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Was pas­siert, wenn der Ver­si­che­rer insol­vent wird?

Wenn ein Ver­si­che­rer insol­vent wird, tritt ein spe­zi­el­ler Schutz­me­cha­nis­mus in Kraft, um die Ansprü­che der Ver­si­che­rungs­neh­mer zu sichern. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu:

1. Pro­tek­tor Lebensversicherungs-AG

  • In Deutsch­land gibt es einen gesetz­li­chen Siche­rungs­fonds, genannt Pro­tek­tor. Die­ser über­nimmt die Ver­trä­ge insol­ven­ter Lebens­ver­si­che­rer, um sicher­zu­stel­len, dass Ver­si­cher­te nicht ihren Ver­si­che­rungs­schutz ver­lie­ren. Pro­tek­tor ver­wal­tet das Ver­mö­gen des insol­ven­ten Ver­si­che­rers und ver­sucht, die Ansprü­che der Ver­si­cher­ten wei­ter zu bedienen.
  • Bei­spiel: Soll­te dein Lebens­ver­si­che­rer insol­vent gehen, über­nimmt Pro­tek­tor die Ver­trä­ge und sorgt dafür, dass dei­ne Ansprü­che wei­ter­hin erfüllt werden.

2. Schutz in der Privathaftpflichtversicherung

  • Anders als bei der Lebens­ver­si­che­rung gibt es bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­nen spe­zi­el­len Siche­rungs­fonds. In einem Insol­venz­fall hat der Ver­si­cher­te jedoch wei­ter­hin Anspruch auf Scha­dens­re­gu­lie­rung durch die vor­han­de­nen Mit­tel des Ver­si­che­rers, solan­ge die­se ausreichen.
  • Bei­spiel: Soll­test du einen Scha­den mel­den, wäh­rend dein Ver­si­che­rer insol­vent ist, wer­den die Schä­den in der Regel so lan­ge regu­liert, wie der Ver­si­che­rer liqui­de Mit­tel hat. Soll­te dies nicht aus­rei­chen, könn­te es jedoch zu Ver­zö­ge­run­gen oder zu einer nur teil­wei­sen Deckung kommen.

3. Liqui­da­ti­on des Versicherers

  • Wird der Ver­si­che­rer liqui­diert, kön­nen offe­ne Scha­den­er­satz­an­sprü­che nur noch in der Höhe der ver­blie­be­nen Mit­tel des Ver­si­che­rers bedient wer­den. Kun­den haben in die­sem Fall einen Anspruch auf Insol­venz­quo­ten, d. h. sie erhal­ten einen Teil der For­de­run­gen ent­spre­chend den ver­füg­ba­ren Mitteln.
  • Bei­spiel: Wenn nach der Insol­venz dei­nes Ver­si­che­rers noch 50% der Mit­tel vor­han­den sind, erhal­ten alle Kun­den eine Ent­schä­di­gung in die­ser Höhe.

4. Wech­sel zu einem neu­en Versicherer

  • Nach der Insol­venz eines Ver­si­che­rers wird emp­foh­len, so schnell wie mög­lich zu einem neu­en Ver­si­che­rer zu wech­seln, um zukünf­ti­ge Risi­ken abzu­de­cken. Es gibt in der Regel kei­ne auto­ma­ti­sche Über­nah­me durch einen neu­en Anbie­ter, sodass der Kun­de selbst aktiv wer­den muss, um den Ver­si­che­rungs­schutz lücken­los aufrechtzuerhalten.
  • Tipp: Infor­mie­re dich früh­zei­tig über alter­na­ti­ve Ver­si­che­rer, um sicher­zu­stel­len, dass du nach einer Insol­venz des bis­he­ri­gen Anbie­ters kei­ne Ver­si­che­rungs­lü­cke hast.

Fazit

Wenn ein Ver­si­che­rer insol­vent wird, gibt es ver­schie­de­ne Mecha­nis­men, die grei­fen, um Ver­si­cher­te zu schüt­zen. Im Fal­le der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­ten Ver­si­cher­te jedoch beson­ders auf­merk­sam sein, da hier kei­ne spe­zi­el­le Siche­rung wie bei Lebens­ver­si­che­run­gen exis­tiert. Es ist rat­sam, schnell zu han­deln und einen neu­en Ver­trag abzu­schlie­ßen, um wei­ter­hin ver­si­chert zu bleiben.

Für den Lebens­ver­si­che­rungs­be­reich ist der Pro­tek­tor ein wich­ti­ger Sicher­heits­me­cha­nis­mus, der greift, um die Ver­si­cher­ten zu schützen.

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