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Was passiert, wenn mein Pferd durchgeht und Schaden verursacht?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn dein Pferd durchgeht und Schaden verursacht, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Als Pferdehalter haftest du nach deutschem Recht (BGB § 833) unbeschränkt für alle Schäden, die dein Pferd verursacht – unabhängig von Verschulden. Ohne Versicherung trägst du selbst die oft erheblichen finanziellen Lasten.

Wenn dein Pferd durch­geht und Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Als Pfer­de­hal­ter haf­test du nach deut­schem Recht (BGB § 833) unbe­schränkt für alle Schä­den, die dein Pferd ver­ur­sacht – unab­hän­gig von Ver­schul­den. Ohne Ver­si­che­rung trägst du selbst die oft erheb­li­chen finan­zi­el­len Lasten.

Wel­che Scha­dens­ar­ten deckt die Pfer­de­haft­pflicht ab?

Eine umfas­sen­de Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor ver­schie­de­nen Schadenszenarien:

  • Per­so­nen­schä­den: Medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fäl­le, Lang­zeit­pfle­ge und Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te bei schwe­ren Verletzungen
  • Sach­schä­den: Fahr­zeug­schä­den, beschä­dig­te Zäu­ne und Gebäu­de, Flur­schä­den auf frem­den Weiden
  • Ver­mö­gens­schä­den: Ein­kom­mens­aus­fäl­le Drit­ter durch dein Pferd, finan­zi­el­le Ver­lus­te von Ver­an­stal­tern bei Zwangsabbruch
  • Miet­sach­schä­den: Beschä­di­gun­gen in gemie­te­ten Stal­lun­gen oder Boxen (je nach Tarif)

Bei­spiel Per­so­nen­scha­den: Dein Pferd durch­geht bei einem Aus­ritt und wirft einen Fuß­gän­ger um, der sich das Bein bricht und ope­riert wer­den muss. Die Ver­si­che­rung über­nimmt Ope­ra­ti­on, Schmer­zens­geld, Reha und Verdienstausfälle.

Bei­spiel Sach­scha­den: Das durch­ge­hen­de Pferd bricht einen Zaun durch und kol­li­diert mit einem par­ken­den Auto. Die Ver­si­che­rung zahlt sowohl die Auto­re­pa­ra­tur als auch den Zaun.

Deckungs­sum­men und wich­ti­ge Versicherungsdetails

Die Deckungs­sum­men für Pfer­de­haft­pflicht lie­gen übli­cher­wei­se zwi­schen ca. 3 und 15 Mil­lio­nen Euro. Die Wahl der rich­ti­gen Sum­me ist ent­schei­dend: Ein Unfall mit meh­re­ren Ver­letz­ten oder Mil­lio­nen­schä­den kann schnell die unters­te Deckungs­sum­me über­stei­gen. Exper­ten emp­feh­len min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro Deckungs­sum­me für Personenschäden.

Beach­te fol­gen­de Punk­te bei der Policenwahl:

  • Unter­schied­li­che Ver­si­che­rer bie­ten unter­schied­li­che Selbst­be­hal­te (ca. 0 bis 500 Euro) an
  • Prü­fe, ob Miet­sach­schä­den inklu­diert sind – die­se sind oft optional
  • Man­che Tari­fe beinhal­ten Ver­schul­dens­aus­fall (Schutz bei eige­ner Haf­tung ohne Verschulden)
  • Eini­ge Ver­si­che­rer decken auch Reit­un­fäl­le des Hal­ters selbst ab
  • Wild­schä­den (Zusam­men­prall mit Wild auf der Wei­de) sind teil­wei­se ausgeschlossen

So han­delst du im Scha­dens­fall richtig

  • Sofor­tig han­deln: Mel­de den Scha­den unver­züg­lich (inner­halb von 14 Tagen) dei­ner Ver­si­che­rung – vie­le Poli­cen for­dern dies ausdrücklich
  • Doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­re Schä­den, samm­le Zeu­gen­aus­sa­gen und füge Rech­nun­gen bei
  • Scha­dens­be­richt anfer­ti­gen: Beschrei­be den genau­en Unfall­her­gang, Wet­ter­be­din­gun­gen und betei­lig­te Personen
  • Eigen­ver­ant­wor­tung bewah­ren: Zah­le Not­fall­kos­ten nicht aus eige­ner Tasche – dei­ne Ver­si­che­rung erstat­tet nach Regulierung
  • Koope­ra­ti­on: Unter­stüt­ze den Ver­si­che­rer bei Ermitt­lun­gen und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Geschädigten

Tipp: Ein regel­mä­ßi­ger Pfer­de­haft­pflicht-Ver­gleich zeigt dir aktu­el­le Tari­fe und Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen. Die Bei­trä­ge lie­gen je nach Tarif und Regi­on zwi­schen ca. 80 und 300 Euro pro Jahr – ein klei­ner Preis für umfas­sen­den Schutz vor exis­tenz­be­dro­hen­den Schadensersatzforderungen.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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