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Wenn mehrere Parteien einen Haftpflichtschaden melden, ermittelt die Versicherung zunächst, wer tatsächlich verantwortlich ist. In vielen Fällen wird die Haftung zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt, wodurch jede Versicherung einen entsprechenden Anteil der Schadenskosten übernimmt. Die genaue Regulierung hängt von den Versicherungsbedingungen und dem Grad der Mitverantwortung ab.
Wenn mehrere Parteien einen Haftpflichtschaden melden, ermittelt die Versicherung zunächst, wer tatsächlich verantwortlich ist. In vielen Fällen wird die Haftung zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt, wodurch jede Versicherung einen entsprechenden Anteil der Schadenskosten übernimmt. Die genaue Regulierung hängt von den Versicherungsbedingungen und dem Grad der Mitverantwortung ab.
Die erste Aufgabe der Versicherung besteht darin, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat und in welchem Umfang. Dies ist besonders wichtig, wenn die beteiligten Parteien unterschiedliche Darstellungen des Vorfalls geben. Die Privathaftpflichtversicherung führt eine gründliche Untersuchung durch, um den Schadenshergang zu rekonstruieren.
Zu diesem Prozess gehört die Anfordernug von:
Sind mehrere Parteien mit jeweils eigenen Versicherungen beteiligt, arbeiten die Versicherungen nach dem Prinzip der Quotenhaftung zusammen. Jede Versicherung trägt den Anteil der Schadensregulierung, der dem Verschuldensgrad ihres Versicherten entspricht. Dies wird im Versicherungsrecht als Regress bezeichnet – der Ausgleich zwischen den beteiligten Versicherungen.
Beispiel: Bei einem gemeinsamen Umzug beschädigen zwei Personen ein Möbelstück. Die Ermittlungen zeigen, dass Person A mit 70 % und Person B mit 30 % schuldhaft sind. Dann übernimmt Vers A 70 % der Schadenskosten, Vers B 30 %.
In Fällen von Teilschuld muss jeder Versicherte möglicherweise nur seinen proportionalen Selbstbehalt tragen – nicht die volle Selbstbeteiligung seiner Police.
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