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Was pas­siert, wenn der Geschä­dig­te den Scha­den übertreibt?

Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den über­treibt oder über­höh­te Ansprü­che stellt, tritt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein, um dich vor unbe­rech­tig­ten oder über­zo­ge­nen For­de­run­gen zu schüt­zen. Hier ist der Ablauf, wie die Ver­si­che­rung in solch einem Fall vorgeht:

1. Prü­fung der Scha­dens­hö­he durch die Versicherung

  • Sobald du den Scha­den bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mel­dest, wird die Ver­si­che­rung den Scha­den und die Ansprü­che des Geschä­dig­ten genau prü­fen. Dies beinhaltet: 
    • Eine Ana­ly­se des Schadenshergangs.
    • Die Über­prü­fung der For­de­rungs­hö­he anhand von Gut­ach­ten oder Rechnungen.
    • Eine Ein­schät­zung, ob der gefor­der­te Betrag ange­mes­sen ist.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te for­dert 1.000 Euro für einen klei­ne­ren Krat­zer an einem Auto. Die Ver­si­che­rung wird die For­de­rung prü­fen und den tat­säch­li­chen Scha­den bewerten.

2. Gut­ach­ter­ein­satz bei Unklarheiten

  • Wenn die Scha­dens­hö­he unklar oder die For­de­rung über­zo­gen erscheint, kann die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter oder Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, um den Scha­den zu begut­ach­ten und die ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung fest­zu­le­gen. Dies ist vor allem bei grö­ße­ren Sach­schä­den oder Per­so­nen­schä­den der Fall.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te for­dert die voll­stän­di­ge Repa­ra­tur eines beschä­dig­ten Gegen­stands, obwohl eine ein­fa­che Repa­ra­tur aus­rei­chend wäre. Die Ver­si­che­rung kann einen Gut­ach­ter ein­schal­ten, um die tat­säch­li­chen Kos­ten zu ermitteln.

3. Abwehr über­zo­ge­ner oder unbe­rech­tig­ter Forderungen

  • Wenn die Ver­si­che­rung fest­stellt, dass der Geschä­dig­te eine über­höh­te oder unbe­rech­tig­te For­de­rung stellt, über­nimmt sie die Abwehr die­ser For­de­run­gen. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung sich mit dem Geschä­dig­ten aus­ein­an­der­setzt und nur den ange­mes­se­nen Betrag zahlt, der tat­säch­lich dem ent­stan­de­nen Scha­den entspricht.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te ver­langt 2.000 Euro für den Aus­tausch einer Tür, die ledig­lich einen Krat­zer hat. Die Ver­si­che­rung wür­de die For­de­rung ableh­nen und den rea­lis­ti­schen Repa­ra­tur­be­trag übernehmen.

4. Rechts­bei­stand durch die Versicherung

  • Falls der Geschä­dig­te wei­ter­hin auf der über­zo­ge­nen For­de­rung besteht und es zu einem Rechts­streit kommt, stellt die Ver­si­che­rung dir einen Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dann die gericht­li­che Abwehr der unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen, inklu­si­ve der Kos­ten für den Rechtsstreit.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te ver­klagt dich, weil er eine höhe­re Ent­schä­di­gung als von der Ver­si­che­rung ange­bo­ten for­dert. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wird dich in die­sem Fall recht­lich unter­stüt­zen und die For­de­rung abwehren.

5. Ver­gleich und Einigung

  • In eini­gen Fäl­len kann die Ver­si­che­rung mit dem Geschä­dig­ten eine Eini­gung oder einen Ver­gleich erzie­len, um den Streit außer­ge­richt­lich zu been­den. Dabei wird der tat­säch­li­che Scha­den regu­liert, wäh­rend über­zo­ge­ne For­de­run­gen abge­lehnt werden.
  • Bei­spiel: Nach Ver­hand­lun­gen einigt sich die Ver­si­che­rung mit dem Geschä­dig­ten auf eine gerin­ge­re Sum­me, die dem rea­len Scha­den entspricht.

6. Schutz vor finan­zi­el­len Risiken

  • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich somit nicht nur vor den Kos­ten des Scha­dens, son­dern auch vor unbe­rech­tig­ten Ansprü­chen. Sie über­nimmt die Ver­tei­di­gung und sorgt dafür, dass du kei­ne unan­ge­mes­sen hohen For­de­run­gen bezah­len musst.
  • Tipp: Du soll­test der Ver­si­che­rung sofort den voll­stän­di­gen Scha­dens­fall mel­den, inklu­si­ve der For­de­run­gen des Geschä­dig­ten, damit sie alle not­wen­di­gen Schrit­te ein­lei­ten kann.

7. Kein Schuld­ein­ge­ständ­nis abgeben

  • Wich­tig ist, dass du dem Geschä­dig­ten kein Schuld­ein­ge­ständ­nis abgibst oder ihm eigen­stän­dig Geld zahlst, bevor die Ver­si­che­rung den Scha­den geprüft hat. Über­las­se es der Ver­si­che­rung zu ent­schei­den, ob die For­de­rung gerecht­fer­tigt ist.
  • Tipp: Mel­de den Scha­den sofort dei­ner Ver­si­che­rung, aber ver­mei­de es, dem Geschä­dig­ten eigen­stän­dig zu ver­spre­chen, eine bestimm­te Sum­me zu zahlen.

Fazit

Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den über­treibt oder eine über­höh­te For­de­rung stellt, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Prü­fung und Abwehr die­ser For­de­run­gen. Die Ver­si­che­rung schützt dich vor über­zo­ge­nen Ansprü­chen und über­nimmt bei Bedarf die gericht­li­che Ver­tei­di­gung. Du musst kei­ne über­höh­ten Zah­lun­gen leis­ten, solan­ge die Ver­si­che­rung den Fall prüft und regu­liert. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die im Scha­dens­fall zuver­läs­sig agiert und dich opti­mal schützt.

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