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Was pas­siert, wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht zahlt?

Wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht zahlt, kann das ver­schie­de­ne Grün­de haben, und es gibt meh­re­re Schrit­te, die du unter­neh­men kannst, um das Pro­blem zu lösen:

1. Ableh­nung prü­fen und schrift­li­che Begrün­dung anfor­dern:

  • Zunächst soll­test du eine schrift­li­che Begrün­dung von der Ver­si­che­rung anfor­dern, war­um der Scha­den nicht über­nom­men wird. Häu­fig liegt die Ableh­nung dar­an, dass der Scha­den nicht unter die ver­si­cher­ten Gefah­ren fällt, wie z. B. Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder nicht abge­deck­te Ereig­nis­se (wie Ele­men­tar­schä­den ohne ent­spre­chen­de Deckung).

2. Ver­si­che­rungs­ver­trag über­prü­fen:

  • Prü­fe die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau. Mög­li­cher­wei­se sind bestimm­te Risi­ken oder Schä­den von der Deckung aus­ge­schlos­sen, oder es gibt Klau­seln, die die Ent­schä­di­gung ein­schrän­ken. Auch der Vor­wurf der gro­ben Fahr­läs­sig­keit könn­te ein Grund sein, war­um die Zah­lung ver­wei­gert wird.

3. Ein­spruch ein­le­gen:

  • Wenn du mit der Ent­schei­dung der Ver­si­che­rung nicht ein­ver­stan­den bist, kannst du einen Ein­spruch ein­le­gen. Hier­bei hilft es, zusätz­li­che Bewei­se wie Gut­ach­ten oder Fotos ein­zu­rei­chen, die den Scha­den und die Ursa­che klar belegen.

4. Gut­ach­ter beauf­tra­gen:

  • Bei gro­ßen oder strit­ti­gen Schä­den kann es sinn­voll sein, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter zu beauf­tra­gen, der den Scha­den neu­tral bewer­tet. Ein Gut­ach­ten kann dazu bei­tra­gen, die Ansprü­che gegen­über der Ver­si­che­rung zu untermauern.

5. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten:

  • Wenn der Streit mit der Ver­si­che­rung wei­ter­hin unge­löst bleibt, kann der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­ge­schal­tet wer­den. Die­ser bie­tet eine kos­ten­lo­se Schlich­tung zwi­schen Ver­si­che­rungs­neh­mern und Ver­si­che­run­gen an, was oft schnel­ler und güns­ti­ger ist als ein Gerichtsverfahren.

6. Rechts­an­walt ein­schal­ten:

  • Soll­ten die vor­he­ri­gen Schrit­te erfolg­los blei­ben, ist es rat­sam, einen Rechts­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht zu kon­sul­tie­ren. Die­ser kann prü­fen, ob recht­li­che Schrit­te sinn­voll sind. In man­chen Fäl­len kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hel­fen, die Kos­ten zu decken.

Fazit:

Wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht zahlt, ist es wich­tig, die Ableh­nung zu hin­ter­fra­gen, die Ver­trags­be­din­gun­gen zu prü­fen und bei Bedarf Ein­spruch ein­zu­le­gen oder recht­li­che Schrit­te zu erwä­gen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann zudem sicher­stel­len, dass zukünf­ti­ge Ver­si­che­run­gen bes­se­ren Schutz bieten.

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