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Was pas­siert, wenn ich kei­ne Rech­nung für ein beschä­dig­tes Gerät habe?

Wenn du kei­ne Rech­nung oder kei­nen Kauf­be­leg für ein beschä­dig­tes Gerät hast, ist das grund­sätz­lich kein Grund zur Sor­ge. Vie­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren auch ande­re Nach­wei­se, um den Wert des Geräts und die Berech­ti­gung der Scha­dens­mel­dung fest­zu­stel­len. Hier sind eini­ge Schrit­te, die du unter­neh­men kannst, wenn du kei­ne Rech­nung für ein beschä­dig­tes Gerät hast:

1. Alter­na­ti­ve Nach­wei­se einreichen

Auch ohne eine ori­gi­na­le Rech­nung gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, den Wert und die Eigen­tü­mer­schaft des beschä­dig­ten Geräts nach­zu­wei­sen. Eini­ge alter­na­ti­ve Nach­wei­se, die von den meis­ten Ver­si­che­rern akzep­tiert wer­den, sind:

  • Garan­tie- oder Bedie­nungs­an­lei­tun­gen: Die­se Doku­men­te kön­nen als Nach­weis die­nen, dass du das Gerät besitzt und in wel­chem Zeit­raum es gekauft wurde.
  • Fotos des Geräts: Vor­han­de­ne Fotos, auf denen das Gerät in dei­ner Woh­nung zu sehen ist, kön­nen eben­falls als Nach­weis die­nen. Fotos vor dem Scha­dens­fall zei­gen, dass du das Gerät beses­sen hast.
  • Bank­aus­zü­ge oder Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen: Wenn du das Gerät per Bank­über­wei­sung oder mit der Kre­dit­kar­te gekauft hast, kön­nen die ent­spre­chen­den Aus­zü­ge als Nach­weis des Kaufs die­nen, selbst wenn du die Rech­nung ver­lo­ren hast.
  • Her­stel­ler­re­gis­trie­rung: Wenn du das Gerät nach dem Kauf beim Her­stel­ler regis­triert hast, kannst du die­sen Nach­weis eben­falls vor­le­gen, um den Kauf und den Wert des Geräts zu bestätigen.

2. Den Rest­wert des Geräts schät­zen lassen

Wenn kein Kauf­nach­weis vor­han­den ist, kann die Ver­si­che­rung auf eine Schät­zung des aktu­el­len Zeit­werts des Geräts zurück­grei­fen. In der Regel wird die Ver­si­che­rung den Zeit­wert anhand der fol­gen­den Kri­te­ri­en schätzen:

  • Alter des Geräts: Je nach­dem, wie alt das Gerät ist, wird der Ver­si­che­rer einen Abschlag vom ursprüng­li­chen Neu­preis vor­neh­men, um den Zeit­wert zu berechnen.
  • Art des Geräts: Der Ver­si­che­rer berück­sich­tigt die übli­che Lebens­dau­er und den Ver­schleiß für das jewei­li­ge Gerät (z. B. bei Elek­tronik­pro­duk­ten wie Lap­tops, Smart­phones oder Haushaltsgeräten).

In man­chen Fäl­len kann die Ver­si­che­rung einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, den Rest­wert des beschä­dig­ten Geräts zu bestim­men, wenn kein Nach­weis vor­ge­legt wer­den kann.

3. Ver­hand­lun­gen mit der Versicherung

Falls du kei­ne Doku­men­te vor­le­gen kannst, die den ursprüng­li­chen Kauf­preis bestä­ti­gen, kann es sinn­voll sein, mit der Ver­si­che­rung zu ver­han­deln. Die Ver­si­che­rung möch­te in der Regel eine genaue Ein­schät­zung des Scha­dens und des Geräts vor­neh­men, und durch eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on kannst du mög­li­cher­wei­se errei­chen, dass der Ver­si­che­rer den Scha­den trotz feh­len­der Rech­nung reguliert.

  • Scha­den detail­liert schil­dern: Je genau­er du den Scha­dens­fall und das betrof­fe­ne Gerät beschreibst, des­to höher sind die Chan­cen, dass die Ver­si­che­rung auch ohne Rech­nung reguliert.
  • Schät­zun­gen akzep­tie­ren: Sei bereit, dass die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se den Zeit­wert des Geräts ansetzt, was in der Regel zu einer gerin­ge­ren Erstat­tung führt als der ursprüng­li­che Kaufpreis.

4. Doku­men­ta­ti­on und Fotos nach dem Schadensfall

Auch wenn du kei­ne Rech­nung hast, soll­test du nach dem Scha­dens­fall so vie­le Bewei­se wie mög­lich sam­meln, um den Scha­den zu dokumentieren:

  • Fotos des Scha­dens: Mache Fotos von dem beschä­dig­ten Gerät und zei­ge den Scha­den so deut­lich wie möglich.
  • Schrift­li­che Erklä­rung: Stel­le eine genaue Beschrei­bung des Scha­dens­her­gangs und des Geräts zur Ver­fü­gung, um den Sach­ver­halt klar darzulegen.

5. Ver­si­che­rungs­po­li­ce prüfen

Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu über­prü­fen, um zu ver­ste­hen, wel­che Nach­wei­se die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall ver­langt. Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen expli­zit einen Kauf­nach­weis für teu­re Gerä­te, wäh­rend ande­re fle­xi­bler sind und auch ande­re Bele­ge akzep­tie­ren. Es kann hilf­reich sein, sich im Vor­aus über die Anfor­de­run­gen dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung zu informieren.

Fazit

Wenn du kei­ne Rech­nung oder kei­nen Kauf­be­leg für ein beschä­dig­tes Gerät hast, kannst du der Haus­rat­ver­si­che­rung alter­na­ti­ve Nach­wei­se wie Bank­aus­zü­ge, Garan­tie­un­ter­la­gen oder Fotos vor­le­gen, um den Scha­den zu bele­gen. Die Ver­si­che­rung wird in vie­len Fäl­len den Zeit­wert des Geräts schät­zen, um den Scha­den zu regu­lie­ren. Eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung und eine gute Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens­falls sind ent­schei­dend, um den Anspruch erfolg­reich durch­zu­set­zen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, einen Ver­si­che­rer zu fin­den, der fle­xi­ble Bedin­gun­gen für den Nach­weis von Schä­den bietet.

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