Wenn ein Familienmitglied einen Schaden verursacht, hängt die Haftung und der Versicherungsschutz davon ab, wer den Schaden verursacht hat und welche Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hier sind die wichtigsten Fälle und was passiert, wenn ein Familienmitglied einen Schaden verursacht:
1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- In einer Familienhaftpflichtversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner in der Regel mitversichert. Wenn dein Partner einen Schaden verursacht, greift die Privathaftpflichtversicherung und übernimmt die Schadenersatzansprüche Dritter, sofern der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist.
- Beispiel: Dein Partner beschädigt versehentlich das Eigentum eines Freundes oder Nachbarn. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
- Wichtig: Schäden, die dein Partner an deinem Eigentum verursacht, sind in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, da Versicherungen nur Drittschäden übernehmen.
2. Kinder
- Kinder sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, übernimmt die Versicherung die Schadenersatzansprüche.
- Deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren bzw. unter 10 Jahren im Straßenverkehr) sind rechtlich nicht haftbar, aber viele Versicherer bieten trotzdem Schutz für Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden.
- Beispiel: Dein 5‑jähriges Kind wirft versehentlich einen Ball gegen das Fenster des Nachbarn und verursacht einen Schaden. In vielen Familienhaftpflichtversicherungen sind solche Schäden mitversichert.
3. Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Deliktunfähige Kinder (in der Regel unter 7 Jahren) sind gesetzlich nicht haftbar. Einige Familienhaftpflichtversicherungen bieten jedoch die Möglichkeit, auch Schäden durch deliktunfähige Kinder zu versichern. Das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden übernimmt, auch wenn das Kind rechtlich nicht haftbar gemacht werden kann.
- Beispiel: Dein 6‑jähriges Kind beschädigt beim Spielen das Auto des Nachbarn. Obwohl es gesetzlich nicht haftbar ist, könnte die Familienhaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalten ist.
4. Schäden innerhalb der Familie
- Schäden zwischen Familienmitgliedern sind in der Regel nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn also ein Familienmitglied das Eigentum eines anderen Familienmitglieds beschädigt, greift die Versicherung normalerweise nicht.
- Beispiel: Wenn dein Partner versehentlich dein Smartphone fallen lässt und es kaputtgeht, wird die Haftpflichtversicherung diesen Schaden nicht übernehmen, da es sich um einen Schaden innerhalb der Familie handelt.
5. Schäden an Dritten
- Schäden, die an Dritten verursacht werden, sind grundsätzlich durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Das gilt für alle versicherten Familienmitglieder, also Eltern, Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls weitere Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben.
- Beispiel: Dein Kind beschädigt beim Besuch eines Freundes dessen Fernseher. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden.
6. Forderungsausfalldeckung
- Wenn ein Familienmitglied von einer anderen Person geschädigt wird, die keine eigene Haftpflichtversicherung hat, kann die sogenannte Forderungsausfalldeckung greifen. Das bedeutet, dass die eigene Haftpflichtversicherung einspringt, wenn der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann.
- Beispiel: Ein unversicherter Nachbar verletzt dein Kind bei einem Unfall. Wenn dieser den Schaden nicht begleichen kann, übernimmt deine eigene Haftpflichtversicherung den Schaden über die Forderungsausfalldeckung.
Fazit
Wenn ein Familienmitglied einen Schaden verursacht, greift die Familienhaftpflichtversicherung, sofern der Schaden an Dritten entstanden ist. Kinder sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Ausbildung mitversichert, und auch deliktunfähige Kinder können durch spezielle Klauseln abgedeckt sein. Schäden innerhalb der Familie werden jedoch in der Regel nicht übernommen. Es ist wichtig, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen oder einen Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.