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Was pas­siert wenn der Unfall­geg­ner kei­ne Ver­si­che­rung hat?

Was pas­siert, wenn der Unfall­geg­ner kei­ne Ver­si­che­rung hat?

Wenn Du in einen Unfall ver­wi­ckelt bist und der Unfall­geg­ner kei­ne gül­ti­ge Ver­si­che­rung vor­wei­sen kann, kön­nen sich die Fol­gen für Dich unter­schied­lich gestal­ten. Grund­sätz­lich soll die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht dafür sor­gen, dass alle am Stra­ßen­ver­kehr betei­lig­ten Fahr­zeu­ge ver­si­chert sind – ins­be­son­de­re, wenn es um e‑scooter ver­si­che­rung geht. Soll­te der Unfall­geg­ner den­noch unver­si­chert sein, tre­ten fol­gen­de Aspek­te in Kraft:

1. Per­sön­li­che Haf­tung des Unfallgegners

  • Unver­si­cher­ter Unfall­geg­ner:
    Der Unfall­geg­ner muss für alle ver­ur­sach­ten Schä­den per­sön­lich auf­kom­men, wenn er kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz besitzt. Das bedeu­tet, dass er – sofern er zah­lungs­fä­hig ist – für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den haf­tet, die aus dem Unfall resultieren.

  • Schwie­rig­kei­ten bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung:
    In der Pra­xis kann es jedoch sehr schwie­rig wer­den, den ent­stan­de­nen Scha­den vom Unfall­geg­ner ein­zu­trei­ben, ins­be­son­de­re wenn die­ser finan­zi­ell ange­schla­gen oder zah­lungs­un­fä­hig ist.

2. Mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf Dei­nen Versicherungsschutz

  • Eige­ne Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen:
    Falls Du selbst den Unfall nicht ver­schul­det hast und als Geschä­dig­ter auf­trittst, kannst Du in eini­gen Fäl­len – sofern in Dei­ner e scoo­ter ver­si­chern-Poli­ce ein Zusatz­bau­stein für unver­si­cher­te Unfall­geg­ner ent­hal­ten ist – einen Teil der Kos­ten über Dei­ne eige­ne Ver­si­che­rung gel­tend machen.

    • Die­se Zusatz­op­tio­nen sind aller­dings nicht stan­dard­mä­ßig in allen Poli­cen ent­hal­ten und müs­sen gege­be­nen­falls sepa­rat abge­schlos­sen werden.

  • Kei­ne auto­ma­ti­sche Kos­ten­er­stat­tung:
    Ohne einen ent­spre­chen­den Zusatz­bau­stein bist Du als Geschä­dig­ter oft auf den unver­si­cher­ten Unfall­geg­ner ange­wie­sen. Das bedeu­tet, dass Du im Scha­dens­fall unter Umstän­den selbst in Vor­leis­tung gehen musst, bis gericht­li­che Schrit­te den Scha­den begleichen.

3. Hand­lungs­emp­feh­lun­gen im Schadensfall

  • Unfall sofort mel­den:
    Mel­de den Unfall umge­hend Dei­ner e‑scooter ver­si­che­rung. Infor­mie­re Dei­nen Ver­si­che­rer detail­liert über den Unfall­her­gang und wei­se dar­auf hin, dass der Unfall­geg­ner unver­si­chert ist.

  • Bewei­se sichern:
    Doku­men­tie­re den Unfall­her­gang sorg­fäl­tig – dazu gehö­ren Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen und, wenn vor­han­den, ein Poli­zei­be­richt. Die­se Unter­la­gen sind essen­zi­ell, um Dei­nen Anspruch gegen­über dem unver­si­cher­ten Unfall­geg­ner oder im Rah­men einer eige­nen Scha­dens­re­gu­lie­rung zu belegen.

  • Recht­li­che Bera­tung:
    Bei unver­si­cher­ten Unfall­geg­nern kann es rat­sam sein, recht­li­che Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men. Ein Anwalt kann Dir hel­fen, Dei­ne Ansprü­che durch­zu­set­zen, falls der Unfall­geg­ner sich wei­gert zu zah­len oder nicht über aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Mit­tel verfügt.

Fazit

Wenn der Unfall­geg­ner kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz besitzt, haf­tet er grund­sätz­lich per­sön­lich für alle ent­stan­de­nen Schä­den – jedoch kann es in der Pra­xis schwie­rig wer­den, die­se Ansprü­che durch­zu­set­zen. Mit einer e‑scooter ver­si­che­rung, die idea­ler­wei­se einen Zusatz­bau­stein für unver­si­cher­te Unfall­geg­ner beinhal­tet, kannst Du als Geschä­dig­ter einen Teil der Kos­ten über Dei­ne eige­ne Poli­ce abde­cken. Ach­te dar­auf, den Unfall umge­hend zu mel­den, alle Bewei­se sorg­fäl­tig zu doku­men­tie­ren und gege­be­nen­falls recht­li­che Bera­tung in Anspruch zu neh­men, um Dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den. So bist Du opti­mal auf unvor­her­ge­se­he­ne Situa­tio­nen vor­be­rei­tet – egal, ob im Inland oder im inter­na­tio­na­len Straßenverkehr.

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