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Was sind die häu­figs­ten Aus­schlüs­se bei der Firmenrechtsschutzversicherung?

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz gegen vie­le recht­li­che Risi­ken, denen Unter­neh­men im Geschäfts­all­tag aus­ge­setzt sind. Aller­dings gibt es auch Aus­schlüs­se, bei denen der Ver­si­che­rungs­schutz nicht greift. Es ist wich­tig, die­se Aus­schlüs­se zu ken­nen, um zu ver­mei­den, dass man in bestimm­ten Situa­tio­nen ohne den erhoff­ten Schutz dasteht.

Hier sind die häu­figs­ten Aus­schlüs­se bei einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung:

1. Vor­sätz­li­che Rechtsverstöße

Einer der häu­figs­ten Aus­schlüs­se in der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung betrifft vor­sätz­li­che Rechts­ver­stö­ße. Wenn das Unter­neh­men oder sei­ne Mit­ar­bei­ter vor­sätz­lich gegen Geset­ze ver­sto­ßen, greift die Ver­si­che­rung in der Regel nicht. Das bedeu­tet, dass vor­sätz­li­che Hand­lun­gen nicht durch die Ver­si­che­rung abge­deckt werden.

Bei­spie­le:

  • Ein Mit­ar­bei­ter begeht absicht­lich Betrug oder Dieb­stahl.
  • Ein Geschäfts­füh­rer miss­ach­tet wis­sent­lich gesetz­li­che Vor­schrif­ten, etwa im Umwelt­recht.

Aus­nah­me:

  • In vie­len Fäl­len wird der Ver­si­che­rungs­schutz erst dann aus­ge­schlos­sen, wenn der Vor­satz gericht­lich nach­ge­wie­sen ist. Bis dahin kann die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung zunächst die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung übernehmen.

2. Lau­fen­de oder abseh­ba­re Rechtsstreitigkeiten

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift in der Regel nicht bei Rechts­strei­tig­kei­ten, die bereits vor Abschluss der Ver­si­che­rung begon­nen haben oder zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses abseh­bar waren. Dies schließt Fäl­le ein, bei denen ein Kon­flikt schon län­ger besteht und kurz vor einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung steht.

Bei­spie­le:

  • Ein Unter­neh­men befin­det sich bereits vor Abschluss der Ver­si­che­rung in einem Streit mit einem Lie­fe­ran­ten oder Kun­den, und es ist abseh­bar, dass die­ser Streit vor Gericht geht.
  • Es läuft bereits eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge, bevor die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wurde.

3. Ver­trags­stra­fen, Buß­gel­der und Ordnungsgelder

Ver­trags­stra­fen, Buß­gel­der und Ord­nungs­gel­der, die im Rah­men einer behörd­li­chen oder gericht­li­chen Ent­schei­dung ver­hängt wer­den, sind in der Regel von der Deckung aus­ge­schlos­sen. Dies betrifft zum Bei­spiel Buß­gel­der auf­grund von Ver­stö­ßen gegen Vor­schrif­ten oder Regelungen.

Bei­spie­le:

  • Ein Unter­neh­men erhält ein Buß­geld wegen eines Ver­sto­ßes gegen Daten­schutz­be­stim­mun­gen.
  • Eine Ver­trags­stra­fe wird auf­grund der Nicht­ein­hal­tung von ver­trag­li­chen Pflich­ten verhängt.

4. Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Kapi­tal­an­la­gen und Spekulationsgeschäften

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt kei­ne Strei­tig­kei­ten, die im Zusam­men­hang mit Kapi­tal­an­la­gen, Wert­pa­pie­ren oder spe­ku­la­ti­ven Geschäf­ten ent­ste­hen. Unter­neh­men, die in sol­che Finanz­pro­duk­te inves­tie­ren, benö­ti­gen hier­für spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­run­gen, wie etwa eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Bei­spie­le:

  • Das Unter­neh­men erlei­det einen Ver­lust bei einer Inves­ti­ti­on in Akti­en oder Immo­bi­li­en­fonds und möch­te gegen den Ver­käu­fer recht­lich vorgehen.
  • Ein Unter­neh­men inves­tiert in spe­ku­la­ti­ve Geschäf­te, und es kommt zu einem Rechts­streit über die finan­zi­el­le Abwicklung.

5. Bau­recht­li­che Auseinandersetzungen

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen schlie­ßen bau­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus, ins­be­son­de­re wenn es um Neu­bau­ten, Umbau­ten oder grö­ße­re Bau­vor­ha­ben geht. Unter­neh­men, die in der Bau- oder Immo­bi­li­en­bran­che tätig sind oder regel­mä­ßig Bau­vor­ha­ben umset­zen, soll­ten dafür eine spe­zi­el­le Bau­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen.

Bei­spie­le:

  • Ein Unter­neh­men wird wegen Bau­män­geln an einem errich­te­ten Gebäu­de verklagt.
  • Es kommt zu Strei­tig­kei­ten mit einem Bau­un­ter­neh­men über die früh­zei­ti­ge Ver­trags­be­en­di­gung oder Män­gel in der Bauausführung.

6. Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesellschaftern

Inter­ne Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern oder Geschäfts­füh­rern eines Unter­neh­mens sind oft vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Sol­che Kon­flik­te betref­fen häu­fig inter­ne Ange­le­gen­hei­ten des Unter­neh­mens und fal­len nicht unter den Deckungs­be­reich der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Bei­spie­le:

  • Ein Gesell­schaf­ter ver­klagt das Unter­neh­men wegen unkla­rer Rege­lun­gen zur Gewinn­aus­schüt­tung.
  • Ein Geschäfts­füh­rer wird von ande­ren Gesell­schaf­tern auf­grund einer Aus­ein­an­der­set­zung über die Geschäfts­füh­rung verklagt.

7. Patent­recht, Urhe­ber­recht und Markenrecht

Patent­strei­tig­kei­ten sowie Kon­flik­te im Bereich Urhe­ber- und Mar­ken­recht sind bei vie­len Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen aus­ge­schlos­sen. Unter­neh­men, die in Bran­chen tätig sind, in denen die­se Rechts­ge­bie­te rele­vant sind (z.B. IT, For­schung & Ent­wick­lung oder krea­ti­ve Beru­fe), müs­sen spe­zi­el­le Patent- oder Urhe­ber­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen abschließen.

Bei­spie­le:

  • Ein Unter­neh­men wird wegen der Ver­let­zung eines Patents verklagt.
  • Ein Geschäfts­part­ner wirft dem Unter­neh­men die uner­laub­te Nut­zung eines Mar­ken­zei­chens vor.

8. Strei­tig­kei­ten mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern und Berufsgenossenschaften

In der Regel sind Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern oder Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten nicht im Fir­men­rechts­schutz ent­hal­ten. Dies betrifft bei­spiels­wei­se Strei­tig­kei­ten um Bei­trags­for­de­run­gen, Unfall­mel­dun­gen oder Rentenbescheide.

Bei­spie­le:

  • Ein Unter­neh­men hat einen Kon­flikt mit der Kran­ken­ver­si­che­rung oder der Ren­ten­ver­si­che­rung über Beitragszahlungen.
  • Eine Berufs­ge­nos­sen­schaft stellt Bei­trags­for­de­run­gen, die das Unter­neh­men anfech­ten möchte.

9. Strei­tig­kei­ten über Steu­ern und Abgaben

Obwohl vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen einen Steu­er­rechts­schutz anbie­ten, gibt es meist Ein­schrän­kun­gen im Bereich Steu­er­straf­recht oder bei Kon­flik­ten, die durch Vor­satz aus­ge­löst wur­den. Außer­dem sind Zoll­strei­tig­kei­ten häu­fig vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgenommen.

Bei­spie­le:

  • Ein Unter­neh­men wird wegen vor­sätz­li­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung angeklagt.
  • Ein Kon­flikt über Zoll­ab­ga­ben oder Ein­fuhr­be­stim­mun­gen ist nicht gedeckt.

10. Kos­ten für Eigen­mäch­ti­ge Hand­lun­gen ohne Zustim­mung der Versicherung

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel kei­ne Kos­ten, wenn das Unter­neh­men ohne vor­he­ri­ge Zustim­mung der Ver­si­che­rung eigen­stän­dig recht­li­che Schrit­te ein­lei­tet. In den meis­ten Poli­cen ist eine Deckungs­zu­sa­ge der Ver­si­che­rung erfor­der­lich, bevor das Unter­neh­men anwalt­li­che Schrit­te unternimmt.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men reicht eigen­stän­dig eine Kla­ge ein oder schal­tet ohne vor­he­ri­ge Abspra­che mit der Ver­si­che­rung einen Anwalt ein.

Fazit: Häu­figs­te Aus­schlüs­se bei der Firmenrechtsschutzversicherung

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt vie­le wich­ti­ge recht­li­che Risi­ken ab, hat jedoch auch eine Rei­he von Aus­schlüs­sen. Zu den häu­figs­ten Aus­schlüs­sen gehö­ren vor­sätz­li­che Rechts­ver­stö­ße, bereits lau­fen­de oder abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten, Ver­trags­stra­fen, Bau­rechts­kon­flik­te, Patent- und Urhe­ber­recht sowie Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern. Unter­neh­men soll­ten die­se Aus­schlüs­se im Blick behal­ten und gege­be­nen­falls auf spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen für spe­zi­fi­sche Rechts­ge­bie­te (z.B. Patent- oder Bau­rechts­schutz) zurück­grei­fen, um eine umfas­sen­de Absi­che­rung zu gewährleisten.

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