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Was passiert, wenn ich den Schadensverursacher nicht kenne?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn du einen Schaden erleidest und den Verursacher nicht kennst, greift deine eigene Privathaftpflichtversicherung normalerweise nicht – sie versichert nur Schäden, die du anderen zufügst. Stattdessen kommen je nach Situation deine Sachversicherungen (Hausrat, Kasko) oder eine optionale Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht in Frage. Wichtig: Melde den Vorfall sofort der Polizei und kontaktiere deine Versicherer.

Wenn du einen Scha­den erlei­dest und den Ver­ur­sa­cher nicht kennst, greift dei­ne eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht – sie ver­si­chert nur Schä­den, die du ande­ren zufügst. Statt­des­sen kom­men je nach Situa­ti­on dei­ne Sach­ver­si­che­run­gen (Haus­rat, Kas­ko) oder eine optio­na­le For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Pri­vat­haft­pflicht in Fra­ge. Wich­tig: Mel­de den Vor­fall sofort der Poli­zei und kon­tak­tie­re dei­ne Versicherer.

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung: Die wich­tigs­te Schutz­lü­cke schließen

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist ein spe­zi­el­ler Zusatz­schutz in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, den vie­le Ver­si­che­rer anbie­ten. Die­se Deckung greift, wenn du selbst geschä­digt wirst, der Ver­ur­sa­cher unbe­kannt bleibt, unzu­mut­bar schwer zu fin­den ist oder nicht zah­lungs­fä­hig ist. Sie funk­tio­niert sozu­sa­gen als Schutz für dich als Opfer – ein sel­te­ner Fall, in dem die Haft­pflicht auch den Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst absichert.

Aller­dings ist die­se Leis­tung nicht in jedem Stan­dard­ta­rif ent­hal­ten. Du soll­test beim Ver­gleich von Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen gezielt nach die­ser Opti­on fra­gen oder sie hin­zu­bu­chen. Die Kos­ten sind in der Regel gering (ca. 5–15 Euro pro Jahr zusätz­lich), bie­ten aber wert­vol­len Schutz für Fäl­le, in denen du Opfer wirst.

Alter­na­ti­ve Ver­si­che­run­gen bei unbe­kann­tem Verursacher

Neben der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung kön­nen ande­re Ver­si­che­run­gen einspringen:

  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den an beweg­li­chen Sachen in dei­nem Haus­halt ab, auch wenn der Ver­ur­sa­cher unbe­kannt ist (z. B. Ein­bruch, Van­da­lis­mus). Gilt aller­dings nur inner­halb der Woh­nung oder des ver­si­cher­ten Bereichs.
  • Kas­ko­ver­si­che­rung (Kfz): Die Teil­kas­ko regu­liert Schä­den durch Van­da­lis­mus oder Unfall­schä­den, ohne dass der Ver­ur­sa­cher bekannt sein muss. Bei Voll­kas­ko kom­men auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le hinzu.
  • Fahr­rad­ver­si­che­rung: Über­nimmt Beschä­di­gun­gen durch Unfäl­le oder Van­da­lis­mus, unab­hän­gig vom Verursacher.

Prak­ti­sche Schrit­te bei unbe­kann­tem Schadensverursacher

  • Poli­zei­be­richt erstat­ten: Dies ist essen­ti­ell, beson­ders bei Sach­be­schä­di­gung oder Fah­rer­flucht. Der Bericht doku­men­tiert den Scha­den und kann spä­ter bei der Iden­ti­fi­zie­rung des Ver­ur­sa­chers helfen.
  • Zeu­gen sam­meln: Notie­re Namen und Kon­takt­da­ten von Per­so­nen, die den Vor­fall beob­ach­tet haben. Die­se kön­nen spä­ter für Regress­for­de­run­gen wich­tig sein.
  • Doku­men­ta­ti­on erstel­len: Foto­gra­fie­re den Scha­den aus­führ­lich aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln und samm­le alle rele­van­ten Bele­ge (Rech­nun­gen, Kostenvoranschläge).
  • Ver­si­che­rer infor­mie­ren: Mel­de den Scha­den zeit­nah dei­ner zustän­di­gen Ver­si­che­rung mit Poli­zei­be­richt und aller ver­füg­ba­rer Information.
  • Selbst­be­tei­li­gung beach­ten: Prü­fe dei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen – du musst in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung (ca. 100–500 Euro je nach Tarif) selbst zahlen.
  • Regress­mög­lich­kei­ten nut­zen: Falls der Ver­ur­sa­cher spä­ter iden­ti­fi­ziert wird, kann dei­ne Ver­si­che­rung Regress­an­sprü­che gel­tend machen und Zah­lun­gen zurückfordern.
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