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Was pas­siert, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu nied­rig abge­schlos­sen wurde?

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu nied­rig abge­schlos­sen wur­de, kann das erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben, da im Scha­dens­fall eine Unter­ver­si­che­rung vor­liegt. Dies führt dazu, dass die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht voll­stän­dig über­nimmt, son­dern nur einen antei­li­gen Betrag ent­spre­chend der zu nied­rig ange­setz­ten Ver­si­che­rungs­sum­me zahlt.

1. Kür­zung der Ver­si­che­rungs­leis­tung:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung zahlt im Scha­dens­fall nur antei­lig, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht dem tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des ent­spricht. Wur­de das Gebäu­de zum Bei­spiel auf 300.000 Euro ver­si­chert, hat aber einen tat­säch­li­chen Wert von 500.000 Euro, deckt die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall nur 60 % der Kosten.

2. Finan­zi­el­le Eigen­be­tei­li­gung:

Durch die Unter­ver­si­che­rung bleibt der Ver­si­che­rungs­neh­mer auf einem Teil der Kos­ten sit­zen. Dies kann vor allem bei grö­ße­ren Schä­den, wie durch Feu­er, Sturm oder Hagel, exis­tenz­be­dro­hen­de Aus­ma­ße anneh­men, wenn die Repa­ra­tur- oder Wie­der­auf­bau­kos­ten deut­lich höher sind als die Versicherungssumme.

3. Ver­mei­dung von Unter­ver­si­che­rung:

Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt wer­den, vor allem nach Moder­ni­sie­run­gen oder Anbau­ten. Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten eine glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung an, die die Ver­si­che­rungs­sum­me jähr­lich an den Bau­preis­in­dex anpasst, um den Wert­ver­lust durch Infla­ti­on und stei­gen­de Bau­kos­ten auszugleichen.

Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit aus­rei­chen­dem Schutz zu fin­den und eine Unter­ver­si­che­rung zu vermeiden.

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