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Was pas­siert, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu nied­rig ist?

Was pas­siert, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu nied­rig ist?

Eine zu nied­rig ange­setz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann im Scha­dens­fall gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Fol­gen haben. Dies pas­siert, wenn der Ver­si­che­rungs­wert – also der Wert, den das ver­si­cher­te Gebäu­de im Scha­dens­fall hat – nicht kor­rekt ermit­telt oder zu gering ange­setzt wur­de. In der Ver­si­che­rungs­welt wird dies als Unter­ver­si­che­rung bezeich­net. Wenn eine Unter­ver­si­che­rung vor­liegt, erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Scha­dens­fall mög­li­cher­wei­se nicht den vol­len Ersatz für den ent­stan­de­nen Scha­den, was die finan­zi­el­len Fol­gen eines gro­ßen Scha­dens erheb­lich ver­schär­fen kann.

Was bedeu­tet Unter­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn der ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­schutz nicht aus­reicht, um die tat­säch­li­chen Kos­ten für den Wie­der­auf­bau oder die Repa­ra­tur des Gebäu­des zu decken. Dies kann aus ver­schie­de­nen Grün­den passieren:

  • Fal­sche Schät­zung des Gebäu­de­wer­tes: Wenn der Wert des Gebäu­des zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses falsch geschätzt wur­de, kann dies zu einer zu gerin­gen Ver­si­che­rungs­sum­me führen.
  • Wert­stei­ge­rung durch Moder­ni­sie­rung: Wenn das Gebäu­de nach dem Abschluss der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung moder­ni­siert wur­de (z. B. durch den Ein­bau einer neu­en Hei­zung, eine Reno­vie­rung oder einen Anbau), ohne dass die Ver­si­che­rungs­sum­me ange­passt wur­de, steigt der tat­säch­li­che Wert des Gebäu­des. Wird die­ser höhe­re Wert nicht ver­si­chert, liegt eine Unter­ver­si­che­rung vor.
  • Infla­ti­on und Bau­kos­ten­stei­ge­rung: Bau­kos­ten stei­gen im Lau­fe der Jah­re auf­grund von Infla­ti­on und ande­ren wirt­schaft­li­chen Fak­to­ren. Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht regel­mä­ßig ange­passt wird, kann es pas­sie­ren, dass die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht mehr den aktu­el­len Wie­der­auf­bau­wert abdeckt.

Fol­gen einer Unterversicherung

Wenn eine Unter­ver­si­che­rung vor­liegt und ein Scha­den auf­tritt, kann der Ver­si­che­rer die Ent­schä­di­gung ent­spre­chend kür­zen. Dies gilt nicht nur für Total­schä­den, son­dern auch für Teil­schä­den. Die Ver­si­che­rung zahlt also nur einen Bruch­teil der tat­säch­lich anfal­len­den Kos­ten, was für den Ver­si­che­rungs­neh­mer ein erheb­li­ches finan­zi­el­les Risi­ko bedeutet.

Bei­spiel:

  • Der Wert dei­nes Hau­ses beträgt 500.000 Euro, aber dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wur­de nur für 300.000 Euro abgeschlossen.
  • Bei einem Scha­dens­fall, bei dem ein Wie­der­auf­bau­wert von 200.000 Euro benö­tigt wird, wird der Ver­si­che­rer nur einen Teil der Kos­ten über­neh­men – in die­sem Fall 60 % des Scha­dens (300.000 Euro ver­si­chert / 500.000 Euro tat­säch­li­cher Wert = 60 %).
  • Das bedeu­tet, dass du nur 120.000 Euro von der Ver­si­che­rung erhältst und die rest­li­chen 80.000 Euro selbst zah­len musst.

Wie erkennt man eine Unterversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung kann ver­mie­den wer­den, indem der Wert des Gebäu­des regel­mä­ßig über­prüft und die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend ange­passt wird. Fol­gen­de Hin­wei­se deu­ten dar­auf hin, dass eine Unter­ver­si­che­rung vor­lie­gen könnte:

  1. Ver­al­te­te Ver­si­che­rungs­sum­me: Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me seit dem Abschluss der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht ange­passt wur­de, besteht die Gefahr, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me zu nied­rig ist.
  2. Gro­ße Reno­vie­run­gen oder Umbau­ten: Wur­den in den letz­ten Jah­ren umfang­rei­che Reno­vie­run­gen oder Moder­ni­sie­run­gen durch­ge­führt, ohne die Ver­si­che­rungs­sum­me anzu­pas­sen? Dann könn­te der tat­säch­li­che Wert des Gebäu­des höher sein als der ver­si­cher­te Wert.
  3. Stei­gen­de Bau­kos­ten: Der Wie­der­auf­bau­wert eines Gebäu­des hängt von den aktu­el­len Bau­kos­ten ab. Wenn die­se stark gestie­gen sind, ist die ursprüng­lich fest­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­sum­me mög­li­cher­wei­se nicht mehr ausreichend.

Wie kann eine Unter­ver­si­che­rung ver­mie­den werden?

Um sicher­zu­stel­len, dass im Scha­dens­fall eine aus­rei­chen­de Ent­schä­di­gung geleis­tet wird, gibt es ver­schie­de­ne Maß­nah­men, um eine Unter­ver­si­che­rung zu vermeiden:

  1. Ver­si­che­rungs­wert 1914 anpas­sen: Die meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen arbei­ten mit dem Ver­si­che­rungs­wert 1914. Die­ser Wert wird durch den Bau­preis­in­dex jähr­lich ange­passt, um den tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­wert zu berück­sich­ti­gen. Durch die­se Inde­xie­rung wird das Risi­ko einer Unter­ver­si­che­rung reduziert.
  2. Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­me: Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­sum­me alle paar Jah­re zu über­prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass sie dem aktu­el­len Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des ent­spricht. Gera­de nach Moder­ni­sie­run­gen soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me ange­passt werden.
  3. Neu­wert­de­ckung ver­ein­ba­ren: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten an, das Gebäu­de zum Neu­wert zu ver­si­chern. Das bedeu­tet, dass im Scha­dens­fall die Kos­ten für den voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau des Gebäu­des in der ursprüng­li­chen Form ohne Abzü­ge für Abnut­zung oder Alter über­nom­men werden.
  4. Bera­tung durch einen Exper­ten: Ein Gespräch mit einem Ver­si­che­rungs­exper­ten oder einem Gut­ach­ter kann hel­fen, den genau­en Wert des Gebäu­des zu ermit­teln und die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend festzulegen.

Fazit: Was pas­siert, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu nied­rig ist?

Eine zu nied­ri­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung führt zu einer Unter­ver­si­che­rung, bei der die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall nur einen Teil der Kos­ten über­nimmt. Dies kann zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren, da der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Rest der Wie­der­auf­bau- oder Repa­ra­tur­kos­ten selbst tra­gen muss. Um die­ses Risi­ko zu ver­mei­den, ist es wich­tig, den Wert des Gebäu­des regel­mä­ßig zu über­prü­fen und die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend anzu­pas­sen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­dem Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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