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Was pas­siert, wenn eine Per­son ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung mich schädigt?

Was pas­siert, wenn eine Per­son ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung dich schädigt?

Wenn eine Per­son, die kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, dir einen Scha­den zufügt, kann das zu einer schwie­ri­gen Situa­ti­on füh­ren, ins­be­son­de­re wenn der Ver­ur­sa­cher finan­zi­ell nicht in der Lage ist, für den Scha­den auf­zu­kom­men. In sol­chen Fäl­len gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, wie du den ent­stan­de­nen Scha­den regu­lie­ren kannst. Eine Lösung bie­tet die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung, die in vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten ist.

1. Scha­dens­er­satz vom Ver­ur­sa­cher einfordern

Grund­sätz­lich haf­tet der Ver­ur­sa­cher eines Scha­dens auch ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Scha­den, den er ver­ur­sacht hat. Du kannst von der ver­ant­wort­li­chen Per­son Scha­dens­er­satz ver­lan­gen, indem du die Kos­ten für die Repa­ra­tur, die Heil­be­hand­lung oder ande­re finan­zi­el­le Ver­lus­te gel­tend machst. Aller­dings kann es schwie­rig sein, den Scha­dens­er­satz tat­säch­lich zu erhal­ten, wenn der Ver­ur­sa­cher kei­ne aus­rei­chen­den finan­zi­el­len Mit­tel hat.

  • Bei­spiel: Jemand beschä­digt dein Auto, hat aber kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung und nicht genug Geld, um den Scha­den zu beglei­chen. Du kannst den Ver­ur­sa­cher recht­lich zur Zah­lung ver­pflich­ten, aber wenn die­ser zah­lungs­un­fä­hig ist, könn­te das Pro­blem unge­löst bleiben.

2. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Privathaftpflichtversicherung

Wenn der Ver­ur­sa­cher nicht zah­len kann und auch kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, greift in vie­len Fäl­len die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner eige­nen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se deckt Schä­den ab, die dir von einem unver­si­cher­ten oder zah­lungs­un­fä­hi­gen Schä­di­ger zuge­fügt wurden.

Funk­ti­ons­wei­se der Forderungsausfalldeckung:

  • Dei­ne eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung tritt ein, wenn du einen recht­li­chen Anspruch auf Scha­dens­er­satz hast, die­sen aber nicht durch­set­zen kannst, weil der Ver­ur­sa­cher zah­lungs­un­fä­hig ist oder kei­ne Ver­si­che­rung besitzt.
  • Damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, musst du in der Regel nach­wei­sen, dass du den Ver­ur­sa­cher recht­lich zur Zah­lung auf­ge­for­dert hast und dass er nicht in der Lage ist, zu zah­len (z. B. durch einen gericht­li­chen Vollstreckungsbescheid).
  • Bei­spiel: Du wirst von einem Rad­fah­rer ange­fah­ren, der kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat und auch finan­zi­ell nicht in der Lage ist, den Scha­den zu beglei­chen. Dei­ne eige­ne For­de­rungs­aus­fall­de­ckung über­nimmt in die­sem Fall die ent­stan­de­nen Kos­ten, wie z. B. Arzt­rech­nun­gen oder Schmerzensgeld.

3. Gericht­li­che Durchsetzung

Wenn der Ver­ur­sa­cher zah­lungs­fä­hig ist, aber nicht frei­wil­lig zahlt, kannst du recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten, um den Scha­dens­er­satz durch­zu­set­zen. Dies kann einen gericht­li­chen Pro­zess oder die Bean­tra­gung eines Voll­stre­ckungs­be­scheids beinhal­ten. Dies ist oft der letz­te Schritt, wenn Ver­hand­lun­gen oder außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen scheitern.

  • Bei­spiel: Der Schä­di­ger wei­gert sich, den Scha­den zu bezah­len, obwohl er in der Lage wäre. Du kannst in die­sem Fall vor Gericht gehen, um den Scha­dens­er­satz einzufordern.

4. Eigen­be­tei­li­gung

Wenn der Ver­ur­sa­cher des Scha­dens weder ver­si­chert noch zah­lungs­fä­hig ist und du kei­ne For­de­rungs­aus­fall­de­ckung hast, bleibt dir unter Umstän­den nichts ande­res übrig, als den Scha­den selbst zu tra­gen. Dies kann beson­ders bei hohen Per­so­nen­schä­den oder teu­ren Sach­schä­den zu einer erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tung führen.

5. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung akti­vie­ren: Voraussetzungen

Damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift, müs­sen in der Regel bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  • Du musst nach­wei­sen, dass der Ver­ur­sa­cher zah­lungs­un­fä­hig ist (z. B. durch eine erfolg­lo­se Zwangsvollstreckung).
  • Es gibt oft eine Min­dest­scha­den­hö­he, ab der die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift. Die­se liegt je nach Ver­si­che­rung bei 1.000 bis 2.500 Euro.
  • Der Scha­den darf nicht vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wor­den sein.

Fazit

Wenn eine Per­son ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung dich schä­digt, kannst du grund­sätz­lich ver­su­chen, Scha­dens­er­satz direkt vom Ver­ur­sa­cher zu for­dern. Wenn die­ser jedoch nicht zah­len kann, bie­tet die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine wert­vol­le Absi­che­rung. Sie springt ein, wenn der Schä­di­ger zah­lungs­un­fä­hig ist und schützt dich vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten. Es ist rat­sam, eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit For­de­rungs­aus­fall­de­ckung abzu­schlie­ßen, um für sol­che Situa­tio­nen abge­si­chert zu sein. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit die­ser Zusatz­leis­tung zu finden.

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