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Was pas­siert, wenn mein Kind einen Scha­den verursacht?

Wenn dein Kind einen Scha­den ver­ur­sacht, hängt die Haf­tung und der Ver­si­che­rungs­schutz davon ab, wie alt das Kind ist und wel­che Art von Scha­den ent­stan­den ist. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jahren)

  • Kin­der unter 7 Jah­ren gel­ten nach deut­schem Recht als delikt­un­fä­hig. Das bedeu­tet, dass sie recht­lich nicht für ver­ur­sach­te Schä­den haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Im Stra­ßen­ver­kehr gilt die­se Gren­ze sogar bis zum 10. Lebens­jahr.
  • Ver­si­che­rungs­schutz: Vie­le Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten den­noch Schutz für Schä­den, die durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ver­ur­sacht wer­den, obwohl die Eltern recht­lich nicht haf­ten müssten.
  • Bei­spiel: Dein 5‑jähriges Kind spielt im Gar­ten des Nach­barn und zer­bricht ver­se­hent­lich eine Fens­ter­schei­be. Obwohl das Kind nicht haft­bar ist, über­neh­men vie­le Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen trotz­dem die Kos­ten für den Scha­den, wenn dies im Ver­trag ein­ge­schlos­sen ist.

2. Schä­den durch delikt­fä­hi­ge Kin­der (ab 7 bzw. 10 Jahren)

  • Kin­der ab 7 Jah­ren (bzw. ab 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) gel­ten als delikt­fä­hig und kön­nen grund­sätz­lich für ihre Hand­lun­gen haft­bar gemacht wer­den. Wenn sie also fahr­läs­sig einen Scha­den ver­ur­sa­chen, haf­ten sie (bzw. ihre Eltern) für den ent­stan­de­nen Schaden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz: Die Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel sol­che Schä­den ab, wenn sie durch fahr­läs­si­ges Han­deln dei­nes Kin­des ent­stan­den sind.
  • Bei­spiel: Dein 12-jäh­ri­ges Kind beschä­digt beim Spie­len im Park das Fahr­rad eines Freun­des. In die­sem Fall über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den, da das Kind delikt­fä­hig ist und für den Scha­den haf­ten muss.

3. Haf­tung der Eltern bei Aufsichtspflichtverletzung

  • Eltern haf­ten in der Regel nicht für Schä­den, die ihre Kin­der ver­ur­sa­chen, solan­ge sie ihrer Auf­sichts­pflicht nach­ge­kom­men sind. Wenn jedoch nach­ge­wie­sen wird, dass die Eltern ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben, kön­nen sie haft­bar gemacht werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern deckt auch Schä­den ab, die auf eine Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung zurück­zu­füh­ren sind.
  • Bei­spiel: Du lässt dein 8‑jähriges Kind unbe­auf­sich­tigt auf einer Bau­stel­le spie­len, und es ver­ur­sacht einen Sach­scha­den. Wenn die Eltern in die­sem Fall ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben, könn­te die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern den Scha­den übernehmen.

4. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung

  • Wenn dein Kind selbst durch eine ande­re Per­son geschä­digt wird, die kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, kann die soge­nann­te For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ein­sprin­gen. Die­se Leis­tung greift, wenn der Ver­ur­sa­cher des Scha­dens nicht in der Lage ist, den Scha­den zu begleichen.
  • Bei­spiel: Wenn dein Kind von einem unver­si­cher­ten Freund beim Spie­len ver­letzt wird und die­ser den Scha­den nicht zah­len kann, über­nimmt dei­ne eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den, falls die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung im Ver­trag ent­hal­ten ist.

5. Miet­sach­schä­den durch Kinder

  • Wenn dein Kind in einer Miet­woh­nung oder Feri­en­woh­nung einen Scha­den an der Miet­sa­che ver­ur­sacht, über­nimmt in der Regel die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten stan­dard­mä­ßig Schutz bei Miet­sach­schä­den, was beson­ders wich­tig ist, wenn Kin­der in der Woh­nung oder im Feri­en­haus Schä­den verursachen.
  • Bei­spiel: Dein Kind zer­kratzt ver­se­hent­lich den Boden in einer Miet­woh­nung. In die­sem Fall über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den, wenn Miet­sach­schä­den in dei­nem Ver­trag ent­hal­ten sind.

6. Gefäl­lig­keits­schä­den

  • Wenn dein Kind einem Freund oder Nach­barn unent­gelt­lich hilft (z. B. beim Tra­gen eines schwe­ren Gegen­stands) und dabei ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sacht, kann dies als Gefäl­lig­keits­scha­den gel­ten. Vie­le Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten heu­te Schutz bei sol­chen Schäden.
  • Bei­spiel: Dein Kind hilft einem Freund beim Umzug und beschä­digt dabei einen Gegen­stand. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te die­sen Scha­den über­neh­men, wenn Gefäl­lig­keits­schä­den in der Poli­ce ein­ge­schlos­sen sind.

7. Eigen­schä­den inner­halb der Familie

  • Schä­den, die inner­halb der Fami­lie ent­ste­hen (d. h., wenn dein Kind dein eige­nes Eigen­tum oder das Eigen­tum eines ande­ren Fami­li­en­mit­glieds beschä­digt), sind in der Regel nicht durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen über­neh­men nur Schä­den gegen­über Drit­ten.
  • Bei­spiel: Dein Kind beschä­digt ver­se­hent­lich dei­nen Lap­top. Die­ser Scha­den wird in der Regel nicht von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung übernommen.

Fazit

Wenn dein Kind einen Scha­den ver­ur­sacht, hängt der Ver­si­che­rungs­schutz von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie dem Alter des Kin­des, der Art des Scha­dens und der Ver­si­che­rungs­de­ckung. Für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der gibt es in vie­len Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen einen beson­de­ren Schutz, auch wenn sie recht­lich nicht haft­bar sind. Delikt­fä­hi­ge Kin­der (ab 7 bzw. 10 Jah­ren) sind in der Regel durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern abge­deckt. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass dein Kind opti­mal abge­si­chert ist.

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