Suche

Was pas­siert, wenn ein Fami­li­en­mit­glied einen Scha­den verursacht?

Wenn ein Fami­li­en­mit­glied einen Scha­den ver­ur­sacht, hängt die Haf­tung und der Ver­si­che­rungs­schutz davon ab, wer den Scha­den ver­ur­sacht hat und wel­che Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Hier sind die wich­tigs­ten Fäl­le und was pas­siert, wenn ein Fami­li­en­mit­glied einen Scha­den verursacht:

1. Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner

  • In einer Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner in der Regel mit­ver­si­chert. Wenn dein Part­ner einen Scha­den ver­ur­sacht, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter, sofern der Scha­den durch Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den ist.
  • Bei­spiel: Dein Part­ner beschä­digt ver­se­hent­lich das Eigen­tum eines Freun­des oder Nach­barn. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz.
  • Wich­tig: Schä­den, die dein Part­ner an dei­nem Eigen­tum ver­ur­sacht, sind in der Regel nicht über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, da Ver­si­che­run­gen nur Dritt­schä­den übernehmen.

2. Kin­der

  • Kin­der sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Erst­aus­bil­dung über die Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert. Wenn ein Kind einen Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Scha­den­er­satz­an­sprü­che.
  • Delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jah­ren bzw. unter 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) sind recht­lich nicht haft­bar, aber vie­le Ver­si­che­rer bie­ten trotz­dem Schutz für Schä­den, die durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ver­ur­sacht wurden.
  • Bei­spiel: Dein 5‑jähriges Kind wirft ver­se­hent­lich einen Ball gegen das Fens­ter des Nach­barn und ver­ur­sacht einen Scha­den. In vie­len Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind sol­che Schä­den mitversichert.

3. Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kinder

  • Delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (in der Regel unter 7 Jah­ren) sind gesetz­lich nicht haft­bar. Eini­ge Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch die Mög­lich­keit, auch Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der zu ver­si­chern. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung den Scha­den über­nimmt, auch wenn das Kind recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den kann.
  • Bei­spiel: Dein 6‑jähriges Kind beschä­digt beim Spie­len das Auto des Nach­barn. Obwohl es gesetz­lich nicht haft­bar ist, könn­te die Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men, wenn eine ent­spre­chen­de Klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist.

4. Schä­den inner­halb der Familie

  • Schä­den zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern sind in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn also ein Fami­li­en­mit­glied das Eigen­tum eines ande­ren Fami­li­en­mit­glieds beschä­digt, greift die Ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht.
  • Bei­spiel: Wenn dein Part­ner ver­se­hent­lich dein Smart­phone fal­len lässt und es kaputt­geht, wird die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den nicht über­neh­men, da es sich um einen Scha­den inner­halb der Fami­lie handelt.

5. Schä­den an Dritten

  • Schä­den, die an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, sind grund­sätz­lich durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn der Scha­den durch Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den ist. Das gilt für alle ver­si­cher­ten Fami­li­en­mit­glie­der, also Eltern, Ehe­part­ner, Kin­der und gege­be­nen­falls wei­te­re Ange­hö­ri­ge, die im gemein­sa­men Haus­halt leben.
  • Bei­spiel: Dein Kind beschä­digt beim Besuch eines Freun­des des­sen Fern­se­her. In die­sem Fall über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Schaden.

6. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung

  • Wenn ein Fami­li­en­mit­glied von einer ande­ren Per­son geschä­digt wird, die kei­ne eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, kann die soge­nann­te For­de­rungs­aus­fall­de­ckung grei­fen. Das bedeu­tet, dass die eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­springt, wenn der Ver­ur­sa­cher den Scha­den nicht zah­len kann.
  • Bei­spiel: Ein unver­si­cher­ter Nach­bar ver­letzt dein Kind bei einem Unfall. Wenn die­ser den Scha­den nicht beglei­chen kann, über­nimmt dei­ne eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den über die Forderungsausfalldeckung.

Fazit

Wenn ein Fami­li­en­mit­glied einen Scha­den ver­ur­sacht, greift die Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung, sofern der Scha­den an Drit­ten ent­stan­den ist. Kin­der sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Aus­bil­dung mit­ver­si­chert, und auch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der kön­nen durch spe­zi­el­le Klau­seln abge­deckt sein. Schä­den inner­halb der Fami­lie wer­den jedoch in der Regel nicht über­nom­men. Es ist wich­tig, den Ver­si­che­rungs­ver­trag genau zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Risi­ken abge­deckt sind.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen