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Was passiert, wenn der Schaden höher ist als die Versicherungssumme?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn der Schaden die Versicherungssumme übersteigt, leistet die Hausratversicherung nur bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Bei einer Unterversicherung wird die Entschädigung anteilig gekürzt – es sei denn, dein Tarif enthält einen Unterversicherungsverzicht. Um finanzielle Lücken zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Wenn der Scha­den die Ver­si­che­rungs­sum­me über­steigt, leis­tet die Haus­rat­ver­si­che­rung nur bis zur ver­ein­bar­ten Höchst­gren­ze. Bei einer Unter­ver­si­che­rung wird die Ent­schä­di­gung antei­lig gekürzt – es sei denn, dein Tarif ent­hält einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht. Um finan­zi­el­le Lücken zu ver­mei­den, soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt werden.

Wie funk­tio­niert die Leis­tungs­kür­zung bei Unterversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn der tat­säch­li­che Wert dei­nes Haus­rats höher ist als die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me. In die­sem Fall zahlt die Ver­si­che­rung nicht den vol­len Scha­den, son­dern nur einen antei­li­gen Betrag. Die Berech­nung erfolgt nach dem soge­nann­ten Unter­ver­si­che­rungs­klau­sel-Modell:

Bei­spiel: Dein Haus­rat ist tat­säch­lich 100.000 Euro wert, aber du hast nur 50.000 Euro Ver­si­che­rungs­sum­me abge­schlos­sen. Bei einem Brand mit 20.000 Euro Scha­den erhältst du nicht die vol­len 20.000 Euro, son­dern nur 10.000 Euro (50 % von 20.000 Euro). Die Ver­si­che­rung zahlt im Ver­hält­nis 50.000 / 100.000 = 50 %.

Die­se Rege­lung soll ver­hin­dern, dass Ver­si­cher­te absicht­lich eine zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me wäh­len, um nied­ri­ge­re Bei­trä­ge zu zah­len, gleich­zei­tig aber im Scha­dens­fall vol­le Leis­tung erhalten.

Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht als wich­ti­ge Schutzmaßnahme

Um die­se Kür­zun­gen zu ver­mei­den, bie­ten moder­ne Tari­fe einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht an. Mit die­ser Klau­sel erkennt die Ver­si­che­rung an, dass klei­ne­re Abwei­chun­gen bei der Haus­rat­wert­ermitt­lung nor­mal sind. Sie zahlt dann im Scha­dens­fall bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me voll­stän­dig, ohne eine antei­li­ge Kür­zung vorzunehmen.

Die Vor­aus­set­zung: Die Ver­si­che­rungs­sum­me muss nach den Richt­li­ni­en des Ver­si­che­rers berech­net sein, übli­cher­wei­se basie­rend auf der Wohn­flä­che. Ein bewähr­ter Richt­wert liegt bei 650 bis 800 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che (2026). Bei einer 100-Qua­drat­me­ter-Woh­nung wäre eine Ver­si­che­rungs­sum­me von ca. 65.000 bis 80.000 Euro angemessen.

Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tig ermit­teln und überprüfen

  • Bestands­auf­nah­me machen: Erstel­le eine detail­lier­te Inven­tar­lis­te mit allen Möbeln, Elek­tronik­ge­rä­ten, Klei­dung und ande­ren Wert­sa­chen. Notie­re auch die Anschaf­fungs­prei­se oder Wiederbeschaffungswerte.
  • Wert­vol­le Gegen­stän­de sepa­rat doku­men­tie­ren: Schmuck, Kunst­wer­ke, hoch­wer­ti­ge Uhren oder Samm­lun­gen soll­ten ein­zeln auf­ge­lis­tet und ggf. ver­si­chert wer­den – oft nur bis zu bestimm­ten Deckungs­sum­men pro Artikel.
  • Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung: Über­prü­fe dei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me min­des­tens alle zwei bis drei Jah­re und pas­se sie an, wenn sich dein Haus­rat bedeu­tend ver­än­dert hat (neue Möbel, teu­re Reno­va­tio­nen, hoch­wer­ti­ges Equipment).
  • Infla­ti­ons­me­cha­nis­mus nut­zen: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten auto­ma­ti­sche Anpas­sun­gen der Ver­si­che­rungs­sum­me an die Infla­ti­on an – nut­ze die­se Opti­on zur aktu­el­len Preisentwicklung.
  • Ver­trag über­prü­fen: Stel­le sicher, dass dein Tarif einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ent­hält und unter wel­chen Bedin­gun­gen die­ser greift.

Was ist im Scha­dens­fall zu tun?

Falls ein Scha­den ein­tritt und du unter­ver­si­chert bist, hand­le schnell und struk­tu­riert: Doku­men­tie­re alle beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de foto­gra­fisch und schrift­lich. Mel­de den Scha­den unver­züg­lich der Ver­si­che­rung. Auch bei Unter­ver­si­che­rung erhal­ten Sie min­des­tens einen Teil der Ent­schä­di­gung – die­se soll­te schnell flie­ßen. Bei grö­ße­ren Dis­kre­pan­zen und Ver­hand­lun­gen kann eine Scha­den­sach­ver­stän­di­gung oder recht­li­che Bera­tung sinn­voll sein.

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