Wenn dein Kind einen Schaden verursacht, hängt die Haftung und der Versicherungsschutz davon ab, wie alt das Kind ist und welche Art von Schaden entstanden ist. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
1. Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren)
- Kinder unter 7 Jahren gelten nach deutschem Recht als deliktunfähig. Das bedeutet, dass sie rechtlich nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden können. Im Straßenverkehr gilt diese Grenze sogar bis zum 10. Lebensjahr.
- Versicherungsschutz: Viele Familienhaftpflichtversicherungen bieten dennoch Schutz für Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, obwohl die Eltern rechtlich nicht haften müssten.
- Beispiel: Dein 5‑jähriges Kind spielt im Garten des Nachbarn und zerbricht versehentlich eine Fensterscheibe. Obwohl das Kind nicht haftbar ist, übernehmen viele Haftpflichtversicherungen trotzdem die Kosten für den Schaden, wenn dies im Vertrag eingeschlossen ist.
2. Schäden durch deliktfähige Kinder (ab 7 bzw. 10 Jahren)
- Kinder ab 7 Jahren (bzw. ab 10 Jahren im Straßenverkehr) gelten als deliktfähig und können grundsätzlich für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Wenn sie also fahrlässig einen Schaden verursachen, haften sie (bzw. ihre Eltern) für den entstandenen Schaden.
- Versicherungsschutz: Die Familienhaftpflichtversicherung deckt in der Regel solche Schäden ab, wenn sie durch fahrlässiges Handeln deines Kindes entstanden sind.
- Beispiel: Dein 12-jähriges Kind beschädigt beim Spielen im Park das Fahrrad eines Freundes. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden, da das Kind deliktfähig ist und für den Schaden haften muss.
3. Haftung der Eltern bei Aufsichtspflichtverletzung
- Eltern haften in der Regel nicht für Schäden, die ihre Kinder verursachen, solange sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können sie haftbar gemacht werden.
- Versicherungsschutz: Die Privathaftpflichtversicherung der Eltern deckt auch Schäden ab, die auf eine Aufsichtspflichtverletzung zurückzuführen sind.
- Beispiel: Du lässt dein 8‑jähriges Kind unbeaufsichtigt auf einer Baustelle spielen, und es verursacht einen Sachschaden. Wenn die Eltern in diesem Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, könnte die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden übernehmen.
4. Forderungsausfalldeckung
- Wenn dein Kind selbst durch eine andere Person geschädigt wird, die keine Haftpflichtversicherung hat, kann die sogenannte Forderungsausfalldeckung einspringen. Diese Leistung greift, wenn der Verursacher des Schadens nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen.
- Beispiel: Wenn dein Kind von einem unversicherten Freund beim Spielen verletzt wird und dieser den Schaden nicht zahlen kann, übernimmt deine eigene Haftpflichtversicherung den Schaden, falls die Forderungsausfalldeckung im Vertrag enthalten ist.
5. Mietsachschäden durch Kinder
- Wenn dein Kind in einer Mietwohnung oder Ferienwohnung einen Schaden an der Mietsache verursacht, übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden. Viele Versicherer bieten standardmäßig Schutz bei Mietsachschäden, was besonders wichtig ist, wenn Kinder in der Wohnung oder im Ferienhaus Schäden verursachen.
- Beispiel: Dein Kind zerkratzt versehentlich den Boden in einer Mietwohnung. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn Mietsachschäden in deinem Vertrag enthalten sind.
6. Gefälligkeitsschäden
- Wenn dein Kind einem Freund oder Nachbarn unentgeltlich hilft (z. B. beim Tragen eines schweren Gegenstands) und dabei versehentlich einen Schaden verursacht, kann dies als Gefälligkeitsschaden gelten. Viele Familienhaftpflichtversicherungen bieten heute Schutz bei solchen Schäden.
- Beispiel: Dein Kind hilft einem Freund beim Umzug und beschädigt dabei einen Gegenstand. Die Haftpflichtversicherung könnte diesen Schaden übernehmen, wenn Gefälligkeitsschäden in der Police eingeschlossen sind.
7. Eigenschäden innerhalb der Familie
- Schäden, die innerhalb der Familie entstehen (d. h., wenn dein Kind dein eigenes Eigentum oder das Eigentum eines anderen Familienmitglieds beschädigt), sind in der Regel nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Haftpflichtversicherungen übernehmen nur Schäden gegenüber Dritten.
- Beispiel: Dein Kind beschädigt versehentlich deinen Laptop. Dieser Schaden wird in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Fazit
Wenn dein Kind einen Schaden verursacht, hängt der Versicherungsschutz von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Kindes, der Art des Schadens und der Versicherungsdeckung. Für deliktunfähige Kinder gibt es in vielen Familienhaftpflichtversicherungen einen besonderen Schutz, auch wenn sie rechtlich nicht haftbar sind. Deliktfähige Kinder (ab 7 bzw. 10 Jahren) sind in der Regel durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder einen Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass dein Kind optimal abgesichert ist.