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Was passiert, wenn ich selbst verletzt werde?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Privathaftpflichtversicherung leistet keinen Schutz bei eigenen Verletzungen, da sie ausschließlich Schadensersatzansprüche von Dritten abdeckt. Für deine eigenen Verletzungen sind stattdessen die Krankenversicherung, eine private Unfallversicherung oder bei beruflicher Beeinträchtigung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet kei­nen Schutz bei eige­nen Ver­let­zun­gen, da sie aus­schließ­lich Scha­dens­er­satz­an­sprü­che von Drit­ten abdeckt. Für dei­ne eige­nen Ver­let­zun­gen sind statt­des­sen die Kran­ken­ver­si­che­rung, eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung oder bei beruf­li­cher Beein­träch­ti­gung eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zuständig.

War­um die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Eigen­ver­let­zun­gen nicht greift

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist grund­sätz­lich eine Fremd­scha­den­ver­si­che­rung. Sie schützt dich vor finan­zi­el­len Ansprü­chen, wenn du durch dein Ver­schul­den ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum Scha­den zufügst. Eigen­ver­let­zun­gen und Eigen­schaf­tä­den fal­len dage­gen nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Das bedeu­tet: Wenn du dich selbst ver­letzt – ob beim Sturz in der Woh­nung, beim Sport oder im All­tag – muss dei­ne Pri­vat­haft­pflicht nicht zah­len. Die­se kla­re Abgren­zung ist wich­tig, um das Ver­si­che­rungs­prin­zip zu verstehen.

Wel­che Ver­si­che­run­gen schüt­zen dich bei eige­nen Verletzungen

  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Über­nimmt medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten, Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Ope­ra­tio­nen und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men. Sie ist die Basis-Absi­che­rung bei allen Ver­let­zun­gen und Erkrankungen.
  • Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung: Zahlt eine Ein­mal­leis­tung oder Ren­te bei dau­er­haf­ten Inva­li­di­täts­fol­gen von Unfäl­len. Sie schließt die Lücken der Kran­ken­ver­si­che­rung bei schwe­ren Unfall­fol­gen und leis­tet auch im All­tag und in der Frei­zeit – nicht nur beim Arbeitsunfall.
  • Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU): Sichert dein Ein­kom­men ab, wenn dich eine Ver­let­zung arbeits­un­fä­hig macht. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te und ist beson­ders für Erwerbs­tä­ti­ge essentiell.
  • Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung: Greift bei Arbeits­un­fäl­len oder dem Weg zur/von der Arbeit – aller­dings nicht im pri­va­ten Bereich.
  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers: Han­delt es sich bei dei­ner Ver­let­zung um Fremd­ver­schul­den (z. B. ein Unfall durch eine ande­re Per­son), greift deren Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie zahlt Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld und Verdienstausfallentschädigung.
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Unter­stützt dich mit Anwalts- und Gerichts­kos­ten, wenn du Scha­dens­er­satz vom Ver­ur­sa­cher ein­kla­gen musst.

Prak­ti­sche Tipps zur opti­ma­len Absi­che­rung bei Verletzungen

  • Über­prü­fe dei­ne pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung auf aus­rei­chen­de Inva­li­di­täts­sum­men (mind. ca. 100.000–200.000 Euro).
  • Für Berufs­tä­ti­ge ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zen­tral – sie sichert 60–70 % des Brut­to­ein­kom­mens ab.
  • Doku­men­tie­re bei Fremd­ver­schul­den den Unfall sorg­fäl­tig und hole Anga­ben des Ver­ur­sa­chers sowie Zeu­gen ein, um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu sichern.
  • Kom­bi­nie­re Ver­si­che­run­gen gezielt: Kran­ken­ver­si­che­rung + Unfall­ver­si­che­rung + BU ergibt einen umfas­sen­den Schutz.
  • Nut­ze einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um Tari­fe und Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu fin­den, die zu dei­ner Lebens­si­tua­ti­on passen.
  • Ach­te auf Aus­schlüs­se in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (z. B. bestimm­te Sport­ar­ten bei der Unfallversicherung).
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