Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist eine Bestätigung für die Zulassungsstelle, dass für das zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie wird benötigt, um ein Fahrzeug zuzulassen, umzumelden oder einen Halterwechsel durchzuführen.
Wenn Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, also kein Fahrzeug damit anmelden, passiert in der Regel nichts. Die eVB-Nummer verfällt nach einer bestimmten Zeit, in der Regel nach wenigen Monaten, und hat dann keine Gültigkeit mehr. Der Zeitraum, für den eine eVB-Nummer gültig ist, kann von Versicherung zu Versicherung variieren, liegt aber häufig bei etwa 6 Monaten.
Sollten Sie die eVB-Nummer in diesem Zeitraum nicht genutzt haben, benötigen Sie für eine Fahrzeugzulassung eine neue eVB-Nummer. Das Ausstellen einer eVB-Nummer ist in der Regel kostenlos, und Sie können sie bei Ihrer Versicherung jederzeit neu anfordern.
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne eine gültige eVB-Nummer kein Fahrzeug zulassen können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und die eVB-Nummer ist der Nachweis dafür, dass Sie diese Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.