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Was pas­siert, wenn mein Pferd auf einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung Scha­den verursacht?

Wenn dein Pferd auf einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung einen Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Scha­den, sofern die­se Art der Ver­an­stal­tung in der Poli­ce abge­deckt ist. Dies gilt sowohl für Per­so­nen­schä­den (Ver­let­zun­gen von Teil­neh­mern oder Zuschau­ern) als auch für Sach­schä­den (z. B. beschä­dig­te Aus­rüs­tung oder Gegen­stän­de auf der Veranstaltung).

1. Per­so­nen­schä­den bei öffent­li­chen Veranstaltungen

Wenn dein Pferd auf einer Ver­an­stal­tung, wie z. B. einem Reit­tur­nier, einem Volks­fest oder einer Vor­füh­rung, eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und mög­li­cher­wei­se auch Ver­dienst­aus­fall, falls die ver­letz­te Per­son arbeits­un­fä­hig wird.

  • Bei­spiel: Dein Pferd gerät bei einem Fest in Panik und ver­letzt einen Besu­cher. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die medi­zi­ni­schen Kos­ten und etwa­ige Ansprü­che auf Schmer­zens­geld.

2. Sach­schä­den bei Veranstaltungen

Sach­schä­den, wie etwa beschä­dig­te Aus­rüs­tun­gen, Zel­te oder ande­re Gegen­stän­de auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de, wer­den eben­falls von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern sol­che Ver­an­stal­tun­gen im Ver­si­che­rungs­ver­trag berück­sich­tigt sind.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt wäh­rend einer Vor­füh­rung ein Zelt oder eine teu­re Kame­ra­aus­rüs­tung. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegenstände.

3. Deckung bei gewerb­li­chen Veranstaltungen

Wich­tig ist, dass gewerb­li­che Ver­an­stal­tun­gen oder sol­che, bei denen das Pferd pro­fes­sio­nell ein­ge­setzt wird (z. B. bei Shows, Film­auf­nah­men oder gewerb­li­chen Vor­füh­run­gen), mög­li­cher­wei­se nicht durch eine stan­dard­mä­ßi­ge pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sind. In sol­chen Fäl­len ist eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich, um sicher­zu­stel­len, dass alle Risi­ken abge­deckt sind.

  • Tipp: Prü­fe dei­ne Ver­si­che­rungs­po­li­ce genau, um sicher­zu­stel­len, dass auch öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen und gewerb­li­che Ein­sät­ze des Pfer­des abge­deckt sind.

Fazit:

Wenn dein Pferd auf einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für Per­so­nen- und Sach­schä­den, sofern die­se Nut­zung im Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hal­ten ist. Bei gewerb­li­chen Ver­an­stal­tun­gen ist eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht erfor­der­lich. Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif für dei­ne Anfor­de­run­gen zu finden.

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