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Was pas­siert, wenn mein Pferd eine Per­son verletzt?

Wenn dein Pferd eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die finan­zi­el­len Fol­gen des Vor­falls, sofern es sich um einen unvor­her­seh­ba­ren Unfall han­delt. Die­se Ver­si­che­rung ist spe­zi­ell dafür da, Schä­den zu regu­lie­ren, die durch das Ver­hal­ten eines Pfer­des an Drit­ten ent­ste­hen – sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den. Hier sind die wich­tigs­ten Schrit­te und mög­li­chen Folgen:

1. Per­so­nen­scha­den melden

Sobald dein Pferd eine Per­son ver­letzt, soll­test du den Scha­den sofort dei­ner Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mel­den. Die Ver­si­che­rung benö­tigt alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen, wie z. B. den Unfall­her­gang, die Ver­let­zun­gen und even­tu­el­le Zeu­gen­be­rich­te, um den Fall zu bearbeiten.

  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt oder beißt eine Per­son wäh­rend eines Aus­ritts oder erschrickt und stößt jeman­den um, was zu Ver­let­zun­gen führt. In sol­chen Fäl­len prüft die Ver­si­che­rung, ob du als Pfer­de­hal­ter haft­bar bist.

2. Kos­ten­über­nah­me durch die Versicherung

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt alle medi­zi­ni­schen Kos­ten für die Behand­lung der ver­letz­ten Per­son, dar­un­ter Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men. Zudem über­nimmt die Ver­si­che­rung auch mög­li­che Schmer­zens­geld­for­de­run­gen und Ver­dienst­aus­fäl­le, die durch die Ver­let­zung der Per­son entstehen.

  • Bei­spiel: Wenn die ver­letz­te Per­son vor­über­ge­hend arbeits­un­fä­hig ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Aus­gleich des Ver­dienst­aus­falls und mög­li­che Folgekosten.

3. Höhe der Deckungssumme

Die Höhe der Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen rich­tet sich nach der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag. In der Regel bie­ten Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen Deckungs­sum­men von 5 Mil­lio­nen Euro oder mehr für Per­so­nen­schä­den. Bei schwe­ren Ver­let­zun­gen, die lang­fris­ti­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung oder Reha­bi­li­ta­ti­on erfor­dern, kön­nen die Kos­ten sehr hoch aus­fal­len, wes­halb eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me wich­tig ist.

4. Unvor­her­seh­bar­keit und Haftung

Pfer­de­hal­ter haf­ten für alle Schä­den, die ihr Tier ver­ur­sacht, unab­hän­gig davon, ob sie den Vor­fall ver­hin­dern konn­ten oder nicht. In der Regel greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nur dann, wenn der Unfall unvor­her­seh­bar war und kein Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt. Das bedeu­tet, du musst dafür sor­gen, dass dein Pferd sicher unter­ge­bracht ist und kei­ne Gefahr für ande­re darstellt.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd unvor­her­ge­se­hen aus­bricht und jeman­den ver­letzt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Haf­tung. Soll­test du jedoch fahr­läs­sig gehan­delt haben, z. B. einen defek­ten Wei­de­zaun nicht repa­riert haben, könn­te die Ver­si­che­rung die Zah­lung verweigern.

Fazit

Wenn dein Pferd eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die finan­zi­el­len Fol­gen wie medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fäl­le. Es ist wich­tig, den Vor­fall umge­hend zu mel­den und sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Deckungs­sum­me aus­rei­chend hoch ist, um auch grö­ße­re Scha­dens­fäl­le abzu­de­cken. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit den rich­ti­gen Leis­tun­gen zu finden.

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