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Was sind Aus­schlüs­se bei der Hausratversicherung?

Was sind Aus­schlüs­se bei der Hausratversicherung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt vie­le Schä­den ab, die durch Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm ver­ur­sacht wer­den. Es gibt jedoch bestimm­te Aus­schlüs­se, also Fäl­le oder Schä­den, bei denen die Haus­rat Ver­si­che­rung nicht zahlt. Die­se Aus­schlüs­se sind in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen klar defi­niert und betref­fen in der Regel beson­de­re Risi­ken oder Fäl­le von Fahrlässigkeit.

Typi­sche Aus­schlüs­se bei der Hausratversicherung

  1. Gro­be Fahrlässigkeit
    • Schä­den, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den, sind oft aus­ge­schlos­sen oder wer­den nur teil­wei­se erstat­tet. Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer sei­ne Sorg­falts­pflicht in einem beson­ders hohen Maße ver­letzt. Bei­spie­le dafür sind: 
      • Unbe­auf­sich­tig­te bren­nen­de Ker­zen, die einen Brand auslösen.
      • Ein offen gelas­se­nes Fens­ter, das einen Ein­bruch begünstigt.

    Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch eine Erwei­te­rung des Ver­trags an, die auch Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit abdeckt. Es ist wich­tig, zu prü­fen, ob eine sol­che Klau­sel in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten ist.

  2. Ele­men­tar­schä­den
    • Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche oder Lawi­nen sind nicht stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die­se Art von Schä­den wird nur durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt, die Sie als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen können.
    • Bei­spiel: Wenn ein Hoch­was­ser Möbel und Elek­tro­ge­rä­te zer­stört, greift die nor­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung nicht. Hier wäre eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung erforderlich.
  3. Schä­den außer­halb der Wohnung
    • Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in der Regel nur den Haus­rat inner­halb der Woh­nung oder des Hau­ses. Gegen­stän­de, die sich außer­halb der Woh­nung befin­den, sind oft nicht abge­deckt. Dazu gehö­ren z. B. Gar­ten­mö­bel, Fahr­rä­der oder Gegen­stän­de, die sich auf dem Bal­kon oder der Ter­ras­se befinden.
    • Fahr­rad­dieb­stahl ist ein häu­fi­ges Bei­spiel. Fahr­rä­der, die außer­halb des Hau­ses gestoh­len wer­den, sind nur ver­si­chert, wenn eine Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist.
  4. Schä­den durch nor­ma­le Abnut­zung oder Verschleiß
    • Schä­den, die durch nor­ma­le Abnut­zung, Ver­schleiß oder Alte­rung ent­ste­hen, sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für den Aus­tausch von Möbeln, Haus­halts­ge­rä­ten oder ande­ren Gegen­stän­den über­nimmt, die auf­grund ihres Alters oder Gebrauchs unbrauch­bar werden.
    • Bei­spiel: Ein alter Fern­se­her, der nach Jah­ren des Gebrauchs kaputt­geht, wird nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt.
  5. Bar­geld und Wert­sa­chen über den fest­ge­leg­ten Grenzen
    • Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Bar­geld und Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst oder Anti­qui­tä­ten oft nur bis zu einer bestimm­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze ab. Wenn Sie höhe­re Sum­men an Bar­geld oder beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de besit­zen, kann eine zusätz­li­che Wert­sa­chen­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein.
    • Bei­spiel: Bar­geld ist oft nur bis zu einem Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro ver­si­chert. Wenn mehr Bar­geld gestoh­len wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung den dar­über hin­aus­ge­hen­den Betrag nicht.
  6. Schä­den durch Krieg, Ter­ror oder inne­re Unruhen
    • Schä­den, die durch Krie­ge, Ter­ror­an­schlä­ge oder inne­re Unru­hen ent­ste­hen, sind grund­sätz­lich von der Haus­rat­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Die­se beson­de­ren Risi­ken fal­len nicht unter den übli­chen Versicherungsschutz.
  7. Schä­den durch Haustiere
    • Schä­den, die durch Haus­tie­re ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn Ihr Hund oder Ihre Kat­ze Möbel, Tep­pi­che oder elek­tro­ni­sche Gerä­te beschä­digt, müs­sen Sie die Kos­ten selbst tragen.
    • Für Schä­den, die Ihr Haus­tier an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sacht, benö­ti­gen Sie eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung.
  8. Unbe­auf­sich­tig­te Gegen­stän­de im Auto
    • Wenn per­sön­li­che Gegen­stän­de, wie Elek­tro­nik oder Klei­dung, aus einem unbe­auf­sich­tig­ten Auto gestoh­len wer­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht. Um die­sen Schutz zu erhal­ten, ist eine spe­zi­el­le Außen­ver­si­che­rung oder eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes notwendig.
    • Bei­spiel: Ein Lap­top, der im Auto sicht­bar zurück­ge­las­sen wird und gestoh­len wird, ist nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt, es sei denn, eine Außen­ver­si­che­rung besteht.
  9. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schäden
    • Schä­den, die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­den, sind immer von der Haus­rat­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Scha­den absicht­lich ver­ur­sacht, besteht kein Versicherungsschutz.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für vie­le Risi­ken, jedoch gibt es bestimm­te Aus­schlüs­se, bei denen die Ver­si­che­rung nicht zahlt. Dazu zäh­len gro­be Fahr­läs­sig­keit, Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen, nor­ma­le Abnut­zung und Schä­den durch Haus­tie­re. Für spe­zi­el­le Risi­ken, wie Ele­men­tar­schä­den oder Fahr­rad­dieb­stahl, kön­nen zusätz­li­che Ver­si­che­rungs­bau­stei­ne sinn­voll sein. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die opti­mal auf Ihre Bedürf­nis­se und die Deckung Ihrer wert­vol­len Gegen­stän­de abge­stimmt ist, und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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