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Was pas­siert, wenn mein Pferd durch­geht und Scha­den verursacht?

Wenn dein Pferd durch­geht und Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die anfal­len­den Kos­ten, sofern du eine sol­che Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast. Als Pfer­de­hal­ter haf­test du grund­sätz­lich unein­ge­schränkt für Schä­den, die dein Pferd ver­ur­sacht, unab­hän­gig davon, ob der Vor­fall ver­meid­bar war oder nicht. Dies wird im deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB), § 833, als “Gefähr­dungs­haf­tung” beschrie­ben. Hier eine detail­lier­te Erläu­te­rung, was pas­siert, wenn dein Pferd durch­geht und dabei einen Scha­den verursacht:

1. Per­so­nen­schä­den

Per­so­nen­schä­den sind häu­fig die kost­spie­ligs­ten Fol­gen, wenn dein Pferd durch­geht und jeman­den ver­letzt. Dazu gehören:

  • Medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten: Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Ope­ra­tio­nen, Reha-Maß­nah­men und Medikamente.
  • Schmer­zens­geld: Für die erlit­te­nen Schmer­zen, kör­per­li­che Schä­den oder psy­chi­sche Belastungen.
  • Ver­dienst­aus­fall: Wenn die ver­letz­te Per­son durch die Ver­let­zun­gen vor­über­ge­hend oder dau­er­haft arbeits­un­fä­hig wird.
  • Lang­zeit­pfle­ge­kos­ten: Falls die Ver­let­zun­gen lang­fris­ti­ge Betreuung oder Pfle­ge erfordern.

Ein durch­ge­hen­des Pferd kann Men­schen schwer ver­let­zen, was zu hohen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen füh­ren kann. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel die­se Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungssumme.

  • Bei­spiel: Dein Pferd rennt wäh­rend eines Aus­ritts plötz­lich los und stößt einen Fuß­gän­ger um, der sich dabei das Bein bricht und ope­riert wer­den muss. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Ope­ra­ti­on, Schmer­zens­geld und mög­li­che Verdienstausfälle.

2. Sach­schä­den

Auch Sach­schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den, sind häu­fig und kön­nen erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen. Dazu gehören:

  • Fahr­zeug­schä­den: Dein Pferd rennt auf eine Stra­ße und kol­li­diert mit einem Auto.
  • Gebäu­de­schä­den: Das Pferd beschä­digt beim Durch­ge­hen Zäu­ne, Gebäu­de oder ande­re Gegenstände.
  • Wei­de- und Flur­schä­den: Das Pferd beschä­digt land­wirt­schaft­li­che Flä­chen oder ern­tet Pflan­zen ab, wäh­rend es auf einer frem­den Wei­de läuft.

Die­se Schä­den kön­nen erheb­li­che Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten ver­ur­sa­chen, die von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zur fest­ge­leg­ten Deckungs­sum­me über­nom­men werden.

  • Bei­spiel: Dein Pferd durch­bricht einen Zaun und läuft auf die Stra­ße, wo es mit einem par­ken­den Auto kol­li­diert. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Autos und den Zaun.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wenn eine Per­son auf­grund des durch­ge­hen­den Pfer­des finan­zi­el­le Ver­lus­te erlei­det. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn durch das Pferd eine Ver­an­stal­tung abge­bro­chen wer­den muss, oder eine Per­son Ein­kom­mens­ein­bu­ßen erlei­det, weil sie durch den Unfall arbeits­un­fä­hig wird.

  • Bei­spiel: Dein Pferd rennt durch das Tur­nier­ge­län­de und ver­letzt meh­re­re Teil­neh­mer. Die Ver­an­stal­tung wird dar­auf­hin abge­bro­chen, und der Ver­an­stal­ter erlei­det einen finan­zi­el­len Ver­lust durch den Aus­fall des Events. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in die­sem Fall den Scha­den ab.

4. Miet­sach­schä­den

Wenn dein durch­ge­hen­des Pferd Miet­sach­schä­den ver­ur­sacht, zum Bei­spiel an einem gemie­te­ten Stall, Wei­de oder Box, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, falls Miet­sach­schä­den in der Poli­ce ent­hal­ten sind, die Repa­ra­tur- oder Ersatzkosten.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt beim Durch­ge­hen die gemie­te­te Stal­lung. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Einrichtung.

5. Scha­dens­mel­dung und Regulierung

Sobald dein Pferd einen Scha­den ver­ur­sacht hat, soll­test du den Vor­fall sofort dei­ner Ver­si­che­rung mel­den. Hier ist es wich­tig, den Scha­dens­her­gang so detail­liert wie mög­lich zu doku­men­tie­ren und Bewei­se wie Fotos und Zeu­gen­aus­sa­gen zu sam­meln. Die Ver­si­che­rung wird dann den Scha­den prü­fen und die Kos­ten­über­nah­me klä­ren. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten einen schnel­len und unkom­pli­zier­ten Scha­dens­ser­vice, sodass du dich nicht um die finan­zi­el­le Belas­tung küm­mern musst.

  • Tipp: Doku­men­tie­re den Scha­dens­fall immer so gut wie mög­lich und infor­mie­re den Ver­si­che­rer so schnell wie mög­lich, um eine rasche Bear­bei­tung zu gewährleisten.

6. Deckungs­sum­me und Leistungsumfang

Die Höhe der Deckungs­sum­me und der Leis­tungs­um­fang vari­ie­ren je nach Anbie­ter. Übli­cher­wei­se liegt die Deckungs­sum­me bei 3 bis 10 Mil­lio­nen Euro. Bei beson­ders schwe­ren Per­so­nen­schä­den oder grö­ße­ren Sach­schä­den kann die­se Sum­me jedoch ent­schei­dend sein. Es ist rat­sam, eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me zu wäh­len, um gegen hohe For­de­run­gen abge­si­chert zu sein.

  • Bei­spiel: Ein Unfall, bei dem dein Pferd meh­re­re Men­schen ver­letzt oder Sach­schä­den im hohen fünf- bis sechs­stel­li­gen Bereich ver­ur­sacht, kann leicht die Deckungs­sum­me von 3 Mil­lio­nen Euro über­schrei­ten. Eine höhe­re Deckungs­sum­me schützt dich vor die­sen finan­zi­el­len Risiken.

Fazit:

Wenn dein Pferd durch­geht und Scha­den ver­ur­sacht, bie­tet dir die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen. Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den, Ver­mö­gens­schä­den und Miet­sach­schä­den wer­den von der Ver­si­che­rung bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me über­nom­men. Es ist daher wich­tig, eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me zu wäh­len und den Scha­den schnell und voll­stän­dig zu mel­den. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Ver­si­che­rung mit den rich­ti­gen Leis­tun­gen für dich und dein Pferd zu finden.

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