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Was pas­siert, wenn mein Pferd einen Zaun beschädigt?

Wenn dein Pferd einen Zaun beschä­digt, über­nimmt in der Regel die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die ent­stan­de­nen Kos­ten für den Scha­den. Sol­che Sach­schä­den fal­len unter die Deckung die­ser Ver­si­che­rung, da sie dazu dient, Sach­schä­den an frem­dem Eigen­tum zu regu­lie­ren, die durch das Pferd ver­ur­sacht werden.

Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu, was pas­siert, wenn dein Pferd einen Zaun beschädigt:

1. Scha­dens­über­nah­me durch die Pferdehaftpflichtversicherung

Wenn dein Pferd aus­bricht oder sich unbe­ab­sich­tigt so ver­hält, dass es einen Zaun auf einer Wei­de oder einem frem­den Grund­stück beschä­digt, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz des beschä­dig­ten Zauns. Dies gilt, solan­ge der Scha­den nicht durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­ches Han­deln ver­ur­sacht wurde.

  • Bei­spiel: Dein Pferd rennt unkon­trol­liert gegen den Zaun einer Wei­de und beschä­digt die­sen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns, solan­ge du den Scha­den ord­nungs­ge­mäß meldest.

2. Miet­sach­schä­den an gemie­te­ten Wei­den oder Stallungen

Wenn der Zaun auf einem gemie­te­ten Grund­stück beschä­digt wird, z. B. auf einer gepach­te­ten Wei­de oder in einem gemie­te­ten Stall, ist es wich­tig, dass dei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Miet­sach­schä­den abdeckt. Nicht alle Tari­fe ent­hal­ten auto­ma­tisch die­se Opti­on, des­halb soll­test du prü­fen, ob die­ser Schutz in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist.

  • Bei­spiel: Du hast eine Wei­de gemie­tet und dein Pferd beschä­digt den Zaun die­ser Wei­de. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten, sofern Miet­sach­schä­den in dei­nem Ver­trag abge­deckt sind.

3. Mel­dung des Schadens

Wenn ein sol­cher Vor­fall pas­siert, soll­test du den Scha­den so schnell wie mög­lich dei­ner Ver­si­che­rung mel­den. Die Scha­dens­mel­dung soll­te alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, wie:

  • Eine Beschrei­bung des Vor­falls.
  • Fotos des beschä­dig­ten Zauns.
  • Die Kon­takt­da­ten des Eigen­tü­mers des Zauns oder Grundstücks.
  • Tipp: Es ist hilf­reich, Zeu­gen­be­rich­te zu haben, wenn es zu Unklar­hei­ten über den Unfall­her­gang kommt.

4. Deckungs­sum­me

Sach­schä­den wie das Beschä­di­gen eines Zauns sind in der Regel durch die Deckungs­sum­me der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, die übli­cher­wei­se zwi­schen 3 und 10 Mil­lio­nen Euro liegt. Die­se Sum­me reicht in den meis­ten Fäl­len aus, um selbst umfang­rei­che Schä­den zu decken.

Fazit:

Wenn dein Pferd einen Zaun beschä­digt, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Zauns. Es ist wich­tig, den Scha­den sofort zu mel­den und zu über­prü­fen, ob auch Miet­sach­schä­den in der Poli­ce ent­hal­ten sind, falls der Scha­den auf einem gemie­te­ten Grund­stück ent­stan­den ist. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung mit den pas­sen­den Leis­tun­gen zu finden.

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