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Was pas­siert, wenn der Geschä­dig­te mit der Ent­schä­di­gung nicht ein­ver­stan­den ist?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024

Wenn der Geschä­dig­te mit der ange­bo­te­nen Ent­schä­di­gung nicht ein­ver­stan­den ist, gibt es meh­re­re Wege zur Lösung: Ver­hand­lun­gen mit der Ver­si­che­rung, unab­hän­gi­ge Gut­ach­ten, die Schlich­tungs­stel­le des Ver­si­che­rungs­om­buds­manns oder letzt­end­lich ein Gerichts­ver­fah­ren. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­stützt dich dabei und über­nimmt die Rechts­ver­tei­di­gung sowie Prozesskosten.

Eska­la­ti­ons­stu­fen bei Unei­nig­keit über die Entschädigung

Es ist nicht unge­wöhn­lich, dass Geschä­dig­te die Ent­schä­di­gungs­sum­me anzwei­feln. Die ers­te Anlauf­stel­le ist immer eine offe­ne Ver­hand­lung mit der Ver­si­che­rung. Der Geschä­dig­te kann zusätz­li­che Bele­ge wie Kos­ten­vor­anschlä­ge, Repa­ra­tur­an­ge­bo­te oder Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten vor­le­gen, um die tat­säch­li­che Scha­dens­hö­he nach­zu­wei­sen. Vie­le Ver­si­che­run­gen über­prü­fen ihre ers­te Scha­dens­ein­schät­zung auf Basis neu­er Infor­ma­tio­nen ger­ne neu.

Bringt die Ver­hand­lung kei­nen Erfolg, kann der Geschä­dig­te einen unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen oder Gut­ach­ter beauf­tra­gen. Dies kos­tet zwar Geld, führt aber oft zu objek­ti­ven Ergeb­nis­sen. Liegt das Gut­ach­ten deut­lich über der Ver­si­che­rungs­ein­schät­zung, wird die Ver­si­che­rung häu­fig bereit, nach­zu­ver­han­deln oder einen Ver­gleich anzubieten.

Außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Lösungswege

Soll­ten Ver­hand­lun­gen schei­tern, bie­tet der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann eine kos­ten­lo­se und unab­hän­gi­ge Schlich­tungs­stel­le. Der Ombuds­mann ver­mit­telt neu­tral zwi­schen dir und der Ver­si­che­rung und ver­sucht, eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu erzie­len. Dies ist oft schnel­ler und güns­ti­ger als ein Gerichtsverfahren.

Als letz­tes Mit­tel kann der Geschä­dig­te Kla­ge ein­rei­chen. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt dann die Rechts­ver­tei­di­gung, Anwalts­kos­ten und Gerichts­ge­büh­ren – vor­aus­ge­setzt, die For­de­rung ist nicht offen­sicht­lich berech­tigt. Wich­tig: Die Ver­si­che­rung zahlt maxi­mal bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Über­steigt die Ent­schä­di­gung die­se Gren­ze, musst du die Dif­fe­renz selbst tragen.

Prak­ti­sche Tipps für den Schadensfall

  • Doku­men­ta­ti­on: Samm­le alle Bele­ge, Fotos und Kos­ten­vor­anschlä­ge bereits bei der ers­ten Schadensanzeige
  • Früh­zei­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on: Tei­le der Ver­si­che­rung alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen mit, um spä­te­ren Dis­kus­sio­nen vorzubeugen
  • Ombuds­mann nut­zen: Bevor es teu­er wird – der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann kos­tet dich nichts und arbei­tet neutral
  • Deckungs­sum­me über­prü­fen: Wäh­le bei Ver­trags­ab­schluss eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me (min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den empfohlen)
  • Ver­gleichs­an­ge­bo­te erwä­gen: Ein Ver­gleich kann schnel­ler zu einer Lösung füh­ren und ver­mei­det lang­wie­ri­ge Prozesse
  • Ver­si­che­rungs­schutz nut­zen: Dei­ne Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für dei­ne Rechts­ver­tei­di­gung – nut­ze das

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