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Wenn ein Dritter einen Hausratschaden verursacht hat, reguliert zunächst deine Hausratversicherung den Schaden und fordert anschließend die Haftpflichtversicherung des Verursachers zur Zahlung auf (Regress). Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, ob der Verursacher identifiziert wurde und eine gültige Haftpflichtversicherung hat. In vielen Fällen zahlst du dann nur noch deine Selbstbeteiligung.
Wenn ein Dritter einen Hausratschaden verursacht hat, reguliert zunächst deine Hausratversicherung den Schaden und fordert anschließend die Haftpflichtversicherung des Verursachers zur Zahlung auf (Regress). Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, ob der Verursacher identifiziert wurde und eine gültige Haftpflichtversicherung hat. In vielen Fällen zahlst du dann nur noch deine Selbstbeteiligung.
Bei Schäden durch Dritte solltest du sofort deine Hausratversicherung benachrichtigen, auch wenn klar ist, dass der Nachbar oder eine andere Person haftbar ist. Deine Versicherung handelt dann schneller ab, als wenn du zuerst die Haftpflichtversicherung des Verursachers einschalten musst. Gleichzeitig sammelst du alle Beweise: Fotos des Schadens, Zeugenaussagen, Name und Kontaktdaten des Verursachers sowie dessen Versicherungsnummer, falls vorhanden.
Deine Hausratversicherung prüft daraufhin, ob ein versichertes Ereignis vorliegt (beispielsweise Wasserschaden, Brand oder Einbruchdiebstahl) und reguliert den Schaden nach den Bedingungen deines Vertrags. Danach kontaktiert deine Versicherung die Haftpflichtversicherung des Verursachers direkt und fordert Regress – also die Rückzahlung der Schadensumme. In der Praxis bedeutet das für dich: Du erhältst die volle Entschädigung, musst aber nur deine Selbstbeteiligung tragen.
Verursacher ist identifiziert und versichert: Dies ist der ideale Fall. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten komplett. Deine Hausratversicherung zahlt vor und regrediert später. Du zahlst nur deine Selbstbeteiligung.
Verursacher ist identifiziert, aber nicht versichert: Hier musst du den Schaden bei deiner Hausratversicherung geltend machen. Diese zahlt – sofern das Ereignis versichert ist – und kann dann direkt beim Verursacher Regress nehmen. Das kann sich allerdings zeitlich hinziehen.
Verursacher ist unbekannt: Bei Vandalismusschäden oder Einbrüchen ohne bekannten Täter zahlt deine Hausratversicherung direkt. Eine Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt nicht in Betracht.
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