Suche

Was pas­siert, wenn mein Pferd einen Men­schen verletzt?

Was pas­siert, wenn mein Pferd einen Men­schen verletzt?

Wenn dein Pferd einen Men­schen ver­letzt, kannst du als Hal­ter für den ent­stan­de­nen Scha­den haft­bar gemacht wer­den. Laut dem deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (§ 833 BGB) gilt die Tier­hal­ter­haf­tung, die besagt, dass du als Pfer­de­hal­ter unein­ge­schränkt für Schä­den haf­test, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den – unab­hän­gig davon, ob dich eine direk­te Schuld trifft. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die ent­stan­de­nen Schä­den, dar­un­ter medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und mög­li­cher­wei­se dau­er­haf­te Ren­ten­zah­lun­gen, wenn der ver­letz­te Mensch blei­ben­de Schä­den erleidet.

Wie reagierst du im Fall einer Verletzung?

  1. Ers­te Hil­fe leis­ten: Das Wich­tigs­te ist, dem ver­letz­ten Men­schen sofort zu hel­fen. Leis­te ers­te Hil­fe, rufe einen Arzt oder Not­dienst und küm­me­re dich um die medi­zi­ni­sche Versorgung.
  2. Den Unfall doku­men­tie­ren: Notie­re dir den Her­gang des Unfalls und, wenn mög­lich, foto­gra­fie­re den Unfall­ort. Es ist auch rat­sam, Zeu­gen zu befra­gen und deren Kon­takt­da­ten auf­zu­neh­men. Die­se Infor­ma­tio­nen kön­nen im wei­te­ren Ver­lauf wich­tig sein, um den Vor­fall der Ver­si­che­rung zu melden.
  3. Scha­dens­mel­dung an die Ver­si­che­rung: Mel­de den Unfall so schnell wie mög­lich dei­ner Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Ver­si­che­rung wird den Vor­fall prü­fen und die ent­stan­de­nen Kos­ten über­neh­men, sofern der Scha­den im Rah­men des Ver­si­che­rungs­schut­zes liegt.

Wel­che Kos­ten über­nimmt die Pferdehaftpflichtversicherung?

Wenn dein Pferd einen Men­schen ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die fol­gen­den Kosten:

  1. Medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen: Dazu gehö­ren Kos­ten für den Ret­tungs­dienst, den Kran­ken­haus­auf­ent­halt, Ope­ra­tio­nen, Reha­bi­li­ta­ti­on und ande­re medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen, die zur Behand­lung der Ver­let­zung not­wen­dig sind.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd erschrickt wäh­rend eines Aus­ritts, tritt einen Pas­san­ten und ver­letzt des­sen Bein schwer. Die Pfer­de­haft­pflicht über­nimmt die Kos­ten für den Kran­ken­haus­auf­ent­halt und die not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Versorgung.
  2. Schmer­zens­geld: Wenn die Ver­let­zung schwer­wie­gend ist, kann der Geschä­dig­te Anspruch auf Schmer­zens­geld haben. Die­se Zah­lun­gen sind in der Regel hoch, beson­ders bei blei­ben­den Ver­let­zun­gen.

    Bei­spiel:

    • Wenn der Geschä­dig­te blei­ben­de Schä­den davon­trägt, wie etwa eine blei­ben­de Bewe­gungs­ein­schrän­kung, kann die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung das gefor­der­te Schmer­zens­geld zahlen.
  3. Ver­dienst­aus­fall: Wenn die ver­letz­te Per­son für eine gewis­se Zeit nicht arbei­ten kann und dadurch finan­zi­el­le Ein­bu­ßen erlei­det, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht auch die Kos­ten für den Ver­dienst­aus­fall.

    Bei­spiel:

  4. Dau­er­haf­te Ren­ten­zah­lun­gen: Wenn die Ver­let­zung blei­ben­de Schä­den ver­ur­sacht, die eine dau­er­haf­te Arbeits­un­fä­hig­keit oder eine erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Lebens­qua­li­tät zur Fol­ge haben, kann die Pfer­de­haft­pflicht auch für dau­er­haf­te Ren­ten­zah­lun­gen auf­kom­men.

    Bei­spiel:

    • Wenn der Ver­letz­te durch den Vor­fall nicht mehr in der Lage ist, sei­ner Arbeit nach­zu­ge­hen, kann die Ver­si­che­rung dazu ver­pflich­tet sein, eine monat­li­che Ren­te zu zahlen.

Wie schützt die Pfer­de­haft­pflicht vor finan­zi­el­len Risiken?

Ohne eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung müss­test du als Hal­ter für alle ent­stan­de­nen Kos­ten selbst auf­kom­men. Gera­de bei Per­so­nen­schä­den kön­nen die Kos­ten immens sein, da neben den direk­ten medi­zi­ni­schen Kos­ten auch lang­fris­ti­ge Kos­ten wie Schmer­zens­geld oder Ren­ten­zah­lun­gen hin­zu­kom­men kön­nen. Beson­ders bei schwe­ren Ver­let­zun­gen, die blei­ben­de Schä­den hin­ter­las­sen, kön­nen die Kos­ten in die Hun­dert­tau­sen­de oder sogar Mil­lio­nen Euro gehen. Die Pfer­de­haft­pflicht schützt dich vor die­sen finan­zi­el­len Risi­ken, indem sie die Kos­ten über­nimmt, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wurden.

Wann zahlt die Pfer­de­haft­pflicht nicht?

Es gibt eini­ge Fäl­le, in denen die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht zahlt:

  1. Vor­sätz­li­ches Han­deln: Wenn du als Hal­ter vor­sätz­lich gehan­delt hast oder die Ver­let­zung absicht­lich her­bei­ge­führt wur­de, ist die Ver­si­che­rung nicht ver­pflich­tet, den Scha­den zu regulieren.
  2. Ver­let­zung von Ver­trags­be­din­gun­gen: Wenn du die ver­trag­li­chen Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung ver­letzt hast, z. B. wenn du das Pferd nicht sach­ge­mäß gehal­ten oder beauf­sich­tigt hast, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung verweigern.
  3. Tur­nier­un­fäl­le (ohne Tur­nier­schutz): Wenn dein Pferd wäh­rend eines Tur­niers einen Unfall ver­ur­sacht und dei­ne Pfer­de­haft­pflicht kei­nen spe­zi­el­len Tur­nier­schutz beinhal­tet, könn­te der Scha­den eben­falls nicht gedeckt sein.

Fazit

Wenn dein Pferd einen Men­schen ver­letzt, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die ent­ste­hen­den Kos­ten, wie medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fall. Ohne die­se Ver­si­che­rung müss­test du als Hal­ter für sämt­li­che Kos­ten selbst auf­kom­men, was schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den kann, ins­be­son­de­re bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den. Daher ist eine Pfer­de­haft­pflicht eine unver­zicht­ba­re Absi­che­rung für jeden Pfer­de­hal­ter. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­den Deckungs­sum­men und Schutz für dein Pferd zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Pferdehaftpflicht-Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen