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Was pas­siert, wenn ich selbst ver­letzt werde?

Was pas­siert, wenn ich selbst ver­letzt werde?

Wenn du dich selbst ver­letzt, greift dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht, da die­se Ver­si­che­rung nur Schä­den abdeckt, die du ande­ren zufügst, nicht aber Schä­den, die du dir selbst zufügst. Für eige­ne Ver­let­zun­gen bist du in ers­ter Linie durch ande­re Ver­si­che­run­gen wie die Kran­ken­ver­si­che­rung, Unfall­ver­si­che­rung oder ggf. eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­si­chert. Jede die­ser Ver­si­che­run­gen deckt unter­schied­li­che Aspek­te von Eigen­ver­let­zun­gen ab.

1. Kran­ken­ver­si­che­rung

Die Kran­ken­ver­si­che­rung ist die wich­tigs­te Absi­che­rung, wenn du dich selbst ver­letzt. Sie über­nimmt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung, wie z. B. Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Ope­ra­tio­nen, Medi­ka­men­te und Rehabilitationsmaßnahmen.

  • Bei­spiel: Du stürzt beim Sport oder im All­tag und ver­letzt dich dabei. Dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten, z. B. für den Arzt­be­such, das Rönt­gen­bild und eine even­tu­el­le Operation.

Die Kran­ken­ver­si­che­rung deckt jedoch nur die direk­ten Behand­lungs­kos­ten und kei­ne lang­fris­ti­gen finan­zi­el­len Fol­gen wie Ein­kom­mens­ver­lust oder lang­fris­ti­ge Beein­träch­ti­gun­gen der Arbeitsfähigkeit.

2. Unfall­ver­si­che­rung

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz bei Unfäl­len, die zu dau­er­haf­ten Ver­let­zun­gen oder Behin­de­run­gen füh­ren. Sie zahlt in der Regel eine Ein­mal­zah­lung oder eine Ren­te, wenn der Unfall eine dau­er­haf­te Inva­li­di­tät zur Fol­ge hat.

  • Bei­spiel: Du stürzt schwer und erlei­dest eine dau­er­haf­te Ver­let­zung, die dei­ne Beweg­lich­keit ein­schränkt. In die­sem Fall kann dei­ne Unfall­ver­si­che­rung eine ein­ma­li­ge Inva­li­di­täts­leis­tung aus­zah­len oder eine Ren­te leis­ten, um die finan­zi­el­len Fol­gen abzufedern.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung greift vor allem bei Unfäl­len im All­tag oder in der Frei­zeit, wäh­rend die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung in der Regel nur für Arbeits­un­fäl­le oder Unfäl­le auf dem Weg zur Arbeit zustän­dig ist.

3. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Falls dei­ne Ver­let­zung so schwer ist, dass du dei­ne Arbeit nicht mehr aus­üben kannst, kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ein­sprin­gen. Die­se zahlt dir eine monat­li­che Ren­te, wenn du auf­grund der Ver­let­zung dei­nen Beruf für eine län­ge­re Zeit oder dau­er­haft nicht mehr aus­üben kannst.

  • Bei­spiel: Du ver­letzt dich bei einem Unfall und kannst dei­nen Beruf nicht mehr aus­üben. Wenn du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hast, bekommst du eine monat­li­che Ren­te, die dei­nen Ein­kom­mens­ver­lust ausgleicht.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, wenn du dei­nen Lebens­un­ter­halt auf Dau­er nicht mehr durch dei­ne Arbeit bestrei­ten kannst.

4. Haft­pflicht­ver­si­che­rung ande­rer Personen

Falls dei­ne Ver­let­zung durch das Ver­schul­den einer ande­ren Per­son ver­ur­sacht wur­de, kannst du einen Scha­den­er­satz­an­spruch gegen die­se Per­son gel­tend machen. In die­sem Fall über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der ver­ant­wort­li­chen Per­son die Kos­ten für dei­ne Ver­let­zun­gen, ein­schließ­lich medi­zi­ni­scher Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und gege­be­nen­falls Verdienstausfall.

  • Bei­spiel: Du wirst auf der Stra­ße von einem Rad­fah­rer ange­fah­ren, der den Unfall ver­ur­sacht hat. Des­sen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt für dei­ne medi­zi­ni­schen Kos­ten und even­tu­ell für Schmer­zens­geld auf.

5. Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wenn du recht­li­che Schrit­te unter­neh­men musst, weil jemand ande­res für dei­ne Ver­let­zung ver­ant­wort­lich ist, kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten für Anwäl­te und Gerichts­ver­fah­ren übernehmen.

  • Bei­spiel: Du wirst bei einem Unfall ver­letzt und musst Scha­dens­er­satz von der ver­ant­wort­li­chen Per­son ein­kla­gen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die Kos­ten für den Anwalt und die Prozessführung.

Was zahlt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht bei Eigenverletzungen?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne eige­ne Ver­let­zung oder Eigen­schä­den ab. Sie ist dafür gedacht, Drit­te zu schüt­zen, wenn du durch dein Ver­hal­ten ande­ren Scha­den zufügst. Eige­ne Unfäl­le und Ver­let­zun­gen musst du über ande­re Ver­si­che­run­gen absi­chern, wie z. B. die Kran­ken­ver­si­che­rung oder Unfallversicherung.

  • Bei­spiel: Du stürzt in dei­ner Woh­nung und ver­letzt dich. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt nicht für dei­ne Behand­lungs­kos­ten auf, da sie nur für Schä­den haf­tet, die du ande­ren zufügst.

Fazit

Wenn du dich selbst ver­letzt, greift dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht, da sie nur Schä­den abdeckt, die du ande­ren zufügst. Für eige­ne Ver­let­zun­gen sind dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung, Unfall­ver­si­che­rung oder eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zustän­dig. Es lohnt sich, die­se Ver­si­che­run­gen ent­spre­chend anzu­pas­sen, um bei Eigen­ver­let­zun­gen opti­mal abge­si­chert zu sein. Wenn eine ande­re Per­son für dei­ne Ver­let­zung ver­ant­wort­lich ist, kannst du deren Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Anspruch neh­men. Ein Ver­gleich der Ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, die pas­sen­de Absi­che­rung für jede Situa­ti­on zu finden.

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