Suche

Was pas­siert, wenn mein Hund eine ande­re Per­son erschreckt und die­se stürzt?

Wenn Ihr Hund eine Per­son erschreckt und die­se dadurch stürzt und sich ver­letzt, greift in der Regel die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. In Deutsch­land haf­tet der Hun­de­hal­ter ver­schul­dens­un­ab­hän­gig gemäß § 833 BGB für alle Schä­den, die durch das Ver­hal­ten des Hun­des ent­ste­hen. Das bedeu­tet, dass Sie auch dann haf­ten, wenn der Hund ledig­lich durch sei­ne Anwe­sen­heit oder ein uner­war­te­tes Ver­hal­ten eine Per­son erschreckt und dadurch ein Unfall aus­ge­löst wird.

Was deckt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in die­sem Fall ab?

Wenn eine Per­son durch das Ver­hal­ten Ihres Hun­des zu Scha­den kommt, z. B. durch einen Sturz auf­grund eines Schre­ckens, über­nimmt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die fol­gen­den Kosten:

  • Per­so­nen­schä­den: Die Ver­si­che­rung kommt für medi­zi­ni­sche Kos­ten auf, die durch den Sturz ent­ste­hen, wie z. B. Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men oder Medikamente.
  • Schmer­zens­geld: Wenn die gestürz­te Per­son auf­grund des Stur­zes Schmer­zen erlei­det oder lang­fris­ti­ge Fol­gen hat, kann sie Schmer­zens­geld for­dern, das eben­falls von der Hun­de­haft­pflicht über­nom­men wird.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Falls die ver­letz­te Per­son auf­grund des Stur­zes einen Ver­dienst­aus­fall oder ande­re finan­zi­el­le Ein­bu­ßen erlei­det, kann die Ver­si­che­rung auch die­se Kos­ten übernehmen.
  • Sach­schä­den: Soll­te beim Sturz frem­des Eigen­tum beschä­digt wer­den (z. B. eine Bril­le, Klei­dung oder ein Smart­phone), über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die­se Repa­ra­tur- oder Ersatzkosten.

Bei­spiel für einen sol­chen Schadensfall

Stel­len Sie sich vor, Ihr Hund rennt in einem Park auf eine Per­son zu, die dar­auf­hin erschrickt, stürzt und sich dabei das Hand­ge­lenk bricht. Obwohl der Hund die Per­son nicht direkt berührt hat, gilt der Sturz als Fol­ge des Ver­hal­tens des Hun­des, und Sie als Hal­ter haf­ten für den ent­stan­de­nen Personenschaden.

Vor­aus­set­zun­gen für die Haftung

  • Kei­ne Absicht: Da die Haf­tung in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ger Basis erfolgt, spielt es kei­ne Rol­le, ob der Sturz absicht­lich oder unab­sicht­lich durch den Hund ver­ur­sacht wur­de. Auch wenn der Hund die Per­son nur erschreckt hat, greift der Versicherungsschutz.
  • Nach­weis des Scha­dens: Die gestürz­te Per­son muss nach­wei­sen, dass der Scha­den durch das Ver­hal­ten des Hun­des ver­ur­sacht wur­de. Dies kann in der Regel durch Zeu­gen­aus­sa­gen oder medi­zi­ni­sche Berich­te erfolgen.

Was tun im Schadensfall?

  1. Sichern Sie Bewei­se: Wenn der Vor­fall Zeu­gen hat, soll­ten Sie deren Kon­takt­da­ten notie­ren und den Vor­fall genau doku­men­tie­ren. Dies kann wich­tig sein, falls es zu einem Streit über den Her­gang kommt.
  2. Scha­dens­mel­dung bei der Ver­si­che­rung: Mel­den Sie den Vor­fall schnellst­mög­lich Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Geben Sie dabei eine genaue Beschrei­bung des Vor­falls und der Ver­let­zun­gen an.
  3. Kos­ten­vor­anschlä­ge oder Rech­nun­gen: Falls beim Sturz Sach­schä­den ent­stan­den sind, wie z. B. eine beschä­dig­te Bril­le oder Klei­dung, soll­ten Sie Kos­ten­vor­anschlä­ge oder Rech­nun­gen einreichen.
  4. Zusam­men­ar­beit mit der Ver­si­che­rung: Die Ver­si­che­rung wird den Vor­fall prü­fen und den Scha­den regu­lie­ren, sofern er unter den Ver­si­che­rungs­schutz fällt. Bei medi­zi­ni­schen Behand­lun­gen über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten in der Regel direkt oder erstat­tet sie nach Vor­la­ge der Rechnungen.

Fazit

Wenn Ihr Hund eine Per­son erschreckt und die­se dar­auf­hin stürzt, greift in der Regel die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um die ent­stan­de­nen Per­so­nen­schä­den, Schmer­zens­geld sowie Sach­schä­den zu regu­lie­ren. Als Hun­de­hal­ter haf­ten Sie ver­schul­dens­un­ab­hän­gig, auch wenn der Hund die Per­son nur indi­rekt, z. B. durch Erschre­cken, zu Scha­den gebracht hat.

Es ist wich­tig, sicher­zu­stel­len, dass Ihre Hun­de­haft­pflicht aus­rei­chen­de Deckung für Per­so­nen­schä­den bie­tet. Ein Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich kann Ihnen hel­fen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit opti­ma­lem Schutz zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hundehaftpflichtversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hundehaftpflicht-Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen