Was passiert, wenn der Geschädigte mit der Entschädigung nicht einverstanden ist?
Wenn der Geschädigte mit der Entschädigung nicht einverstanden ist, die von der Privathaftpflichtversicherung angeboten wird, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Konflikt gelöst werden kann. Die Versicherung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie sowohl die Höhe der Entschädigung festlegt als auch dich als Versicherungsnehmer schützt. Hier sind die möglichen Schritte, die in einem solchen Fall folgen können:
1. Verhandlung mit der Versicherung
Wenn der Geschädigte die Entschädigungssumme als zu niedrig empfindet, kann er versuchen, mit der Versicherung zu verhandeln. In der Regel prüft die Versicherung den Schaden und bietet eine Entschädigung an, die sie für angemessen hält. Sollte der Geschädigte der Meinung sein, dass der Schaden nicht ausreichend bewertet wurde, kann er Argumente und Belege vorlegen, um die Entschädigungssumme zu erhöhen.
- Beispiel: Der Geschädigte hat einen Sachschaden erlitten und empfindet die von der Versicherung angebotene Entschädigung als zu niedrig. Er legt zusätzliche Belege wie Kostenvoranschläge oder Gutachten vor, um die Höhe der Entschädigung zu untermauern.
2. Gutachter oder Sachverständiger
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann der Geschädigte einen Gutachter oder Sachverständigen beauftragen, um den Schaden unabhängig zu bewerten. Dies kann helfen, die tatsächliche Höhe des Schadens zu ermitteln und die Versicherung zu einer höheren Entschädigung zu bewegen.
- Beispiel: Nach einem Wasserschaden lässt der Geschädigte den Schaden von einem unabhängigen Gutachter bewerten, der zu einer höheren Schadenssumme kommt als die Versicherung. Auf Basis des Gutachtens kann die Versicherung den Fall neu bewerten.
3. Einschaltung des Ombudsmanns
Wenn der Geschädigte weiterhin nicht mit der Entschädigung einverstanden ist, kann er sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, die kostenlos tätig wird und zwischen dem Geschädigten und der Versicherung vermittelt. Der Ombudsmann prüft den Fall neutral und versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
- Beispiel: Der Geschädigte kontaktiert den Ombudsmann, weil er mit der Entschädigungssumme unzufrieden ist. Der Ombudsmann tritt als Vermittler auf und prüft, ob die Forderungen des Geschädigten gerechtfertigt sind.
4. Gerichtliche Klärung
Wenn alle außergerichtlichen Versuche, eine Einigung zu erzielen, scheitern, kann der Geschädigte den Fall vor Gericht bringen. In diesem Fall wird die Entschädigung gerichtlich geklärt, und der Geschädigte versucht, eine höhere Schadenssumme einzuklagen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Rechtsverteidigung für den Versicherungsnehmer und versucht, unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren.
- Beispiel: Der Geschädigte ist der Ansicht, dass die Entschädigungssumme zu niedrig ist, und verklagt dich auf einen höheren Betrag. Deine Versicherung übernimmt die Prozesskosten und verteidigt deine Interessen.
5. Rechtsschutzfunktion der Privathaftpflicht
Eine der wichtigen Funktionen der Privathaftpflichtversicherung ist der Rechtsschutz. Wenn der Geschädigte eine höhere Entschädigungssumme verlangt oder rechtliche Schritte einleitet, übernimmt die Versicherung deine Verteidigung und trägt die Gerichts- und Anwaltskosten. Die Versicherung prüft auch, ob die Forderungen des Geschädigten gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Beispiel: Der Geschädigte fordert eine unverhältnismäßig hohe Summe als Entschädigung. Deine Privathaftpflichtversicherung wird die Ansprüche prüfen und dich im Streitfall rechtlich vertreten.
6. Vergleichsangebot
In einigen Fällen kann die Versicherung dem Geschädigten ein Vergleichsangebot unterbreiten, um den Streitfall außergerichtlich zu lösen. Ein Vergleich bedeutet, dass beide Seiten auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und eine für beide akzeptable Entschädigung festgelegt wird. Dies ist oft eine pragmatische Lösung, um lange Gerichtsverfahren und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
- Beispiel: Der Geschädigte und die Versicherung einigen sich auf eine höhere Entschädigungssumme als ursprünglich angeboten, um den Streit ohne Gerichtsverfahren beizulegen.
7. Deckungssumme beachten
Sollte der Geschädigte eine Forderung stellen, die die Deckungssumme deiner Privathaftpflichtversicherung übersteigt, bist du als Versicherungsnehmer für den Differenzbetrag verantwortlich. In solchen Fällen zahlt die Versicherung nur bis zur maximalen Deckungssumme, und du musst den Rest aus eigener Tasche tragen.
- Beispiel: Deine Versicherung deckt Personenschäden bis zu 5 Millionen Euro ab. Wenn der Geschädigte eine höhere Entschädigung fordert, müsstest du für den Betrag über der Deckungssumme selbst aufkommen.
Fazit
Wenn der Geschädigte mit der Entschädigung nicht einverstanden ist, bietet die Privathaftpflichtversicherung verschiedene Mechanismen zur Konfliktlösung. Die Versicherung wird den Schaden prüfen, verhandeln und gegebenenfalls mit einem Gutachter oder Sachverständigen klären. Falls nötig, übernimmt die Versicherung auch die Rechtsverteidigung und schützt dich vor überhöhten oder unberechtigten Forderungen. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen hilft dir dabei, die passende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme und rechtlichem Schutz zu finden.