Wenn der Geschädigte im Rahmen eines Schadensfalls überzogene Ansprüche stellt, tritt die Privathaftpflichtversicherung ein, um dich vor unberechtigten oder überhöhten Forderungen zu schützen. Hier ist, wie die Privathaftpflichtversicherung in solchen Situationen vorgeht:
1. Prüfung der Schadenshöhe durch die Versicherung
- Deine Privathaftpflichtversicherung prüft, ob die vom Geschädigten geltend gemachten Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind. Dabei werden die Umstände des Schadensfalls genau untersucht, um festzustellen, wie viel Schadenersatz tatsächlich geleistet werden muss.
- Beispiel: Der Geschädigte verlangt einen überhöhten Betrag für eine geringfügige Beschädigung, etwa für eine kleine Schramme an einem Auto. Die Versicherung wird in diesem Fall prüfen, ob der geforderte Betrag angemessen ist.
2. Schutz vor unberechtigten Forderungen
- Wenn die Privathaftpflichtversicherung feststellt, dass die Forderungen überzogen oder unberechtigt sind, übernimmt sie die Abwehr solcher Forderungen. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht nur berechtigte Ansprüche bezahlt, sondern dich auch vor überhöhten Forderungen schützt.
- Beispiel: Der Geschädigte fordert eine vollständige Neuanschaffung für ein leicht beschädigtes Möbelstück, obwohl eine Reparatur ausreichend wäre. Die Versicherung würde nur die angemessenen Reparaturkosten übernehmen und die Forderung für die Neuanschaffung ablehnen.
3. Rechtsbeistand durch die Versicherung
- Falls der Geschädigte dennoch auf seiner Forderung besteht und es zu einem Rechtsstreit kommt, stellt die Privathaftpflichtversicherung dir einen Rechtsbeistand zur Verfügung. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab und übernimmt in der Regel die Kosten für den Rechtsstreit.
- Beispiel: Der Geschädigte verklagt dich auf eine höhere Entschädigung, als gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird die Privathaftpflichtversicherung die gerichtliche Abwehr der Forderungen übernehmen und dich rechtlich unterstützen.
4. Abwehrfunktion der Haftpflichtversicherung
- Ein zentraler Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht nur Schäden reguliert, sondern auch die Verantwortung übernimmt, wenn unberechtigte oder überhöhte Forderungen gegen dich erhoben werden. Dies schützt dich vor finanziellen Risiken und unnötigen Zahlungen.
- Beispiel: Der Geschädigte versucht, dich für einen Schaden haftbar zu machen, den du gar nicht verursacht hast. Die Privathaftpflichtversicherung würde hier den Vorfall untersuchen und unberechtigte Forderungen ablehnen.
5. Abschluss des Verfahrens
- Wenn sich herausstellt, dass die Forderungen des Geschädigten tatsächlich überzogen oder unberechtigt sind, wird die Privathaftpflichtversicherung diese entweder ablehnen oder auf eine angemessene Entschädigung reduzieren. Dies verhindert, dass du zu viel bezahlst oder für Schäden aufkommst, für die du nicht haftbar bist.
- Beispiel: Der Geschädigte fordert 2.000 Euro für einen Kratzer an einem Auto, obwohl der Schaden tatsächlich nur 200 Euro kostet. Die Versicherung würde den berechtigten Schaden übernehmen und die überzogene Forderung ablehnen.
Fazit
Wenn der Geschädigte überzogene Ansprüche stellt, ist die Privathaftpflichtversicherung dafür zuständig, solche Forderungen zu prüfen und abzuwehren. Sie schützt dich vor unberechtigten oder überhöhten Forderungen und übernimmt gegebenenfalls auch die gerichtliche Abwehr. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen hilft dir, einen umfassenden Schutz zu finden, der dir auch in solchen Situationen den nötigen Rückhalt bietet.