Wenn die Wohngebäudeversicherung zu niedrig abgeschlossen wurde, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben, da im Schadensfall eine Unterversicherung vorliegt. Dies führt dazu, dass die Versicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt, sondern nur einen anteiligen Betrag entsprechend der zu niedrig angesetzten Versicherungssumme zahlt.
1. Kürzung der Versicherungsleistung:
Die Gebäudeversicherung zahlt im Schadensfall nur anteilig, wenn die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wiederaufbauwert des Gebäudes entspricht. Wurde das Gebäude zum Beispiel auf 300.000 Euro versichert, hat aber einen tatsächlichen Wert von 500.000 Euro, deckt die Versicherung im Schadensfall nur 60 % der Kosten.
2. Finanzielle Eigenbeteiligung:
Durch die Unterversicherung bleibt der Versicherungsnehmer auf einem Teil der Kosten sitzen. Dies kann vor allem bei größeren Schäden, wie durch Feuer, Sturm oder Hagel, existenzbedrohende Ausmaße annehmen, wenn die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten deutlich höher sind als die Versicherungssumme.
3. Vermeidung von Unterversicherung:
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und angepasst werden, vor allem nach Modernisierungen oder Anbauten. Die meisten Versicherer bieten eine gleitende Neuwertversicherung an, die die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex anpasst, um den Wertverlust durch Inflation und steigende Baukosten auszugleichen.
Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, die passende Versicherung mit ausreichendem Schutz zu finden und eine Unterversicherung zu vermeiden.