Suche

Was pas­siert, wenn mein Pferd einen ande­ren Rei­ter verletzt?

Wenn dein Pferd einen ande­ren Rei­ter ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die ent­ste­hen­den Kos­ten. Die­se Ver­si­che­rung deckt sowohl Per­so­nen­schä­den als auch damit ver­bun­de­ne medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten wie Ver­dienst­aus­fäl­le, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ver­ur­sacht werden.

1. Per­so­nen­schä­den und medi­zi­ni­sche Kosten

Wenn dein Pferd einen Rei­ter ver­letzt, sei es durch einen Sturz, einen Tritt oder eine ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Situa­ti­on, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung des Ver­letz­ten. Dazu gehö­ren die Arzt­kos­ten, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und even­tu­ell not­wen­di­ge Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men.

  • Bei­spiel: Ein Freund rei­tet dein Pferd und wird von ihm abge­wor­fen, wodurch er sich den Arm bricht. Die Ver­si­che­rung deckt die Behand­lungs­kos­ten und gege­be­nen­falls wei­te­re Kos­ten, die durch die Ver­let­zung entstehen.

2. Schmer­zens­geld und Verdienstausfall

Neben den medi­zi­ni­schen Kos­ten kann der ver­letz­te Rei­ter auch Schmer­zens­geld for­dern, ins­be­son­de­re bei schwe­re­ren Ver­let­zun­gen. Dar­über hin­aus über­nimmt die Ver­si­che­rung mög­li­che Ver­dienst­aus­fäl­le, wenn der Ver­letz­te auf­grund des Unfalls für eine Zeit nicht arbei­ten kann.

  • Bei­spiel: Der ver­letz­te Rei­ter kann auf­grund der Ver­let­zung für meh­re­re Wochen nicht arbei­ten. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die ent­ste­hen­den Ver­dienst­aus­fäl­le und zahlt zudem das Schmer­zens­geld, das dem Rei­ter auf­grund der erlit­te­nen Ver­let­zun­gen zusteht.

3. Fremd­rei­ter­schutz

Vie­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen Fremd­rei­ter­schutz an, der spe­zi­ell dann greift, wenn frem­de Rei­ter das Pferd nut­zen und dabei ein Unfall oder eine Ver­let­zung ent­steht. Die­ser Schutz gilt für Rei­ter, die das Pferd mit Zustim­mung des Hal­ters nut­zen, wie Freun­de, Reit­be­tei­li­gun­gen oder ande­re Per­so­nen, die gele­gent­lich auf dem Pferd reiten.

  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass dein Ver­si­che­rungs­ta­rif den Fremd­rei­ter­schutz beinhal­tet, um auch im Fal­le von Unfäl­len mit frem­den Rei­tern umfas­send abge­si­chert zu sein.

Fazit:

Wenn dein Pferd einen ande­ren Rei­ter ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung alle anfal­len­den Kos­ten, ein­schließ­lich der medi­zi­ni­schen Behand­lun­gen, des Schmer­zens­gel­des und eines mög­li­chen Ver­dienst­aus­falls. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der auch den Fremd­rei­ter­schutz umfasst, um bei Unfäl­len umfas­send abge­si­chert zu sein.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Pferdehaftpflicht-Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen