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Was passiert, wenn der Versicherungsfall durch Dritte verursacht wurde?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn ein Dritter einen Hausratschaden verursacht hat, reguliert zunächst deine Hausratversicherung den Schaden und fordert anschließend die Haftpflichtversicherung des Verursachers zur Zahlung auf (Regress). Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, ob der Verursacher identifiziert wurde und eine gültige Haftpflichtversicherung hat. In vielen Fällen zahlst du dann nur noch deine Selbstbeteiligung.

Wenn ein Drit­ter einen Haus­rat­scha­den ver­ur­sacht hat, regu­liert zunächst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den und for­dert anschlie­ßend die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers zur Zah­lung auf (Regress). Die genaue Vor­ge­hens­wei­se hängt davon ab, ob der Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­ziert wur­de und eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat. In vie­len Fäl­len zahlst du dann nur noch dei­ne Selbstbeteiligung.

Ablauf: Von der Scha­den­mel­dung bis zum Regress

Bei Schä­den durch Drit­te soll­test du sofort dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung benach­rich­ti­gen, auch wenn klar ist, dass der Nach­bar oder eine ande­re Per­son haft­bar ist. Dei­ne Ver­si­che­rung han­delt dann schnel­ler ab, als wenn du zuerst die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers ein­schal­ten musst. Gleich­zei­tig sam­melst du alle Bewei­se: Fotos des Scha­dens, Zeu­gen­aus­sa­gen, Name und Kon­takt­da­ten des Ver­ur­sa­chers sowie des­sen Ver­si­che­rungs­num­mer, falls vorhanden.

Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung prüft dar­auf­hin, ob ein ver­si­cher­tes Ereig­nis vor­liegt (bei­spiels­wei­se Was­ser­scha­den, Brand oder Ein­bruch­dieb­stahl) und regu­liert den Scha­den nach den Bedin­gun­gen dei­nes Ver­trags. Danach kon­tak­tiert dei­ne Ver­si­che­rung die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers direkt und for­dert Regress – also die Rück­zah­lung der Scha­den­sum­me. In der Pra­xis bedeu­tet das für dich: Du erhältst die vol­le Ent­schä­di­gung, musst aber nur dei­ne Selbst­be­tei­li­gung tragen.

Unter­schied­li­che Sze­na­ri­en und deren Regelung

Ver­ur­sa­cher ist iden­ti­fi­ziert und ver­si­chert: Dies ist der idea­le Fall. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers über­nimmt die Kos­ten kom­plett. Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt vor und regre­diert spä­ter. Du zahlst nur dei­ne Selbstbeteiligung.

Ver­ur­sa­cher ist iden­ti­fi­ziert, aber nicht ver­si­chert: Hier musst du den Scha­den bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung gel­tend machen. Die­se zahlt – sofern das Ereig­nis ver­si­chert ist – und kann dann direkt beim Ver­ur­sa­cher Regress neh­men. Das kann sich aller­dings zeit­lich hinziehen.

Ver­ur­sa­cher ist unbe­kannt: Bei Van­da­lis­mus­schä­den oder Ein­brü­chen ohne bekann­ten Täter zahlt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung direkt. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers kommt nicht in Betracht.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Schä­den durch Dritte

  • Sofort doku­men­tie­ren: Mache Fotos und Vide­os des Scha­dens aus ver­schie­de­nen Blickwinkeln
  • Zeu­gen befra­gen: Notie­re Namen und Tele­fon­num­mern von Per­so­nen, die den Scha­den beob­ach­tet haben
  • Ver­ur­sa­cher-Daten sam­meln: Name, Adres­se, Tele­fon­num­mer, Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und Ver­si­che­rungs­num­mer des Verursachers
  • Scha­den mel­den: Benach­rich­ti­ge dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung inner­halb weni­ger Tage schriftlich
  • Bewei­se auf­be­wah­ren: Rech­nun­gen, Kos­ten­vor­anschlä­ge und Fotos soll­ten min­des­tens ein Jahr auf­be­wahrt werden
  • Poli­zei infor­mie­ren: Bei Ein­bruch, Van­da­lis­mus oder Brand unbe­dingt Anzei­ge erstat­ten und die Anzei­ge­num­mer weitergeben
  • Kei­ne Repa­ra­tu­ren ohne Geneh­mi­gung: War­te auf die Scha­dens­schät­zung der Ver­si­che­rung, bevor du in Eigen­re­gie reparierst
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