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Was passiert wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat, haftet er persönlich für alle Schäden – doch die Durchsetzung ist oft schwierig und langwierig. Mit einem Zusatzbaustein „Unversicherte Schäden" in Ihrer E-Scooter-Versicherung können Sie sich jedoch selbst schützen. Ohne diesen Schutz tragen Sie das finanzielle Risiko, falls der Unfallgegner zahlungsunfähig ist.

Wenn der Unfall­geg­ner kei­ne Ver­si­che­rung hat, haf­tet er per­sön­lich für alle Schä­den – doch die Durch­set­zung ist oft schwie­rig und lang­wie­rig. Mit einem Zusatz­bau­stein „Unver­si­cher­te Schä­den” in Ihrer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung kön­nen Sie sich jedoch selbst schüt­zen. Ohne die­sen Schutz tra­gen Sie das finan­zi­el­le Risi­ko, falls der Unfall­geg­ner zah­lungs­un­fä­hig ist.

Per­sön­li­che Haf­tung des unver­si­cher­ten Unfallgegners

Ein unver­si­cher­ter E‑S­coo­ter-Fah­rer ver­stößt gegen die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht und muss für ver­ur­sach­te Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den voll­stän­dig auf­kom­men. Theo­re­tisch kön­nen Sie alle Kos­ten vom Unfall­geg­ner zurück­for­dern – von Repa­ra­tur­kos­ten über medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen bis zu Verdienstausfällen.

In der Pra­xis zei­gen sich jedoch erheb­li­che Pro­ble­me: Vie­le unver­si­cher­te Fah­rer sind zah­lungs­un­fä­hig oder las­sen sich nicht aus­fin­dig machen. Selbst wenn Sie einen Gerichts­ur­spruch erhal­ten, kön­nen Sie die For­de­rung häu­fig nicht ein­trei­ben. Das führt zu lang­wie­ri­gen Mahn­ver­fah­ren und mög­li­cher­wei­se zu Total­ver­lust des Anspruchs.

So schüt­zen Sie sich mit der rich­ti­gen Versicherung

Die bes­te Absi­che­rung bie­tet ein Zusatz­bau­stein für Schä­den durch unver­si­cher­te oder unbe­kann­te Schä­di­gungs­be­tei­lig­te. Die­se optio­nal buch­ba­re Leis­tung springt ein, wenn der Unfallgegner:

  • Kei­ne gül­ti­ge Ver­si­che­rung hat
  • Zah­lungs­un­fä­hig ist
  • Unbe­kannt ist (Hit-and-Run)
  • Sich wei­gert, sei­ne Ver­si­che­rungs­da­ten anzugeben

Mit die­sem Schutz erset­zen Sie die Kos­ten über Ihre eige­ne Poli­ce, statt auf den Unfall­geg­ner ange­wie­sen zu sein. Die Deckungs­sum­me ist je nach Tarif ca. 50 % bis 100 % der regu­lä­ren Scha­dens­er­satz­sum­me. Aller­dings müs­sen Sie die­sen Zusatz vor dem Unfall abschlie­ßen – nach­träg­li­che Ansprü­che wer­den nicht anerkannt.

Prak­ti­sche Schrit­te im Schadensfall

  • Sofort Poli­zei anru­fen: Eine Anzei­ge wegen feh­len­der Ver­si­che­rung doku­men­tiert die Situa­ti­on und unter­stützt spä­ter Ihre Schadensersatzforderung
  • Bewei­se sichern: Foto­gra­fie­ren Sie den Unfall­ort, Fahr­zeug­schä­den, Ver­let­zun­gen und notie­ren Sie Namen, Adres­se und Han­dy­num­mer des Unfall­geg­ners sowie Zeugen
  • Ver­si­che­rer infor­mie­ren: Mel­den Sie den Unfall inner­halb der Frist (meist 7–10 Tage) und erwäh­nen Sie expli­zit, dass der Geg­ner unver­si­chert ist
  • Schrift­lich doku­men­tie­ren: For­dern Sie vom Unfall­geg­ner schrift­lich auf, sei­ne feh­len­de Ver­si­che­rung zu begrün­den und Scha­dens­er­satz zu leisten
  • Recht­li­che Bera­tung nut­zen: Bei höhe­ren Schä­den lohnt sich ein Rechts­an­walt, um Ihre Ansprü­che durchzusetzen

Tipp 2026: Vie­le moder­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen bie­ten mitt­ler­wei­le pau­scha­lier­te Leis­tun­gen bei unver­si­cher­ten Schä­di­gern an. Ver­glei­chen Sie gezielt Tari­fe mit die­ser Zusatz­de­ckung – sie kos­tet nur weni­ge Euro mehr pro Jahr und kann Ihnen tau­sen­de Euro Eigen­kos­ten ersparen.

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