Was sind Ausschlüsse bei der Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt viele Schäden ab, die durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm verursacht werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausschlüsse, also Fälle oder Schäden, bei denen die Hausrat Versicherung nicht zahlt. Diese Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen klar definiert und betreffen in der Regel besondere Risiken oder Fälle von Fahrlässigkeit.
Typische Ausschlüsse bei der Hausratversicherung
- Grobe Fahrlässigkeit
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind oft ausgeschlossen oder werden nur teilweise erstattet. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht in einem besonders hohen Maße verletzt. Beispiele dafür sind:
- Unbeaufsichtigte brennende Kerzen, die einen Brand auslösen.
- Ein offen gelassenes Fenster, das einen Einbruch begünstigt.
Einige Versicherer bieten jedoch eine Erweiterung des Vertrags an, die auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Es ist wichtig, zu prüfen, ob eine solche Klausel in Ihrem Vertrag enthalten ist.
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind oft ausgeschlossen oder werden nur teilweise erstattet. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht in einem besonders hohen Maße verletzt. Beispiele dafür sind:
- Elementarschäden
- Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen sind nicht standardmäßig in der Hausratversicherung enthalten. Diese Art von Schäden wird nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die Sie als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abschließen können.
- Beispiel: Wenn ein Hochwasser Möbel und Elektrogeräte zerstört, greift die normale Hausratversicherung nicht. Hier wäre eine Elementarschadenversicherung erforderlich.
- Schäden außerhalb der Wohnung
- Die Hausratversicherung schützt in der Regel nur den Hausrat innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Gegenstände, die sich außerhalb der Wohnung befinden, sind oft nicht abgedeckt. Dazu gehören z. B. Gartenmöbel, Fahrräder oder Gegenstände, die sich auf dem Balkon oder der Terrasse befinden.
- Fahrraddiebstahl ist ein häufiges Beispiel. Fahrräder, die außerhalb des Hauses gestohlen werden, sind nur versichert, wenn eine Fahrraddiebstahlklausel im Vertrag enthalten ist.
- Schäden durch normale Abnutzung oder Verschleiß
- Schäden, die durch normale Abnutzung, Verschleiß oder Alterung entstehen, sind in der Hausratversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Versicherung keine Kosten für den Austausch von Möbeln, Haushaltsgeräten oder anderen Gegenständen übernimmt, die aufgrund ihres Alters oder Gebrauchs unbrauchbar werden.
- Beispiel: Ein alter Fernseher, der nach Jahren des Gebrauchs kaputtgeht, wird nicht durch die Hausratversicherung ersetzt.
- Bargeld und Wertsachen über den festgelegten Grenzen
- Die Hausratversicherung deckt Bargeld und Wertsachen wie Schmuck, Kunst oder Antiquitäten oft nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ab. Wenn Sie höhere Summen an Bargeld oder besonders wertvolle Gegenstände besitzen, kann eine zusätzliche Wertsachenversicherung erforderlich sein.
- Beispiel: Bargeld ist oft nur bis zu einem Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro versichert. Wenn mehr Bargeld gestohlen wird, übernimmt die Versicherung den darüber hinausgehenden Betrag nicht.
- Schäden durch Krieg, Terror oder innere Unruhen
- Schäden, die durch Kriege, Terroranschläge oder innere Unruhen entstehen, sind grundsätzlich von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Diese besonderen Risiken fallen nicht unter den üblichen Versicherungsschutz.
- Schäden durch Haustiere
- Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze Möbel, Teppiche oder elektronische Geräte beschädigt, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
- Für Schäden, die Ihr Haustier an fremdem Eigentum verursacht, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Unbeaufsichtigte Gegenstände im Auto
- Wenn persönliche Gegenstände, wie Elektronik oder Kleidung, aus einem unbeaufsichtigten Auto gestohlen werden, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht. Um diesen Schutz zu erhalten, ist eine spezielle Außenversicherung oder eine Erweiterung des Versicherungsschutzes notwendig.
- Beispiel: Ein Laptop, der im Auto sichtbar zurückgelassen wird und gestohlen wird, ist nicht durch die Hausratversicherung gedeckt, es sei denn, eine Außenversicherung besteht.
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind immer von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.
Fazit
Die Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für viele Risiken, jedoch gibt es bestimmte Ausschlüsse, bei denen die Versicherung nicht zahlt. Dazu zählen grobe Fahrlässigkeit, Schäden durch Naturkatastrophen, normale Abnutzung und Schäden durch Haustiere. Für spezielle Risiken, wie Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl, können zusätzliche Versicherungsbausteine sinnvoll sein. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung zu finden, die optimal auf Ihre Bedürfnisse und die Deckung Ihrer wertvollen Gegenstände abgestimmt ist, und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.