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Was passiert, wenn die Versicherung den Schaden ablehnt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ablehnt, solltest du zunächst die schriftliche Begründung der Versicherung prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Du hast mehrere Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen – von der Nachreichung von Beweisen über den Versicherungsombudsmann bis hin zur rechtlichen Beratung. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich eine unberechttigte Schadensablehnung häufig korrigieren.

Wenn die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen Scha­den ablehnt, soll­test du zunächst die schrift­li­che Begrün­dung der Ver­si­che­rung prü­fen und gege­be­nen­falls Ein­spruch ein­le­gen. Du hast meh­re­re Mög­lich­kei­ten, gegen die Ableh­nung vor­zu­ge­hen – von der Nach­rei­chung von Bewei­sen über den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann bis hin zur recht­li­chen Bera­tung. Mit dem rich­ti­gen Vor­ge­hen lässt sich eine unbe­recht­tig­te Scha­dens­ab­leh­nung häu­fig korrigieren.

Häu­fi­ge Grün­de für eine Schadensablehnung

Ver­si­che­rer müs­sen Ableh­nun­gen detail­liert begrün­den. Die wich­tigs­ten Grün­de sind:

  • Aus­schluss­klau­seln im Ver­si­che­rungs­ver­trag: Schä­den durch Vor­satz, Fahr­läs­sig­keit bei Auf­sichts­pflich­ten oder bestimm­te Risi­ken (z. B. beruf­li­che Tätig­kei­ten bei pri­va­ter Haftpflicht)
  • Unter­schrei­tung der Deckungs­sum­me: Der Scha­den über­steigt die ver­si­cher­te Summe
  • Zu spä­te Scha­den­mel­dung: Der Scha­den wur­de nicht recht­zei­tig dem Ver­si­che­rer mitgeteilt
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Du hast die Sorg­falts­pflicht mas­siv ver­letzt (z. B. Kind unbe­auf­sich­tigt gelassen)
  • Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben: Irre­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Scha­dens­her­gang oder bei Vertragsabschluss
  • Ver­si­che­rungs­be­trug-Ver­dacht: Wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen oder offen­sicht­lich mani­pu­lier­te Schadensunterlagen

Schrit­te gegen die Ableh­nung vorgehen

1. Ableh­nungs­be­grün­dung ana­ly­sie­ren: Ver­glei­che die Ableh­nung punkt für punkt mit dei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen. Oft erkennt man bereits hier, ob die Ableh­nung berech­tigt ist. Ach­te beson­ders auf Aus­schluss­klau­seln, die mög­li­cher­wei­se nicht klar zum Scha­dens­her­gang passen.

2. Schrift­li­chen Ein­spruch ein­le­gen: Rei­che inner­halb von 4 Wochen nach Erhalt der Ableh­nungs­mit­tei­lung einen begrün­de­ten Ein­spruch ein – am bes­ten per Ein­schrei­ben. Erklä­re, war­um die Ableh­nung dei­ner Mei­nung nach unbe­rech­tigt ist, und füge neue oder ergän­zen­de Bewei­se bei:

  • Foto­gra­fi­sche oder Video-Doku­men­ta­ti­on des Schadens
  • Zeu­gen­aus­sa­gen von unbe­tei­lig­ten Personen
  • Kos­ten­vor­anschlä­ge oder Rech­nun­gen von Handwerkern
  • Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten (optio­nal, aber oft überzeugend)
  • Bele­ge für recht­zei­ti­ge Scha­den­mel­dung (E‑Mails, Anru­fe, Chatverläufe)

3. Ombuds­mann anru­fen: Bleibt dein Ein­spruch erfolg­los, kannst du dich kos­ten­los an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann wen­den. Die­ser prüft unab­hän­gig, ob die Ableh­nung recht­mä­ßig war. Sei­ne Emp­feh­lun­gen sind bis 10.000 Euro bin­dend. Die Kon­takt­da­ten fin­dest du unter versicherungsombudsmann.de.

4. Rechts­an­walt ein­schal­ten: Bei höhe­ren Scha­den­sum­men oder wenn der Ombuds­mann nicht wei­ter­hilft, ist eine anwalt­li­che Bera­tung sinn­voll. Über­prü­fe, ob dei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten trägt.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Das soll­test du tun

  • Kopie der Ableh­nungs­mit­tei­lung und der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen anfertigen
  • Alle bis­he­ri­ge Kor­re­spon­denz mit der Ver­si­che­rung sam­meln und ordnen
  • Fris­ten beach­ten – Ein­sprü­che haben meist kur­ze Reaktionszeiten
  • Ein­spruch immer schrift­lich per Ein­schrei­ben ein­rei­chen, nicht per E‑Mail allein
  • Neue Bewei­se nach­rei­chen, die die ursprüng­li­che Mit­tei­lung nicht enthielt
  • Im Fal­le anhal­ten­der Pro­ble­me: Beschwer­de beim Ombuds­mann einreichen
  • Zukünf­tig: Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen über­prü­fen und ggf. Tarif wech­seln – ein Pri­vat­haft­pflicht-Ver­gleich zeigt Tari­fe mit bes­se­rer Deckung
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