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Was passiert, wenn die Versicherung den Schaden nicht vollständig bezahlt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn deine Privathaftpflichtversicherung den Schaden nicht vollständig bezahlt, bleibst du für die Differenz selbst haftbar – es sei denn, du legst erfolgreich Einspruch ein. Die häufigsten Gründe sind eine zu niedrige Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Teilschuld oder Ausschlussklauseln im Vertrag. Wichtig: Du kannst gegen unberechtigte Teilleistungen vorgehen und solltest immer die Begründung der Versicherung überprüfen.

Wenn dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig bezahlt, bleibst du für die Dif­fe­renz selbst haft­bar – es sei denn, du legst erfolg­reich Ein­spruch ein. Die häu­figs­ten Grün­de sind eine zu nied­ri­ge Deckungs­sum­me, Selbst­be­tei­li­gung, Teil­schuld oder Aus­schluss­klau­seln im Ver­trag. Wich­tig: Du kannst gegen unbe­rech­tig­te Teil­leis­tun­gen vor­ge­hen und soll­test immer die Begrün­dung der Ver­si­che­rung überprüfen.

Haupt­grün­de für unvoll­stän­di­ge Schadensersatzleistungen

Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nicht auto­ma­tisch jeden Scha­den in vol­ler Höhe. Die wich­tigs­ten Ursa­chen für Teil­leis­tun­gen oder Ableh­nun­gen sind:

  • Deckungs­sum­me über­schrit­ten: Dei­ne Poli­ce hat eine maxi­ma­le Leis­tungs­gren­ze. Bei moder­nen Ver­trä­gen liegt die Min­dest­de­ckung bei ca. 5–10 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den. Ist der Scha­den höher, zahlst du die Dif­fe­renz selbst. Eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me ist des­halb entscheidend.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Vie­le Tari­fe ver­pflich­ten dich, einen bestimm­ten Betrag (typisch: 150–500 Euro) selbst zu tra­gen, bevor die Ver­si­che­rung zahlt.
  • Teil­schuld oder Mit­ver­schul­den: Hat auch der Geschä­dig­te einen Anteil am Scha­den, zahlt die Ver­si­che­rung nur für dei­nen Anteil.
  • Aus­schluss­klau­seln: Bestimm­te Schä­den (z. B. durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­ches Han­deln) sind oft ausgeschlossen.
  • Unzu­rei­chen­de Scha­den­do­ku­men­ta­ti­on: Feh­len­de Rech­nun­gen, Fotos oder Nach­wei­se kön­nen zu Wert­ab­schlä­gen führen.

Dei­ne Hand­lungs­op­tio­nen bei Unzufriedenheit

Wenn die Ver­si­che­rung eine Teil­leis­tung ablehnt oder deut­lich zu nied­rig aus­fällt, hast du meh­re­re Möglichkeiten:

  • Schrift­li­cher Ein­spruch: For­de­re die Ver­si­che­rung schrift­lich auf, ihre Ent­schei­dung zu begrün­den. Rei­che alle rele­van­ten Bewei­se und Doku­men­te ein, um dei­nen Anspruch zu unterstützen.
  • Ver­si­che­rungs­om­buds­mann anru­fen: Die­se unab­hän­gi­ge Schlich­tungs­stel­le ver­mit­telt kos­ten­los zwi­schen dir und der Ver­si­che­rung – ein wich­ti­ger ers­ter Schritt vor teu­ren Gerichtsverfahren.
  • Gut­ach­ter ein­schal­ten: Bei Wert­dif­fe­ren­zen (z. B. bei Sach­schä­den) kann ein unab­hän­gi­ger Gut­ach­ter hel­fen, den tat­säch­li­chen Scha­den­wert objek­tiv festzustellen.
  • Rechts­an­walt kon­sul­tie­ren: Ein Ver­si­che­rungs­rechts­an­walt prüft, ob die Ver­si­che­rung zu Unrecht Leis­tun­gen ver­wei­gert. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt oft die Kosten.

Prä­ven­ti­on: So ver­mei­dest du Lücken im Versicherungsschutz

  • Wäh­le eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me – min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den, 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den (2026-Stan­dard).
  • Ver­glei­che Tari­fe regel­mä­ßig, um bes­se­re Kon­di­tio­nen und umfas­sen­de­re Deckun­gen zu finden.
  • Über­prü­fe dei­ne Poli­ce alle 2–3 Jah­re auf Ver­än­de­run­gen dei­ner Lebens­si­tua­ti­on (Haus­halts­grö­ße, Tätigkeit).
  • Mel­de Schä­den sofort und voll­stän­dig der Ver­si­che­rung – Ver­zö­ge­run­gen kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen.
  • Doku­men­tie­re Schä­den gründ­lich mit Fotos und samm­le alle Bele­ge und Rechnungen.
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