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Was pas­siert, wenn mein Pferd einen Rei­ter abwirft?

Was pas­siert, wenn mein Pferd einen Rei­ter abwirft?

Wenn dein Pferd einen Rei­ter abwirft, kann das zu Per­so­nen­schä­den füh­ren, wie bei­spiels­wei­se Kno­chen­brü­chen, Prel­lun­gen oder sogar schwe­re­ren Ver­let­zun­gen. In einem sol­chen Fall greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die finan­zi­el­len Fol­gen, die durch den Unfall ent­ste­hen. Der Rei­ter kann eine Ent­schä­di­gung für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und mög­li­cher­wei­se auch für den Ver­dienst­aus­fall erhal­ten. Es ist wich­tig, dass du als Pfer­de­hal­ter eine Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast, um in sol­chen Situa­tio­nen vor hohen Kos­ten geschützt zu sein.

1. Per­so­nen­schä­den und Kostenübernahme

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die ent­ste­hen­den Kos­ten, wenn eine Per­son durch dein Pferd ver­letzt wird. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Arzt­kos­ten: Wenn der Rei­ter sich bei einem Sturz ver­letzt und medi­zi­ni­sche Hil­fe benötigt.
  • Schmer­zens­geld: Je nach Schwe­re der Ver­let­zun­gen kann der Rei­ter Anspruch auf Schmer­zens­geld haben.
  • Ver­dienst­aus­fall: Falls der Rei­ter durch den Unfall arbeits­un­fä­hig wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch den Verdienstausfall. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt wäh­rend eines Aus­ritts, wirft den Rei­ter ab und die­ser bricht sich dabei den Arm. Die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Behand­lung, das Schmer­zens­geld und mög­li­che Entschädigungen.

2. Fremd­rei­ter­schutz

Vie­le Tari­fe der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­ten den Fremd­rei­ter­schutz an. Dies bedeu­tet, dass auch Schä­den abge­deckt sind, die durch frem­de Rei­ter ent­ste­hen, die dein Pferd rei­ten. Soll­te bei­spiels­wei­se ein Freund oder eine Reit­be­tei­li­gung dein Pferd rei­ten und abge­wor­fen wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die ent­stan­de­nen Schä­den, sofern die­ser Schutz in dei­nem Tarif ent­hal­ten ist.

  • Bei­spiel: Dein Pferd wird von einer Reit­be­tei­li­gung gerit­ten, die dabei abge­wor­fen wird und sich ver­letzt. Der Fremd­rei­ter­schutz der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift und über­nimmt die anfal­len­den Kosten.

3. Recht­li­che Haf­tung des Pferdehalters

Als Pfer­de­hal­ter haf­test du nach deut­schem Recht (§ 833 BGB) für alle Schä­den, die dein Pferd ver­ur­sacht – unab­hän­gig davon, ob du den Vor­fall direkt beein­flus­sen konn­test oder nicht. Das bedeu­tet, dass du für Ver­let­zun­gen und Schä­den haft­bar gemacht wer­den kannst, die durch den Sturz eines Rei­ters ent­ste­hen. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor die­sen finan­zi­el­len Risiken.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt unvor­her­seh­bar und wirft den Rei­ter ab, der sich dabei ver­letzt. Auch wenn du den Vor­fall nicht aktiv ver­ur­sacht hast, haf­test du als Hal­ter für die ent­stan­de­nen Schäden.

4. Deckungs­sum­me und Schadenhöhe

Da Per­so­nen­schä­den in sol­chen Fäl­len sehr teu­er wer­den kön­nen – ins­be­son­de­re, wenn der Rei­ter schwer ver­letzt wird oder lang­fris­tig arbeits­un­fä­hig bleibt –, ist es wich­tig, eine Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung mit einer aus­rei­chend hohen Deckungs­sum­me abzu­schlie­ßen. In der Regel soll­te die Deckungs­sum­me min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro betra­gen, um sicher­zu­stel­len, dass auch schwe­re Unfäl­le voll­stän­dig abge­si­chert sind.

  • Bei­spiel: Der Rei­ter erlei­det durch den Sturz schwe­re Ver­let­zun­gen und kann meh­re­re Mona­te nicht arbei­ten. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die hohen Kos­ten für die ärzt­li­che Behand­lung, das Schmer­zens­geld und den Verdienstausfall.

5. Mög­li­che Ausschlüsse

Es gibt jedoch eini­ge Aus­schlüs­se, die zu beach­ten sind. Zum Bei­spiel greift die Ver­si­che­rung in der Regel nicht bei vor­sätz­li­chen Schä­den oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Auch Schä­den an dei­nem eige­nen Eigen­tum, wie z. B. dei­ne eige­ne Aus­rüs­tung oder dein eige­nes Pferd, sind nicht abgedeckt.

  • Bei­spiel: Wenn der Rei­ter absicht­lich risi­ko­reich han­delt und der Unfall dadurch ver­ur­sacht wird, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den ablehnen.

Fazit:

Wenn dein Pferd einen Rei­ter abwirft, ist es ent­schei­dend, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen zu haben, um vor den finan­zi­el­len Risi­ken geschützt zu sein. Die Ver­si­che­rung über­nimmt Per­so­nen­schä­den, Schmer­zens­geld und mög­li­che Ver­dienst­aus­fäl­le. Der Fremd­rei­ter­schutz ist eben­falls ein wich­ti­ger Bestand­teil, um Schä­den durch frem­de Rei­ter abzu­de­cken. Um sicher­zu­stel­len, dass alle Risi­ken abge­deckt sind, soll­test du einen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich durch­füh­ren, um die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit einer hohen Deckungs­sum­me zu finden.

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