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Was passiert, wenn mehrere Parteien einen Haftpflichtschaden melden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn mehrere Parteien einen Haftpflichtschaden melden, ermittelt die Versicherung zunächst, wer tatsächlich verantwortlich ist. In vielen Fällen wird die Haftung zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt, wodurch jede Versicherung einen entsprechenden Anteil der Schadenskosten übernimmt. Die genaue Regulierung hängt von den Versicherungsbedingungen und dem Grad der Mitverantwortung ab.

Wenn meh­re­re Par­tei­en einen Haft­pflicht­scha­den mel­den, ermit­telt die Ver­si­che­rung zunächst, wer tat­säch­lich ver­ant­wort­lich ist. In vie­len Fäl­len wird die Haf­tung zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en auf­ge­teilt, wodurch jede Ver­si­che­rung einen ent­spre­chen­den Anteil der Scha­dens­kos­ten über­nimmt. Die genaue Regu­lie­rung hängt von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und dem Grad der Mit­ver­ant­wor­tung ab.

Ermitt­lung der Ver­ant­wort­lich­keit bei Mehrpersonenschäden

Die ers­te Auf­ga­be der Ver­si­che­rung besteht dar­in, wer den Scha­den tat­säch­lich ver­ur­sacht hat und in wel­chem Umfang. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn die betei­lig­ten Par­tei­en unter­schied­li­che Dar­stel­lun­gen des Vor­falls geben. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung führt eine gründ­li­che Unter­su­chung durch, um den Scha­dens­her­gang zu rekonstruieren.

Zu die­sem Pro­zess gehört die Anfor­der­nug von:

  • Zeu­gen­aus­sa­gen von betei­lig­ten und unbe­tei­lig­ten Personen
  • Foto­do­ku­men­ta­tio­nen und Vide­os des Schadens
  • Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten, um die Scha­dens­ur­sa­che wis­sen­schaft­lich zu klären
  • Poli­zei­be­rich­te (falls ein Unfall­be­richt existiert)
  • Schrift­li­che Stel­lung­nah­men aller Beteiligten

Haf­tungs­auf­tei­lung und Regress zwi­schen Versicherungen

Sind meh­re­re Par­tei­en mit jeweils eige­nen Ver­si­che­run­gen betei­ligt, arbei­ten die Ver­si­che­run­gen nach dem Prin­zip der Quo­ten­haf­tung zusam­men. Jede Ver­si­che­rung trägt den Anteil der Scha­dens­re­gu­lie­rung, der dem Ver­schul­dens­grad ihres Ver­si­cher­ten ent­spricht. Dies wird im Ver­si­che­rungs­recht als Regress bezeich­net – der Aus­gleich zwi­schen den betei­lig­ten Versicherungen.

Bei­spiel: Bei einem gemein­sa­men Umzug beschä­di­gen zwei Per­so­nen ein Möbel­stück. Die Ermitt­lun­gen zei­gen, dass Per­son A mit 70 % und Per­son B mit 30 % schuld­haft sind. Dann über­nimmt Vers A 70 % der Scha­dens­kos­ten, Vers B 30 %.

In Fäl­len von Teil­schuld muss jeder Ver­si­cher­te mög­li­cher­wei­se nur sei­nen pro­por­tio­na­len Selbst­be­halt tra­gen – nicht die vol­le Selbst­be­tei­li­gung sei­ner Police.

Sze­na­ri­en bei Mehr­per­so­nen­schä­den: Prak­ti­sche Beispiele

  • Gemein­sa­me Wohn­ge­mein­schaft: Alle Mit­be­woh­ner sind oft über eine Kol­lek­tiv­po­li­ce ver­si­chert. Der Scha­den wird aus die­ser einen Poli­ce regu­liert, ohne dass exter­ne Ver­si­che­run­gen betei­ligt sind.
  • Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge im Haus­halt: Bei Pri­vat­haft­pflicht-Poli­cen sind Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge mit­ver­si­chert. Ein gemein­sam ver­ur­sach­ter Scha­den wird aus einer Poli­ce geregelt.
  • Unab­hän­gi­ge Par­tei­en (z. B. Nach­barn): Jede Par­tei mel­det den Scha­den ihrer eige­nen Ver­si­che­rung. Bei­de Ver­si­che­run­gen klä­ren unter­ein­an­der, wie die Haf­tung auf­ge­teilt wird.
  • Unbe­rech­tig­te Ansprü­che: Wenn eine Par­tei ver­sucht, einen Scha­den zu mel­den, den sie nicht ver­ur­sacht hat, lehnt die Ver­si­che­rung den Anspruch ab und über­nimmt die recht­li­che Verteidigung.

Check­lis­te: So doku­men­tierst du einen Mehr­per­so­nen­scha­den richtig

  • Samm­le sofort nach dem Scha­dens­fall Fotos und Vide­os des beschä­dig­ten Gegen­stands aus meh­re­ren Blickwinkeln
  • Notie­re Namen und Kon­takt­da­ten aller betei­lig­ten Per­so­nen und unab­hän­gi­ger Zeugen
  • Erstel­le eine schrift­li­che Unfall­dar­stel­lung mit genau­en Zeit‑, Ort- und Ablaufangaben
  • Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung inner­halb der Mel­de­frist (meist 10–14 Tage)
  • Rei­che alle Bele­ge (Kauf­quit­tun­gen, Repa­ra­tur­kos­ten­vor­anschlä­ge) ein
  • Nimm Kon­takt mit den ande­ren betei­lig­ten Ver­si­che­run­gen auf oder las­se dei­ne Ver­si­che­rung das übernehmen
  • Ver­mei­de Dop­pel­mel­dun­gen – eine Mel­dung pro Scha­dens­fall ist ausreichend
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