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Was pas­siert, wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig bezahlt?

Wenn die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig bezahlt, kann dies ver­schie­de­ne Ursa­chen haben. In sol­chen Fäl­len musst du mög­li­cher­wei­se die Dif­fe­renz selbst tra­gen, sofern kei­ne wei­te­ren recht­li­chen oder ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Schrit­te unter­nom­men wer­den kön­nen. Hier sind die wich­tigs­ten Grün­de, war­um eine Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig bezahlt, und wel­che Schrit­te du unter­neh­men kannst, wenn dies passiert:

1. Deckungs­li­mit erreicht

  • Ein häu­fi­ger Grund, war­um die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig bezahlt, ist, dass die Deckungs­sum­me dei­nes Ver­tra­ges erreicht wur­de. Die Deckungs­sum­me gibt den maxi­ma­len Betrag an, den die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall zahlt. Wenn der Scha­den die­sen Betrag über­steigt, müss­test du die Rest­kos­ten selbst übernehmen.
  • Bei­spiel: Dei­ne Ver­si­che­rung deckt Sach­schä­den bis zu 2 Mil­lio­nen Euro ab. Wenn ein Scha­den 2,5 Mil­lio­nen Euro beträgt, musst du die 500.000 Euro Dif­fe­renz selbst bezahlen.
  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass die Deckungs­sum­me dei­ner Ver­si­che­rung aus­rei­chend hoch ist, um auch grö­ße­re Schä­den abzudecken.

2. Selbst­be­tei­li­gung

  • In vie­len Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen gibt es eine ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung. Das bedeu­tet, dass du einen bestimm­ten Betrag des Scha­dens selbst tra­gen musst, bevor die Ver­si­che­rung zahlt. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung kann je nach Ver­trag unter­schied­lich sein.
  • Bei­spiel: Du hast eine Selbst­be­tei­li­gung von 500 Euro in dei­nem Ver­trag. Wenn der Scha­den 1.000 Euro beträgt, zahlt die Ver­si­che­rung nur 500 Euro, und du musst die ande­ren 500 Euro selbst tragen.

3. Teil­schuld oder Mitverschulden

  • Wenn der Scha­den nicht voll­stän­dig von dir ver­ur­sacht wur­de oder ande­re Par­tei­en eben­falls eine Teil­schuld tra­gen, kann die Ver­si­che­rung den Scha­den nur antei­lig über­neh­men. In sol­chen Fäl­len zahlst du mög­li­cher­wei­se für den Teil des Scha­dens, den die Ver­si­che­rung nicht abdeckt.
  • Bei­spiel: Bei einem Ver­kehrs­un­fall wird dir eine 50%ige Teil­schuld zuge­wie­sen. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung nur 50% des Scha­dens, und du müss­test die ande­ren 50% selbst bezahlen.

4. Aus­schlüs­se im Versicherungsvertrag

  • Man­che Schä­den fal­len unter Aus­schluss­klau­seln im Ver­si­che­rungs­ver­trag. Das bedeu­tet, dass bestimm­te Scha­dens­ar­ten von vorn­her­ein vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sind. Wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den des­halb nur teil­wei­se oder gar nicht über­nimmt, bleibst du auf den Rest­kos­ten sitzen.
  • Bei­spiel: Dein Ver­trag schließt Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit aus. Wenn die Ver­si­che­rung fest­stellt, dass du den Scha­den durch grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten ver­ur­sacht hast, könn­te sie die Zah­lung ableh­nen oder nur einen Teil des Scha­dens übernehmen.

5. Unzu­rei­chen­de Beweislage

  • Wenn der Ver­si­che­rer der Ansicht ist, dass die Beweis­la­ge zum Scha­dens­her­gang unklar oder unzu­rei­chend ist, kann dies eben­falls dazu füh­ren, dass der Scha­den nicht voll­stän­dig regu­liert wird. In sol­chen Fäl­len könn­te die Ver­si­che­rung die Scha­dens­hö­he anzwei­feln oder nur einen Teil des Scha­dens über­neh­men, bis der Fall wei­ter geklärt ist.
  • Bei­spiel: Du mel­dest einen Scha­den an einem teu­ren Gerät, kannst aber kei­ne aus­rei­chen­den Bele­ge oder Nach­wei­se (wie Rech­nun­gen oder Fotos) für den ursprüng­li­chen Wert des Geräts vor­le­gen. Die Ver­si­che­rung könn­te in die­sem Fall nur den Zeit­wert des Geräts ersetzen.

6. Ver­jäh­rung des Anspruchs

  • In man­chen Fäl­len kann der Ver­si­che­rungs­an­spruch ver­jährt sein, wenn du den Scha­den nicht inner­halb der ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Fris­ten gemel­det hast. Die Ver­si­che­rung könn­te den Scha­den dann nur teil­wei­se oder gar nicht regu­lie­ren, weil der Anspruch als ver­fal­len gilt.
  • Tipp: Mel­de Schä­den immer sofort nach ihrem Ein­tritt, um die Ver­jäh­rung zu ver­mei­den und dei­nen vol­len Anspruch gel­tend zu machen.

7. For­de­rung an den Geschädigten

  • Wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig über­nimmt und du den Scha­den für eine ande­re Per­son ver­ur­sacht hast (z. B. bei einem Haft­pflicht­scha­den), könn­te der Geschä­dig­te die rest­li­chen Kos­ten von dir per­sön­lich ein­for­dern. Dies kann durch direk­te Ver­hand­lun­gen oder im schlimms­ten Fall durch recht­li­che Schrit­te geschehen.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Scha­den am Auto eines Nach­barn. Wenn die Ver­si­che­rung nur einen Teil der Repa­ra­tur­kos­ten über­nimmt, könn­te der Nach­bar die Dif­fe­renz direkt von dir verlangen.

8. Ein­spruch gegen die Ent­schei­dung der Versicherung

  • Wenn du der Ansicht bist, dass die Teil­leis­tung der Ver­si­che­rung unge­recht­fer­tigt ist, kannst du gegen die Ent­schei­dung Ein­spruch ein­le­gen. Dies soll­te schrift­lich und gut begrün­det erfol­gen. Stel­le sicher, dass du alle rele­van­ten Doku­men­te und Bewei­se für den vol­len Scha­dens­be­trag einreichst.
  • Tipp: Wenn der Ein­spruch erfolg­los bleibt, kannst du den Fall auch an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann über­ge­ben, der kos­ten­los zwi­schen Ver­si­che­rungs­neh­mern und Ver­si­che­run­gen vermittelt.

9. Recht­li­che Schritte

  • Wenn die Ver­si­che­rung wei­ter­hin nur einen Teil des Scha­dens über­nimmt und du der Mei­nung bist, dass dies unge­recht­fer­tigt ist, kannst du recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten. Ein Anwalt für Ver­si­che­rungs­recht kann dir hel­fen, den Fall wei­ter zu prü­fen und gege­be­nen­falls gericht­lich gegen die Ver­si­che­rung vorzugehen.
  • Tipp: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann dir hel­fen, die Kos­ten für den Rechts­streit zu decken.

Fazit

Wenn die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig bezahlt, musst du die Dif­fe­renz in vie­len Fäl­len selbst tra­gen, es sei denn, es gibt recht­li­che oder ver­trag­li­che Unklar­hei­ten, die du anfech­ten kannst. Ursa­chen für Teil­leis­tun­gen kön­nen eine Selbst­be­tei­li­gung, ein Aus­schluss im Ver­trag, eine Teil­schuld oder eine zu nied­ri­ge Deckungs­sum­me sein. Wenn du der Mei­nung bist, dass die Ent­schei­dung der Ver­si­che­rung unge­recht­fer­tigt ist, kannst du Ein­spruch ein­le­gen oder recht­li­che Schrit­te in Erwä­gung zie­hen. Um sol­che Situa­tio­nen in Zukunft zu ver­mei­den, soll­test du sicher­stel­len, dass dei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me aus­rei­chend hoch ist und dein Ver­trag alle rele­van­ten Risi­ken abdeckt. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den bes­ten Schutz zu finden.

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