Wenn ein Familienmitglied einen Schaden verursacht, kommt es darauf an, ob es sich um einen Drittschaden handelt – dann greift die Familienhaftpflichtversicherung in der Regel. Schäden innerhalb der Familie sind dagegen ausgeschlossen. Die genaue Leistung hängt vom Alter des Verursachers und vom Versicherungsumfang ab.
Versicherungsschutz für Familienmitglieder im Überblick
Eine Familienhaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Wer mitversichert ist und unter welchen Bedingungen, regelt der Versicherungsvertrag:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Mitversichert für Schäden, die sie gegenüber Dritten verursachen
- Kinder: Normalerweise bis zur Beendigung der Erstausbildung mitversichert (2026 oft bis zum 27. Lebensjahr oder längere Fristen möglich)
- Unverheiratete Kinder im Haushalt: Meist ebenfalls abgedeckt
- Volljährige Kinder: Versicherung endet meist nach Ausbildungsabschluss, es sei denn, sie leben noch im elterlichen Haushalt
Wichtig: Schäden zwischen Familienmitgliedern sind ausgeschlossen – wenn also Ihr Partner Ihr Eigentum beschädigt oder Ihr Kind Ihre Einrichtung zerstört, zahlt die Versicherung nicht.
Besonderheit: Deliktunfähigkeit bei jungen Kindern
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind gesetzlich nicht deliktfähig – sie können also nicht haftbar gemacht werden. Dennoch können Schäden entstehen. Moderne Familienhaftpflichtversicherungen bieten oft eine Mitversicherung für Schäden durch deliktunfähige Kinder an. Dies ist eine wichtige Leistung, da Geschädigte trotz fehlender Haftung Schadensersatz fordern könnten.
Beispiel: Ihr 5‑jähriges Kind beschädigt beim Besuch das Fernsehgerät eines Freundes. Ohne die Zusatzleistung müssten Sie den Schaden selbst zahlen, da Ihr Kind nicht haftbar ist. Mit entsprechender Versicherungsklausel übernimmt die Police die Kosten.
Praktische Tipps zum Versicherungsschutz
- Versicherungsvertrag prüfen: Klären Sie, bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sind und ob Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind
- Lebenspartnerschaften dokumentieren: Teilen Sie Ihrer Versicherung mit, wenn Lebenspartner ohne Trauschein mit im Haushalt leben – diese sind oft mitversichert
- Ausbildungsbescheinigung einreichen: Wenn ein Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet, fordern Sie die Versicherung auf, die Mitversicherung zu verlängern
- Deckungssumme überprüfen: ca. 10–15 Millionen Euro Deckung für Personenschäden sind 2026 Standard; höhere Summen sind oft für moderate Mehrprämien erhältlich
- Regelmäßig vergleichen: Die Konditionen unterscheiden sich zwischen Versicherern erheblich – ein Wechsel kann Kosten sparen
- Schadenmeldung rechtzeitig: Machen Sie jeden Schaden zeitnah der Versicherung bekannt, sonst können Leistungen gekürzt werden