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Was passiert, wenn der Geschädigte den Schaden übertreibt?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn der Geschädigte den Schaden übertreibt, prüft deine Privathaftpflichtversicherung die Forderung gründlich und wehrt unangemessen hohe Ansprüche ab. Die Versicherung übernimmt die Schadensregulierung nach anerkannten Standards und schützt dich vor unberechtigten Zahlungsverpflichtungen – notfalls auch im Rechtsstreit.

Wenn der Geschä­dig­te den Scha­den über­treibt, prüft dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die For­de­rung gründ­lich und wehrt unan­ge­mes­sen hohe Ansprü­che ab. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­dens­re­gu­lie­rung nach aner­kann­ten Stan­dards und schützt dich vor unbe­rech­tig­ten Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen – not­falls auch im Rechtsstreit.

Wie die Ver­si­che­rung über­trie­be­ne For­de­run­gen bewertet

Sobald du einen Scha­dens­fall mel­dest, beginnt die Ver­si­che­rung sofort mit einer detail­lier­ten Prü­fung. Sie ana­ly­siert den genau­en Scha­dens­her­gang, ver­gleicht die gefor­der­te Sum­me mit Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten und bewer­tet, ob die For­de­rung dem tat­säch­li­chen Scha­den ent­spricht. Bei Unsi­cher­hei­ten beauf­tragt die Ver­si­che­rung einen unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen oder Gut­ach­ter, um die ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung objek­tiv fest­zu­le­gen. Dies ist beson­ders wich­tig bei grö­ße­ren Sach­schä­den oder Personenschäden.

Bei­spiel: Der Geschä­dig­te for­dert 2.500 Euro für die Neu­an­schaf­fung eines beschä­dig­ten Möbel­stücks. Ein Gut­ach­ter ermit­telt, dass eine pro­fes­sio­nel­le Repa­ra­tur für 400 Euro voll­kom­men aus­reicht. In die­sem Fall zahlt die Ver­si­che­rung nur die rea­lis­ti­schen Reparaturkosten.

Abwehr und recht­li­che Unter­stüt­zung bei über­zo­ge­nen Ansprüchen

Stellt die Ver­si­che­rung fest, dass die For­de­rung über­höht oder unbe­grün­det ist, wird sie die­se aktiv abweh­ren. Du musst nicht eigen­stän­dig mit dem Geschä­dig­ten ver­han­deln – die Ver­si­che­rung über­nimmt die­se Auf­ga­be voll­stän­dig. Falls es zu einem Rechts­streit kommt, weil der Geschä­dig­te wei­ter­hin auf sei­ner über­zo­ge­nen For­de­rung besteht, stellt dir die Ver­si­che­rung kos­ten­lo­sen Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung. Sie trägt alle anfal­len­den Pro­zess­kos­ten und Anwalts­ge­büh­ren, um dich vor unan­ge­mes­se­nen Zah­lun­gen zu bewahren.

Oft gelingt es, eine fai­re außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu erzie­len. Die Ver­si­che­rung ver­han­delt mit dem Geschä­dig­ten und einigt sich auf einen Betrag, der dem ech­ten Scha­den­wert entspricht.

Check­lis­te: So han­delst du rich­tig bei über­trie­be­nen Forderungen

  • Sofort mel­den: Benach­rich­ti­ge dei­ne Ver­si­che­rung unver­züg­lich über den Scha­den und die gefor­der­te Summe
  • Kei­ne Zah­lun­gen leis­ten: Zah­le dem Geschä­dig­ten nichts aus eige­nem Ver­mö­gen, bevor die Ver­si­che­rung prüft
  • Kein Schuld­ein­ge­ständ­nis: Gib schrift­lich oder münd­lich nicht zu, dass du Schuld hast oder gib eine bestimm­te Zah­lungs­zu­sa­ge ab
  • Alle Infor­ma­tio­nen wei­ter­ge­ben: Doku­men­tie­re Fotos, Rech­nun­gen und schrift­li­che For­de­run­gen und lei­te die­se an die Ver­si­che­rung weiter
  • Koope­rie­ren: Unter­stüt­ze die Ver­si­che­rung bei Gut­ach­te­rei oder Nach­fra­gen zum Schadenshergang
  • Rechts­bei­stand nut­zen: Wen­de dich bei Bedarf an den von der Ver­si­che­rung bereit­ge­stell­ten Anwalt
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