Suche

Was pas­siert, wenn meh­re­re Par­tei­en einen Haft­pflicht­scha­den melden?

Wenn meh­re­re Par­tei­en den­sel­ben Haft­pflicht­scha­den mel­den, kann die Situa­ti­on kom­pli­zier­ter wer­den, da die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung klä­ren muss, wel­che Par­tei tat­säch­lich ver­ant­wort­lich ist und wie der Scha­den ent­stan­den ist. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die in sol­chen Fäl­len zu beach­ten sind:

1. Klä­rung der Haftungsfrage

  • Die ers­te Auf­ga­be der Ver­si­che­rung ist es, zu prü­fen, wer tat­säch­lich für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn ver­schie­de­ne Par­tei­en den Scha­den mel­den und unter­schied­li­che Schil­de­run­gen des Vor­falls geben. Die Ver­si­che­rung wird den Sach­ver­halt gründ­lich unter­su­chen, um fest­zu­stel­len, wel­che Par­tei den Scha­den ver­ur­sacht hat.
  • Bei­spiel: Wenn bei einem Umzug meh­re­re Per­so­nen betei­ligt waren und ein Möbel­stück beschä­digt wur­de, müs­sen die Ver­si­che­run­gen klä­ren, wer die Haupt­ver­ant­wor­tung für den Scha­den trägt.

2. Unter­su­chung des Schadenshergangs

  • Die Ver­si­che­rung wird mög­li­cher­wei­se zusätz­li­che Bewei­se und Infor­ma­tio­nen anfor­dern, um den Scha­dens­her­gang zu rekon­stru­ie­ren. Dazu kön­nen gehören: 
    • Zeu­gen­aus­sa­gen von betei­lig­ten Personen
    • Fotos oder Vide­os des Schadens
    • Gut­ach­ten oder Sach­ver­stän­di­gen­be­rich­te, um fest­zu­stel­len, wer den Scha­den ver­ur­sacht hat.
  • Tipp: Doku­men­tie­re den Scha­den so genau wie mög­lich und lege alle Bewei­se bereit, um der Ver­si­che­rung eine genaue Ein­schät­zung zu ermöglichen.

3. Ver­ant­wor­tung und Auf­tei­lung der Haftung

  • Wenn meh­re­re Par­tei­en am Scha­den betei­ligt sind, kann die Ver­si­che­rung prü­fen, ob die Haf­tung geteilt wer­den muss. Es kann vor­kom­men, dass meh­re­re Per­so­nen für den Scha­den ver­ant­wort­lich gemacht wer­den und die Haf­tung unter ihnen auf­ge­teilt wird.
  • Bei­spiel: Wenn zwei Per­so­nen gemein­sam ein Möbel­stück tra­gen und die­ses dabei beschä­digt wird, könn­te die Ver­si­che­rung ent­schei­den, dass bei­de Teil­haf­tung tra­gen und die Kos­ten für den Scha­den zwi­schen den Par­tei­en auf­ge­teilt werden.

4. Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprüche

  • Wenn eine der betei­lig­ten Par­tei­en ver­sucht, einen Scha­den zu mel­den, den sie nicht ver­ur­sacht hat, wird die Ver­si­che­rung die­sen Anspruch abweh­ren. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt auch die recht­li­che Ver­tei­di­gung, wenn unbe­rech­tig­te For­de­run­gen gestellt werden.
  • Tipp: Wenn du der Mei­nung bist, dass der Scha­den nicht von dir ver­ur­sacht wur­de, infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung dar­über und lege Bewei­se vor, um dei­ne Unschuld zu belegen.

5. Koope­ra­ti­on zwi­schen den Versicherungen

  • Wenn meh­re­re Par­tei­en eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, die den­sel­ben Scha­den bear­bei­ten müs­sen, arbei­ten die Ver­si­che­run­gen in der Regel zusam­men, um den Scha­den zu klä­ren. Sie prü­fen, wel­che Ver­si­che­rung den größ­ten Teil der Kos­ten über­nimmt oder ob die Haf­tung auf­ge­teilt wer­den muss.
  • Bei­spiel: Bei einem Unfall mit meh­re­ren betei­lig­ten Par­tei­en, wie z. B. bei einem gemein­sa­men Umzug, könn­ten meh­re­re Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen invol­viert sein, die den Scha­den gemein­sam regu­lie­ren müssen.

6. Mit­ver­si­che­rung in der Privathaftpflicht

  • In eini­gen Fäl­len sind meh­re­re Per­so­nen, die den Scha­den ver­ur­sacht haben, über eine gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert. Dies kann zum Bei­spiel in einer Wohn­ge­mein­schaft der Fall sein, in der alle Mit­be­woh­ner über eine gemein­sa­me Ver­si­che­rungs­po­li­ce ver­si­chert sind. In die­sem Fall trägt die gemein­sa­me Ver­si­che­rung die Ver­ant­wor­tung für den Schaden.
  • Bei­spiel: Wenn zwei Per­so­nen in einer WG einen Scha­den ver­ur­sa­chen und über eine gemein­sa­me Ver­si­che­rung ver­si­chert sind, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der WG den gesam­ten Schaden.

7. Teil­schuld und Selbstbeteiligung

  • In Fäl­len, in denen die Schuld auf meh­re­re Par­tei­en auf­ge­teilt wird, kann es sein, dass jede betei­lig­te Par­tei einen Selbst­be­halt zah­len muss, abhän­gig von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen. Jede Ver­si­che­rung über­nimmt dann den ent­spre­chen­den Anteil der Schadensregulierung.
  • Tipp: Prü­fe die Selbst­be­tei­li­gung in dei­ner Poli­ce, falls der Scha­den auf meh­re­re Par­tei­en auf­ge­teilt wird, um zu wis­sen, wel­che Kos­ten auf dich zukommen.

8. Ver­mei­dung von Doppelmeldungen

  • Wenn ein Haft­pflicht­scha­den von meh­re­ren Par­tei­en gemel­det wird, soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass dop­pel­te Scha­den­mel­dun­gen ver­mie­den wer­den. Es reicht aus, wenn der Scha­den von der ver­ant­wort­li­chen Par­tei gemel­det wird, um den Abwick­lungs­pro­zess zu vereinfachen.
  • Tipp: Klä­re mit den betei­lig­ten Par­tei­en, wer den Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­det, um unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen zu vermeiden.

Fazit

Wenn meh­re­re Par­tei­en einen Haft­pflicht­scha­den mel­den, ist es wich­tig, den Scha­dens­her­gang genau zu klä­ren, um fest­zu­stel­len, wer für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wird unter­su­chen, ob die Haf­tung auf­ge­teilt wer­den muss und ob unbe­rech­tig­te Ansprü­che gestellt wur­den. Es kann hilf­reich sein, Bewei­se und Zeu­gen­aus­sa­gen zu sam­meln, um die eige­ne Posi­ti­on zu stüt­zen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die dich opti­mal in sol­chen Situa­tio­nen unterstützt.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen