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Was pas­siert, wenn der Ver­si­che­rer den Scha­den ablehnt?

Wenn der Ver­si­che­rer einen Scha­den bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung ablehnt, kann dies aus ver­schie­de­nen Grün­den gesche­hen. Es ist wich­tig, die Grün­de für die Ableh­nung zu ver­ste­hen und zu wis­sen, wel­che Schrit­te du unter­neh­men kannst, um den Anspruch zu über­prü­fen oder eine ande­re Lösung zu fin­den. Hier ist, was du tun kannst, wenn die Ver­si­che­rung einen Scha­den ablehnt:

1. Grün­de für die Ablehnung

Es gibt meh­re­re häu­fi­ge Grün­de, war­um eine Ver­si­che­rung einen Scha­den ableh­nen könnte:

  • Ver­stoß gegen Ver­trags­be­din­gun­gen: Wenn du gegen die Ver­trags­be­din­gun­gen ver­sto­ßen hast, wie bei­spiels­wei­se, dass Fens­ter oder Türen offen gelas­sen wur­den, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den ablehnen.
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Scha­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, etwa durch unbe­auf­sich­tig­tes bren­nen­des Ker­zen­licht oder eine unver­schlos­se­ne Tür, könn­te der Ver­si­che­rer eine Kür­zung oder Ableh­nung der Ent­schä­di­gung vor­neh­men. In eini­gen Poli­cen gibt es jedoch den Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit, was den Scha­den den­noch abdeckt.
  • Nicht ver­si­cher­te Risi­ken: Man­che Schä­den, wie Ele­men­tar­schä­den (Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben) oder Dieb­stahl ohne Ein­bruch, sind oft nicht in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten, es sei denn, du hast einen ent­spre­chen­den Zusatz­bau­stein in dei­nem Ver­trag abgeschlossen.
  • Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben: Wenn du bei der Scha­dens­mel­dung unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Anga­ben gemacht hast, kann dies dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rer den Scha­den ablehnt.

2. Was tun bei Ableh­nung des Schadens?

Wenn der Ver­si­che­rer den Scha­den ablehnt, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unter­neh­men, um die Situa­ti­on zu klären:

a. Ableh­nungs­grund prüfen

Zunächst soll­test du genau über­prü­fen, war­um der Scha­den abge­lehnt wur­de. Der Ver­si­che­rer muss die Grün­de für die Ableh­nung in einem Schrei­ben oder Bescheid klar for­mu­lie­ren. Prü­fe, ob der Ableh­nungs­grund mit den Bedin­gun­gen in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag übereinstimmt.

  • Ver­si­che­rungs­ver­trag prü­fen: Lies den Ver­trag und die All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (AVB) genau durch, um zu sehen, ob der Scha­den tat­säch­lich aus­ge­schlos­sen ist oder ob der Ver­si­che­rer zu Unrecht die Leis­tung verweigert.
  • Kon­di­tio­nen ver­ste­hen: Wenn der Ver­si­che­rer die Ableh­nung mit gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder einem Ver­stoß gegen die Ver­trags­be­din­gun­gen begrün­det, soll­test du genau prü­fen, ob dies gerecht­fer­tigt ist und ob dei­ne Poli­ce den Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit enthält.

b. Ein­spruch einlegen

Wenn du der Mei­nung bist, dass die Ableh­nung unge­recht­fer­tigt ist, hast du das Recht, beim Ver­si­che­rer Ein­spruch ein­zu­le­gen. Schi­cke dem Ver­si­che­rer ein Schrei­ben, in dem du die Grün­de für den Ein­spruch dar­legst, und rei­che gege­be­nen­falls zusätz­li­che Doku­men­te oder Bewei­se ein.

  • Ein­spruch schrift­lich ein­rei­chen: Erstel­le einen detail­lier­ten Ein­spruch, in dem du den Ver­si­che­rer auf­for­derst, die Ableh­nung zu über­prü­fen. Beschrei­be den Vor­fall aus­führ­lich und füge Bele­ge wie Fotos, Rech­nun­gen oder Zeu­gen­aus­sa­gen hinzu.
  • Fris­ten beach­ten: Ach­te dar­auf, dass du den Ein­spruch inner­halb der Fris­ten ein­legst, die in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt sind.

c. Unter­stüt­zung durch einen Ombudsmann

Wenn der Ein­spruch abge­lehnt wird oder du mit der Reak­ti­on des Ver­si­che­rers unzu­frie­den bist, kannst du dich an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann wen­den. Der Ombuds­mann ist eine unab­hän­gi­ge Schlich­tungs­stel­le, die bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ver­si­che­rungs­neh­mern und Ver­si­che­rern vermittelt.

  • Kos­ten­lo­se Schlich­tung: Der Ombuds­mann bie­tet eine kos­ten­lo­se Schlich­tung an und ver­sucht, den Kon­flikt zwi­schen dir und dem Ver­si­che­rer ohne Gerichts­ver­fah­ren zu lösen.
  • Schlich­tung ohne recht­li­che Bin­dung: Das Schlich­tungs­ver­fah­ren ist für dich nicht bin­dend, aber der Ver­si­che­rer ist ver­pflich­tet, die Ent­schei­dung des Ombuds­manns bis zu einer bestimm­ten Ent­schä­di­gungs­sum­me (meist bis zu 10.000 Euro) zu akzeptieren.

d. Recht­li­che Schrit­te in Erwä­gung ziehen

Wenn der Ver­si­che­rer wei­ter­hin ablehnt und du der Mei­nung bist, dass du im Recht bist, kannst du recht­li­che Schrit­te gegen die Ver­si­che­rung ein­lei­ten. Dies soll­te jedoch der letz­te Schritt sein, da Gerichts­ver­fah­ren mit Kos­ten und Zeit­auf­wand ver­bun­den sind.

  • Anwalt für Ver­si­che­rungs­recht: Ein Anwalt für Ver­si­che­rungs­recht kann dir hel­fen, dei­ne Ansprü­che zu prü­fen und im Streit­fall vor Gericht durch­zu­set­zen. Der Anwalt kann dich auch unter­stüt­zen, um bereits vor dem Gerichts­ver­fah­ren eine Eini­gung zu erzielen.
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Wenn du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, könn­ten die Kos­ten für ein Gerichts­ver­fah­ren oder die anwalt­li­che Ver­tre­tung abge­deckt sein.

3. Was tun, um zukünf­ti­ge Ableh­nun­gen zu vermeiden?

Um zukünf­ti­ge Ableh­nun­gen zu ver­mei­den, soll­test du sicher­stel­len, dass du dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag genau kennst und im Scha­dens­fall alle erfor­der­li­chen Schrit­te kor­rekt ausführst:

  • Ver­trag regel­mä­ßig über­prü­fen: Stel­le sicher, dass dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung alle rele­van­ten Risi­ken abdeckt, ins­be­son­de­re wenn du in einem Gebiet lebst, das anfäl­lig für Natur­ka­ta­stro­phen ist, oder wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de besitzt.
  • Sorg­falt wal­ten las­sen: Ver­mei­de gro­be Fahr­läs­sig­keit, wie das Offen­las­sen von Fens­tern oder unver­schlos­se­ne Türen. Die­se Vor­sichts­maß­nah­men kön­nen sicher­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz nicht beein­träch­tigt wird.
  • Scha­dens­fall kor­rekt mel­den: Mel­de den Scha­den schnell und umfas­send. Samm­le Bewei­se wie Fotos, Rech­nun­gen und Zeu­gen­aus­sa­gen, um dei­ne Anga­ben zu bele­gen und mög­li­che Miss­ver­ständ­nis­se zu vermeiden.

Fazit

Wenn der Ver­si­che­rer einen Scha­den ablehnt, ist es wich­tig, die Ableh­nungs­grün­de genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls Ein­spruch ein­zu­le­gen. Falls der Ein­spruch kei­nen Erfolg hat, kannst du den Fall an den Ombuds­mann wei­ter­lei­ten oder recht­li­che Schrit­te in Erwä­gung zie­hen. Um künf­ti­ge Ableh­nun­gen zu ver­mei­den, soll­test du dei­nen Ver­trag und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten regel­mä­ßig über­prü­fen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, den bes­ten Schutz für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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