ver­ur­sach­ten Scha­den an sei­nem Zaun. In die­sem Fall bleibt der Scha­den unre­gu­liert und der Nach­bar trägt die Kos­ten selbst.

5. Schutz­funk­ti­on der Privathaftpflicht

  • Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet dir nicht nur Schutz, wenn du tat­säch­lich für den Scha­den auf­kom­men musst, son­dern auch, wenn unbe­rech­tig­te For­de­run­gen gestellt wer­den. Falls der Geschä­dig­te den Scha­den spä­ter mel­det und über­zo­ge­ne Ansprü­che erhebt, wird dei­ne Ver­si­che­rung die For­de­rung prü­fen und gege­be­nen­falls abwehren.
  • Bei­spiel: Falls der Geschä­dig­te nach­träg­lich über­höh­te Ansprü­che gel­tend macht, prüft dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ob die­se For­de­run­gen gerecht­fer­tigt sind.

6. Haf­tung des Versicherungsnehmers

  • Falls der Geschä­dig­te kei­ne Ansprü­che anmel­det, bleibst du als Ver­si­che­rungs­neh­mer theo­re­tisch haft­bar für den ent­stan­de­nen Scha­den. In der Pra­xis musst du aber nicht tätig wer­den, solan­ge kei­ne For­de­rung gestellt wird. Du soll­test jedoch die Ver­si­che­rung infor­mie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass der Fall regis­triert wird, falls spä­ter Ansprü­che erho­ben werden.
  • Bei­spiel: Du mel­dest den Vor­fall dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, auch wenn der Geschä­dig­te den Scha­den nicht direkt gel­tend macht. Damit hast du dei­ner Pflicht nach­ge­kom­men und die Ver­si­che­rung ist vorbereitet.

Fazit

Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den nicht mel­det, kann der Scha­den nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­liert wer­den. In sol­chen Fäl­len kannst du als Ver­si­che­rungs­neh­mer den Scha­den selbst mel­den, um die Ver­si­che­rung zu infor­mie­ren und sicher­zu­stel­len, dass der Vor­fall doku­men­tiert ist. Bleibt der Scha­den unge­mel­det und ver­jährt der Anspruch, erhält der Geschä­dig­te kei­nen Ersatz. Es ist wich­tig, dass du dei­ne Ver­si­che­rung recht­zei­tig über den Vor­fall infor­mierst, auch wenn der Geschä­dig­te noch kei­ne For­de­rung gestellt hat. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den bes­ten Schutz für zukünf­ti­ge Scha­dens­fäl­le zu finden.

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