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Was pas­siert, wenn der Ver­si­che­rungs­fall durch Drit­te ver­ur­sacht wurde?

Wenn der Ver­si­che­rungs­fall durch Drit­te ver­ur­sacht wur­de, hängt die Vor­ge­hens­wei­se davon ab, wel­che Art von Scha­den ent­stan­den ist und wie die Haf­tung des Ver­ur­sa­chers gere­gelt wird. Es gibt unter­schied­li­che Sze­na­ri­en, bei denen ein Drit­ter für den Scha­den ver­ant­wort­lich sein kann. In sol­chen Fäl­len kann die Haus­rat­ver­si­che­rung zunächst den Scha­den regu­lie­ren, wobei anschlie­ßend die Ver­si­che­rung den Ver­ur­sa­cher oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Regress neh­men kann. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wie du in sol­chen Fäl­len vor­ge­hen kannst:

1. Haf­tung des Verursachers

Wenn der Scha­den durch das Ver­schul­den eines Drit­ten ent­stan­den ist, haf­tet die­ser Drit­te für den Scha­den. Wenn der Ver­ur­sa­cher eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, über­nimmt die­se in der Regel die Kos­ten für den Schaden.

  • Bei­spiel: Ein Nach­bar ver­ur­sacht ver­se­hent­lich einen Was­ser­scha­den, weil er sei­ne Wasch­ma­schi­ne falsch ange­schlos­sen hat. In die­sem Fall haf­tet der Nach­bar und sei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt den Schaden.

2. Vor­ge­hens­wei­se im Schadensfall

Wenn ein Drit­ter den Scha­den ver­ur­sacht hat, soll­test du die fol­gen­den Schrit­te unter­neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den rich­tig regu­liert wird:

a. Scha­dens­mel­dung bei der eige­nen Hausratversicherung

Auch wenn ein Drit­ter den Scha­den ver­ur­sacht hat, soll­test du den Scha­den schnellst­mög­lich bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung mel­den. Dei­ne Ver­si­che­rung kann den Scha­den regu­lie­ren und spä­ter den Ver­ur­sa­cher oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Regress nehmen.

  • Scha­den mel­den: Mel­de den Scha­den bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung und gib an, dass der Scha­den durch einen Drit­ten ver­ur­sacht wurde.
  • Beweis­ma­te­ri­al: Samm­le Bewei­se für den Scha­den, zum Bei­spiel Fotos oder Zeu­gen­aus­sa­gen, und notie­re die Kon­takt­da­ten des Verursachers.

b. Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers einschalten

Wenn der Ver­ur­sa­cher eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, soll­test du ihn bit­ten, den Scha­den dort zu mel­den. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers über­nimmt dann die Kos­ten für den Schaden.

  • Direk­te Haf­tung: Wenn der Ver­ur­sa­cher nicht ver­si­chert ist, kann er per­sön­lich haft­bar gemacht wer­den. In die­sem Fall musst du den Scha­den mög­li­cher­wei­se direkt beim Ver­ur­sa­cher gel­tend machen.

3. Regress durch die Hausratversicherung

In vie­len Fäl­len wird die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den zunächst regu­lie­ren, ins­be­son­de­re wenn es sich um einen gro­ßen Scha­den han­delt, und spä­ter den Ver­ur­sa­cher oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Regress nehmen.

  • Regress neh­men: Dies bedeu­tet, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Scha­den zurück­for­dert, die eigent­lich vom Ver­ur­sa­cher oder des­sen Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den sollten.

4. Wann zahlt die eige­ne Ver­si­che­rung und wann der Verursacher?

Es gibt unter­schied­li­che Sze­na­ri­en, bei denen ent­we­der die eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung oder die Ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers den Scha­den übernimmt:

a. Eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt

Die eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt, wenn:

  • Der Scha­den in dei­nem Haus­halt ent­stan­den ist und durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis ver­ur­sacht wur­de (zum Bei­spiel durch Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl oder Wasserschäden).
  • Es unklar ist, wer den Scha­den ver­ur­sacht hat, oder wenn der Ver­ur­sa­cher nicht haft­bar gemacht wer­den kann.

b. Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers zahlt

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers zahlt, wenn:

  • Der Ver­ur­sa­cher klar iden­ti­fi­ziert wer­den kann und für den Scha­den haft­bar gemacht wird.
  • Der Scha­den durch das Ver­schul­den des Ver­ur­sa­chers ent­stan­den ist (zum Bei­spiel durch Unacht­sam­keit oder Fahrlässigkeit).

5. Bei­spie­le für durch Drit­te ver­ur­sach­te Schäden

Hier sind eini­ge typi­sche Bei­spie­le, bei denen ein Drit­ter für einen Scha­den ver­ant­wort­lich ist und ent­we­der die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers oder dei­ne eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den reguliert:

  • Was­ser­scha­den durch den Nach­barn: Der Nach­bar lässt die Bade­wan­ne über­lau­fen oder schließt die Wasch­ma­schi­ne falsch an und ver­ur­sacht dadurch einen Was­ser­scha­den in dei­ner Wohnung.
  • Brand durch Nach­läs­sig­keit: Ein Nach­bar ver­ur­sacht durch eine unbe­auf­sich­tig­te Ker­ze oder einen tech­ni­schen Defekt einen Brand, der auf dei­ne Woh­nung übergreift.
  • Van­da­lis­mus durch Drit­te: Jemand dringt in dei­ne Woh­nung ein und ver­ur­sacht mut­wil­lig Scha­den. In die­sem Fall über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den, wäh­rend der Täter haft­bar gemacht wird.

6. Was pas­siert, wenn der Ver­ur­sa­cher nicht haft­bar ist?

In eini­gen Fäl­len kann es vor­kom­men, dass der Ver­ur­sa­cher nicht haft­bar gemacht wer­den kann, bei­spiels­wei­se weil er den Scha­den nicht absicht­lich oder fahr­läs­sig ver­ur­sacht hat oder nicht iden­ti­fi­ziert wer­den kann. In sol­chen Fäl­len zahlt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung für den Scha­den, sofern die­ser unter die ver­si­cher­ten Gefah­ren fällt.

  • Unbe­kann­ter Ver­ur­sa­cher: Wenn du den Ver­ur­sa­cher nicht kennst oder der Scha­den durch eine unbe­kann­te Per­son ver­ur­sacht wur­de (zum Bei­spiel bei einem Ein­bruch), über­nimmt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung den Schaden.

Fazit

Wenn der Ver­si­che­rungs­fall durch einen Drit­ten ver­ur­sacht wur­de, regu­liert ent­we­der die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den oder die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers über­nimmt die Kos­ten. Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung kann den Scha­den zunächst regu­lie­ren und anschlie­ßend den Ver­ur­sa­cher in Regress neh­men. Es ist wich­tig, den Scha­den schnell zu mel­den und alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zum Ver­ur­sa­cher bereit­zu­stel­len. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die dich auch in sol­chen Fäl­len opti­mal absichert.

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