Suche

Was passiert, wenn der Versicherer insolvent wird?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Bei einer Insolvenz des Versicherers ist deine Privathaftpflichtversicherung nicht automatisch geschützt – anders als bei Lebensversicherungen gibt es keinen staatlichen Sicherungsfonds. Deine Ansprüche werden aus den verfügbaren Mitteln des insolventen Unternehmens bedient, können aber bei unzureichender Liquidität teilweise ausfallen. Wichtig ist, schnell zu handeln und einen neuen Versicherer zu finden, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Bei einer Insol­venz des Ver­si­che­rers ist dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch geschützt – anders als bei Lebens­ver­si­che­run­gen gibt es kei­nen staat­li­chen Siche­rungs­fonds. Dei­ne Ansprü­che wer­den aus den ver­füg­ba­ren Mit­teln des insol­ven­ten Unter­neh­mens bedient, kön­nen aber bei unzu­rei­chen­der Liqui­di­tät teil­wei­se aus­fal­len. Wich­tig ist, schnell zu han­deln und einen neu­en Ver­si­che­rer zu fin­den, um Ver­si­che­rungs­lü­cken zu vermeiden.

Schutz­me­cha­nis­men bei Versichererinsolvenz

In Deutsch­land grei­fen bei einer Ver­si­che­rer­insol­venz meh­re­re regu­la­to­ri­sche Siche­rungs­me­cha­nis­men. Für Lebens­ver­si­che­rer exis­tiert mit der Pro­tek­tor Lebens­ver­si­che­rungs-AG ein spe­zia­li­sier­ter Siche­rungs­fonds, der auto­ma­tisch die Ver­trä­ge über­nimmt und Leis­tun­gen wei­ter­zahlt. Bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die Situa­ti­on anders: Es gibt kei­nen äqui­va­len­ten Schutz­fonds. Statt­des­sen grei­fen Insol­venz­ord­nungs­ver­fah­ren, bei denen ein Insol­venz­ver­wal­ter die ver­blie­be­nen Ver­mö­gens­wer­te aufteilt.

Als Ver­si­che­rungs­neh­mer hast du in die­sem Fall einen Anspruch auf soge­nann­te Insol­venz­quo­ten – also einen antei­li­gen Aus­gleich basie­rend auf den ver­füg­ba­ren Mit­teln des insol­ven­ten Ver­si­che­rers. Befin­den sich bei­spiels­wei­se noch 60 % der not­wen­di­gen Deckungs­mit­tel vor, erhältst du etwa 60 % dei­ner Scha­dens­er­satz­an­sprü­che. Ver­zö­ge­run­gen bei der Regu­lie­rung sind wahr­schein­lich, da die Abwick­lung meh­re­re Mona­te bis Jah­re dau­ern kann.

Prak­ti­sches Vor­ge­hen nach einer Insolvenz

Wird die Insol­venz dei­nes Ver­si­che­rers bekannt, soll­test du unver­züg­lich han­deln. Es gibt kei­ne auto­ma­ti­sche Über­nah­me durch einen neu­en Anbie­ter – du musst selbst einen Wech­sel ein­lei­ten. Prü­fe dei­nen bestehen­den Ver­si­che­rungs­schutz und bean­tra­ge zeit­nah einen neu­en Ver­trag bei einem ande­ren Anbie­ter. Ach­te dabei auf die Boni­tät und Finanz­sta­bi­li­tät des neu­en Ver­si­che­rers – Ratings von Agen­tu­ren wie A.M. Best oder Stan­dard & Poor’s bie­ten hier Orientierung.

Bei noch nicht gemel­de­ten Schä­den soll­test du die­se sofort anzei­gen und doku­men­tie­ren. Kon­tak­tie­re den Insol­venz­ver­wal­ter des alten Ver­si­che­rers und stel­le dei­ne Ansprü­che förm­lich an. Ver­gan­ge­ne Prä­mi­en­zah­lun­gen wer­den oft teil­wei­se zurück­ge­for­dert – infor­mie­re dich beim Insol­venz­ver­wal­ter über dei­ne Rückforderungsrechte.

Check­lis­te zum Schutz vor Versichererlücken

  • Finanz­sta­bi­li­tät prü­fen: Wäh­le Ver­si­che­rer mit hohen Rating­no­ten (min­des­tens A- oder besser)
  • Schä­den doku­men­tie­ren: Hal­te alle Scha­den­fäl­le schrift­lich fest und mel­de sie sofort
  • Insol­venz­ver­wal­ter kon­tak­tie­ren: Stel­le dei­ne Ansprü­che for­mell und schrift­lich an
  • Neu­en Ver­trag abschlie­ßen: Über­schnei­dung sicher­stel­len – Abschluss vor Kün­di­gung des alten Vertrags
  • Ver­si­che­rungs­be­schei­ni­gun­gen sam­meln: Bewah­re alle Poli­cen und Bestä­ti­gun­gen auf
  • Regel­mä­ßig ver­glei­chen: Über­prü­fe alle 2–3 Jah­re die Boni­tät dei­nes Versicherers
Privathaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen