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Wenn die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ablehnt, solltest du zunächst die schriftliche Begründung der Versicherung prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Du hast mehrere Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen – von der Nachreichung von Beweisen über den Versicherungsombudsmann bis hin zur rechtlichen Beratung. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich eine unberechttigte Schadensablehnung häufig korrigieren.
Wenn die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ablehnt, solltest du zunächst die schriftliche Begründung der Versicherung prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Du hast mehrere Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen – von der Nachreichung von Beweisen über den Versicherungsombudsmann bis hin zur rechtlichen Beratung. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich eine unberechttigte Schadensablehnung häufig korrigieren.
Versicherer müssen Ablehnungen detailliert begründen. Die wichtigsten Gründe sind:
1. Ablehnungsbegründung analysieren: Vergleiche die Ablehnung punkt für punkt mit deinen Versicherungsbedingungen. Oft erkennt man bereits hier, ob die Ablehnung berechtigt ist. Achte besonders auf Ausschlussklauseln, die möglicherweise nicht klar zum Schadenshergang passen.
2. Schriftlichen Einspruch einlegen: Reiche innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnungsmitteilung einen begründeten Einspruch ein – am besten per Einschreiben. Erkläre, warum die Ablehnung deiner Meinung nach unberechtigt ist, und füge neue oder ergänzende Beweise bei:
3. Ombudsmann anrufen: Bleibt dein Einspruch erfolglos, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser prüft unabhängig, ob die Ablehnung rechtmäßig war. Seine Empfehlungen sind bis 10.000 Euro bindend. Die Kontaktdaten findest du unter versicherungsombudsmann.de.
4. Rechtsanwalt einschalten: Bei höheren Schadensummen oder wenn der Ombudsmann nicht weiterhilft, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Überprüfe, ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.
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