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Was passiert, wenn ich den Schaden versehentlich falsch beschreibe?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine fehlerhafte Schadenbeschreibung führt bei versehentlicher Falschaussage in der Regel nicht zur sofortigen Leistungsablehnung – solange Sie den Fehler schnell korrigieren und kein Vorsatz vorliegt. Wichtig ist, die Versicherung unverzüglich über die Korrektur zu informieren. Absichtliche Falschangaben können jedoch als Versicherungsbetrug gewertet werden und erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine feh­ler­haf­te Scha­den­be­schrei­bung führt bei ver­se­hent­li­cher Falsch­aus­sa­ge in der Regel nicht zur sofor­ti­gen Leis­tungs­ab­leh­nung – solan­ge Sie den Feh­ler schnell kor­ri­gie­ren und kein Vor­satz vor­liegt. Wich­tig ist, die Ver­si­che­rung unver­züg­lich über die Kor­rek­tur zu infor­mie­ren. Absicht­li­che Falsch­an­ga­ben kön­nen jedoch als Ver­si­che­rungs­be­trug gewer­tet wer­den und erheb­li­che recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich ziehen.

Unter­schied zwi­schen ver­se­hent­li­cher und absicht­li­cher Falschbeschreibung

Die Kon­se­quen­zen einer fal­schen Scha­den­mel­dung hän­gen ent­schei­dend davon ab, ob es sich um ein unbe­ab­sich­tig­tes Miss­ver­ständ­nis oder um Vor­satz han­delt. Bei unbe­ab­sich­tig­ten Feh­lern ist eine Kor­rek­tur meist pro­blem­los mög­lich – Sie soll­ten die­se jedoch zeit­nah mit­tei­len. Ihre Ver­si­che­rung wird einen gut doku­men­tier­ten Feh­ler akzep­tie­ren, wenn die­ser in gutem Glau­ben entstand.

Dage­gen wird vor­sätz­li­che Falsch­be­schrei­bung als Ver­si­che­rungs­be­trug behan­delt. Das Bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) § 263 sieht hier erheb­li­che Stra­fen vor: Neben der Leis­tungs­ab­leh­nung dro­hen Buß­gel­der bis 300.000 Euro oder Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren. Ver­si­che­rer doku­men­tie­ren sol­che Fäl­le auch in Betrugs­re­gis­tern, was zukünf­ti­ge Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge erheb­lich erschwert.

Aus­wir­kun­gen auf die Scha­dens­re­gu­lie­rung und Ihren Versicherungsschutz

Eine feh­ler­haf­te ers­te Mel­dung kann zu Ver­zö­ge­run­gen bei der Bear­bei­tung füh­ren. Ihre Ver­si­che­rung benö­tigt mög­li­cher­wei­se mehr Zeit zur Klä­rung des tat­säch­li­chen Sach­ver­halts. In kom­ple­xe­ren Fäl­len wird ein Gut­ach­ter oder Sach­ver­stän­di­ger beauf­tragt, um die Umstän­de vor Ort zu prü­fen – das ver­län­gert die Regu­lie­rung um Wochen oder Monate.

Bei wie­der­hol­ten Falsch­an­ga­ben oder dem Ver­dacht auf sys­te­ma­ti­sche Feh­ler kann Ihre Ver­si­che­rung die Poli­ce mit Frist kün­di­gen (in der Regel 4 Wochen) oder – bei Neu­kun­den vor Ver­si­che­rungs­be­ginn – vom Ver­trag zurück­tre­ten. Zudem kön­nen die Prä­mi­en erhöht wer­den, wenn ein erhöh­tes Risi­ko erkannt wird. Zukünf­ti­ge Scha­den­mel­dun­gen wer­den dann inten­si­ver überprüft.

Prak­ti­sche Check­lis­te: So ver­mei­den Sie Feh­ler bei der Schadenmeldung

  • Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den unmit­tel­bar: Erstel­len Sie Fotos oder Vide­os aus meh­re­ren Win­keln, um die Situa­ti­on objek­tiv festzuhalten
  • Notie­ren Sie alle rele­van­ten Details: Datum, Uhr­zeit, betei­lig­te Per­so­nen, Zeu­gen und genaue Beschrei­bung des Vorfalls
  • Mel­den Sie Feh­ler sofort: Erkann­ten Sie eine Unge­nau­ig­keit in Ihrer ers­ten Mit­tei­lung, infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung noch am sel­ben Tag schrift­lich (E‑Mail mit Lesebestätigung)
  • Bewah­ren Sie alle Unter­la­gen auf: Hal­ten Sie Ori­gi­nal­do­ku­men­te, Fotos und Kor­re­spon­denz für min­des­tens drei Jah­re bereit
  • Ver­mei­den Sie Spe­ku­la­tio­nen: Beschrei­ben Sie nur, was Sie tat­säch­lich beob­ach­tet haben – kei­ne Ver­mu­tun­gen über Ursa­chen, die nicht erwie­sen sind
  • Nut­zen Sie bei Unsi­cher­heit Hil­fe: Ein Mak­ler oder Anwalt kann Sie bei kom­ple­xen Fäl­len bera­ten und redu­ziert das Feh­ler­ri­si­ko erheblich
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