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Was passiert wenn ich die eVB nicht nutze?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, verfällt sie nach wenigen Monaten – in der Regel nach 6 Monaten – und verliert ihre Gültigkeit. Sie können dann das Fahrzeug nicht anmelden. Eine neue eVB-Nummer können Sie kostenfrei bei Ihrer Versicherung anfordern, sofern der Versicherungsvertrag noch besteht.

Wenn Sie die eVB-Num­mer nicht nut­zen, ver­fällt sie nach weni­gen Mona­ten – in der Regel nach 6 Mona­ten – und ver­liert ihre Gül­tig­keit. Sie kön­nen dann das Fahr­zeug nicht anmel­den. Eine neue eVB-Num­mer kön­nen Sie kos­ten­frei bei Ihrer Ver­si­che­rung anfor­dern, sofern der Ver­si­che­rungs­ver­trag noch besteht.

Gül­tig­keits­dau­er und Ver­fall­fris­ten der eVB-Nummer

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) ist ein digi­ta­ler Nach­weis gegen­über der Zulas­sungs­stel­le, dass Sie eine gesetz­lich ver­pflich­ten­de Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben. Die Gül­tig­keits­dau­er ist nicht bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt – Ver­si­che­rer hand­ha­ben dies unter­schied­lich. Typi­scher­wei­se beträgt die Gül­tig­keits­frist 4 bis 6 Mona­te ab Aus­stel­lung. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten auch län­ge­re Zeit­räu­me an.

Soll­ten Sie die eVB-Num­mer in die­sem Zeit­raum nicht zur Zulas­sung, Ummel­dung oder beim Hal­ter­wech­sel nut­zen, ver­fällt sie auto­ma­tisch. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass Ihr Ver­si­che­rungs­ver­trag endet – die­ser läuft unab­hän­gig davon wei­ter. Sie müs­sen ledig­lich eine neue eVB-Num­mer anfor­dern, wenn Sie das Fahr­zeug spä­ter anmel­den möchten.

Fahr­zeug­zu­las­sung ohne gül­ti­ge eVB-Num­mer nicht möglich

In Deutsch­land ist eine Anmel­dung oder Ummel­dung bei der Zulas­sungs­stel­le ohne gül­ti­ge eVB-Num­mer nicht mög­lich. Die Behör­de benö­tigt die­sen Nach­weis, um zu bestä­ti­gen, dass das Fahr­zeug ver­si­chert ist. Wer ohne eVB-Num­mer vor­spricht, muss zurück zum Ver­si­che­rer oder zur Ver­si­che­rungs­agen­tur und eine neue Bestä­ti­gung anfor­dern – was den Pro­zess verzögert.

Beson­ders wich­tig: Las­sen Sie sich die eVB-Num­mer erst aus­stel­len, wenn Sie kon­kret wis­sen, wann Sie das Fahr­zeug anmel­den möch­ten. So ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Verfallsfristen.

Prak­ti­sche Tipps zur eVB-Nummer

  • Recht­zei­tig anfor­dern: Bestel­len Sie die eVB-Num­mer erst kurz vor dem geplan­ten Anmel­dungs­ter­min, um Ver­fall­ri­si­ken zu minimieren
  • Kon­takt mit Ver­si­che­rer klä­ren: Erkun­di­gen Sie sich bei Abschluss nach der genau­en Gül­tig­keits­dau­er – die­se vari­iert zwi­schen den Anbietern
  • Digi­tal bean­tra­gen: Vie­le Ver­si­che­rer stel­len eVB-Num­mern sofort online zur Ver­fü­gung – deut­lich schnel­ler als per Post
  • Mehr­fach bean­tra­gen: Falls Sie meh­re­re Fahr­zeu­ge anmel­den möch­ten, kön­nen Sie meh­re­re eVB-Num­mern kos­ten­frei anfordern
  • Abschrift mit­neh­men: Zur Zulas­sungs­stel­le soll­ten Sie die eVB-Num­mer schrift­lich notiert oder aus­ge­druckt mitbringen
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