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Was pas­siert, wenn ich den Scha­dens­ver­ur­sa­cher nicht kenne?

Wenn du einen Scha­den erlit­ten hast, aber den Scha­dens­ver­ur­sa­cher nicht kennst oder die­ser nicht auf­find­bar ist, kann das ein kom­pli­zier­ter Fall sein. In sol­chen Situa­tio­nen gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, wie du vor­ge­hen kannst, um den Scha­den zu regu­lie­ren oder zumin­dest einen Teil der Kos­ten zu decken. Hier sind die wich­tigs­ten Punkte:

1. Eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nicht

  • Dei­ne eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht zustän­dig, wenn du den Scha­den erlit­ten hast, da sie nur Schä­den regu­liert, die du ande­ren zufügst. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dar­auf aus­ge­legt, Drit­te vor Schä­den zu schüt­zen, die du ver­ur­sachst, nicht dich selbst.
  • Bei­spiel: Wenn jemand dein Eigen­tum beschä­digt, aber du den Ver­ur­sa­cher nicht kennst, kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht die­sen Scha­den nicht regulieren.

2. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Privathaftpflicht

  • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung an. Die­se Deckung greift, wenn du geschä­digt wirst, der Ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann oder nicht zah­lungs­fä­hig ist und du des­halb kei­nen Scha­dens­er­satz erhältst. Damit du die­sen Schutz nut­zen kannst, muss die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in dei­nem Ver­trag ent­hal­ten sein.
  • Bei­spiel: Du wirst Opfer eines Unfalls, der von einem unbe­kann­ten Ver­ur­sa­cher ver­ur­sacht wur­de, und kannst kei­ne Ansprü­che stel­len. Dei­ne eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit For­de­rungs­aus­fall­de­ckung wür­de in einem sol­chen Fall den Scha­den regu­lie­ren, obwohl du nicht der Ver­ur­sa­cher bist.

3. Eige­ne Sach­ver­si­che­run­gen prüfen

  • In eini­gen Fäl­len kön­nen eige­ne Sach­ver­si­che­run­gen, wie z. B. die Haus­rat­ver­si­che­rung oder Kas­ko­ver­si­che­rung, Schä­den abde­cken, auch wenn der Ver­ur­sa­cher unbe­kannt ist. Die­se Ver­si­che­run­gen über­neh­men Schä­den an dei­nem Eigen­tum, unab­hän­gig davon, ob der Ver­ur­sa­cher bekannt ist oder nicht, aller­dings nur unter bestimm­ten Bedingungen.
  • Bei­spiel: Ein Unbe­kann­ter beschä­digt dein Auto auf einem Park­platz, und der Ver­ur­sa­cher ist nicht auf­find­bar. Dei­ne Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung könn­te den Scha­den regu­lie­ren, wenn sol­che Schä­den durch dei­nen Tarif abge­deckt sind.

4. Poli­zei einschalten

  • Wenn der Scha­dens­ver­ur­sa­cher nicht bekannt ist, soll­test du den Vor­fall unbe­dingt der Poli­zei mel­den, ins­be­son­de­re wenn es sich um Sach­be­schä­di­gung oder Fah­rer­flucht han­delt. Ein Poli­zei­be­richt kann dir bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung hel­fen, vor allem, wenn eine Ver­si­che­rung invol­viert ist.
  • Bei­spiel: Dein Fahr­rad wird beschä­digt und der Ver­ur­sa­cher ist nicht zu ermit­teln. Du erstat­test Anzei­ge bei der Poli­zei, um den Vor­fall zu doku­men­tie­ren. Dies kann hilf­reich sein, wenn du den Scha­den spä­ter dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung meldest.

5. Selbst­be­tei­li­gung bei Sachversicherungen

  • Wenn du eine Sach­ver­si­che­rung hast, wie etwa eine Haus­rat- oder Kas­ko­ver­si­che­rung, die für den Scha­den auf­kommt, musst du oft eine Selbst­be­tei­li­gung zah­len. Dies ist der Betrag, den du im Scha­dens­fall selbst tra­gen musst, bevor die Ver­si­che­rung den Rest übernimmt.
  • Bei­spiel: Dein Auto wird beschä­digt und der Täter ist nicht auf­find­bar. Du mel­dest den Scha­den dei­ner Kas­ko­ver­si­che­rung, zahlst aber eine Selbst­be­tei­li­gung von z. B. 300 Euro, bevor die Ver­si­che­rung den Rest des Scha­dens übernimmt.

6. Hoff­nung auf spä­te­re Identifizierung

  • In eini­gen Fäl­len wird der Scha­dens­ver­ur­sa­cher mög­li­cher­wei­se spä­ter iden­ti­fi­ziert. Wenn du den Scha­den bereits über dei­ne eige­ne Ver­si­che­rung regu­lie­ren lässt, kann die­se spä­ter Regress­an­sprü­che gegen den Ver­ur­sa­cher gel­tend machen, wenn die­ser gefun­den wird. In die­sem Fall könn­te dei­ne Ver­si­che­rung einen Teil der gezahl­ten Beträ­ge zurückerhalten.
  • Bei­spiel: Dein Auto wird auf einem Park­platz beschä­digt und der Ver­ur­sa­cher begeht Fah­rer­flucht. Ein Zeu­ge mel­det sich spä­ter und kann den Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­zie­ren. Dei­ne Ver­si­che­rung könn­te den Ver­ur­sa­cher nun in Regress nehmen.

7. Scha­den selbst tragen

  • Wenn kei­ne Ver­si­che­rung greift und der Ver­ur­sa­cher nicht gefun­den wird, bleibt dir lei­der nur die Opti­on, den Scha­den selbst zu tra­gen. Es ist wich­tig, regel­mä­ßig die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen dei­ner Poli­cen zu über­prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass du gegen mög­li­che Risi­ken gut abge­si­chert bist.
  • Tipp: Um für sol­che Situa­tio­nen bes­ser abge­si­chert zu sein, ist es rat­sam, auf eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Pri­vat­haft­pflicht zu ach­ten oder sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Sach­ver­si­che­run­gen (Haus­rat, Kas­ko etc.) für sol­che Scha­dens­fäl­le greifen.

Fazit

Wenn du den Scha­dens­ver­ur­sa­cher nicht kennst, greift in der Regel dei­ne eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht, es sei denn, du hast eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung abge­schlos­sen. Andern­falls kön­nen ande­re Sach­ver­si­che­run­gen wie die Haus­rat­ver­si­che­rung oder Kas­ko­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men. Es ist wich­tig, den Scha­den der Poli­zei zu mel­den und dei­ne Ver­si­che­run­gen auf zusätz­li­che Absi­che­run­gen zu über­prü­fen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Poli­ce mit For­de­rungs­aus­fall­de­ckung zu fin­den, um auch für sol­che Fäl­le bes­ser abge­si­chert zu sein.

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