Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet umfassenden Schutz gegen viele rechtliche Risiken, denen Unternehmen im Geschäftsalltag ausgesetzt sind. Allerdings gibt es auch Ausschlüsse, bei denen der Versicherungsschutz nicht greift. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen, um zu vermeiden, dass man in bestimmten Situationen ohne den erhofften Schutz dasteht.
Hier sind die häufigsten Ausschlüsse bei einer Firmenrechtsschutzversicherung:
1. Vorsätzliche Rechtsverstöße
Einer der häufigsten Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung betrifft vorsätzliche Rechtsverstöße. Wenn das Unternehmen oder seine Mitarbeiter vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen, greift die Versicherung in der Regel nicht. Das bedeutet, dass vorsätzliche Handlungen nicht durch die Versicherung abgedeckt werden.
Beispiele:
- Ein Mitarbeiter begeht absichtlich Betrug oder Diebstahl.
- Ein Geschäftsführer missachtet wissentlich gesetzliche Vorschriften, etwa im Umweltrecht.
Ausnahme:
- In vielen Fällen wird der Versicherungsschutz erst dann ausgeschlossen, wenn der Vorsatz gerichtlich nachgewiesen ist. Bis dahin kann die Firmenrechtsschutzversicherung zunächst die Kosten für die Verteidigung übernehmen.
2. Laufende oder absehbare Rechtsstreitigkeiten
Die Firmenrechtsschutzversicherung greift in der Regel nicht bei Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen haben oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses absehbar waren. Dies schließt Fälle ein, bei denen ein Konflikt schon länger besteht und kurz vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht.
Beispiele:
- Ein Unternehmen befindet sich bereits vor Abschluss der Versicherung in einem Streit mit einem Lieferanten oder Kunden, und es ist absehbar, dass dieser Streit vor Gericht geht.
- Es läuft bereits eine Kündigungsschutzklage, bevor die Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.
3. Vertragsstrafen, Bußgelder und Ordnungsgelder
Vertragsstrafen, Bußgelder und Ordnungsgelder, die im Rahmen einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung verhängt werden, sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen. Dies betrifft zum Beispiel Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften oder Regelungen.
Beispiele:
- Ein Unternehmen erhält ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen.
- Eine Vertragsstrafe wird aufgrund der Nichteinhaltung von vertraglichen Pflichten verhängt.
4. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Spekulationsgeschäften
Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt keine Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, Wertpapieren oder spekulativen Geschäften entstehen. Unternehmen, die in solche Finanzprodukte investieren, benötigen hierfür spezialisierte Versicherungen, wie etwa eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Beispiele:
- Das Unternehmen erleidet einen Verlust bei einer Investition in Aktien oder Immobilienfonds und möchte gegen den Verkäufer rechtlich vorgehen.
- Ein Unternehmen investiert in spekulative Geschäfte, und es kommt zu einem Rechtsstreit über die finanzielle Abwicklung.
5. Baurechtliche Auseinandersetzungen
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen schließen baurechtliche Streitigkeiten aus, insbesondere wenn es um Neubauten, Umbauten oder größere Bauvorhaben geht. Unternehmen, die in der Bau- oder Immobilienbranche tätig sind oder regelmäßig Bauvorhaben umsetzen, sollten dafür eine spezielle Baurechtsschutzversicherung abschließen.
Beispiele:
- Ein Unternehmen wird wegen Baumängeln an einem errichteten Gebäude verklagt.
- Es kommt zu Streitigkeiten mit einem Bauunternehmen über die frühzeitige Vertragsbeendigung oder Mängel in der Bauausführung.
6. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern eines Unternehmens sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Solche Konflikte betreffen häufig interne Angelegenheiten des Unternehmens und fallen nicht unter den Deckungsbereich der Firmenrechtsschutzversicherung.
Beispiele:
- Ein Gesellschafter verklagt das Unternehmen wegen unklarer Regelungen zur Gewinnausschüttung.
- Ein Geschäftsführer wird von anderen Gesellschaftern aufgrund einer Auseinandersetzung über die Geschäftsführung verklagt.
7. Patentrecht, Urheberrecht und Markenrecht
Patentstreitigkeiten sowie Konflikte im Bereich Urheber- und Markenrecht sind bei vielen Firmenrechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Unternehmen, die in Branchen tätig sind, in denen diese Rechtsgebiete relevant sind (z.B. IT, Forschung & Entwicklung oder kreative Berufe), müssen spezielle Patent- oder Urheberrechtsschutzversicherungen abschließen.
Beispiele:
- Ein Unternehmen wird wegen der Verletzung eines Patents verklagt.
- Ein Geschäftspartner wirft dem Unternehmen die unerlaubte Nutzung eines Markenzeichens vor.
8. Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften
In der Regel sind Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften nicht im Firmenrechtsschutz enthalten. Dies betrifft beispielsweise Streitigkeiten um Beitragsforderungen, Unfallmeldungen oder Rentenbescheide.
Beispiele:
- Ein Unternehmen hat einen Konflikt mit der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung über Beitragszahlungen.
- Eine Berufsgenossenschaft stellt Beitragsforderungen, die das Unternehmen anfechten möchte.
9. Streitigkeiten über Steuern und Abgaben
Obwohl viele Firmenrechtsschutzversicherungen einen Steuerrechtsschutz anbieten, gibt es meist Einschränkungen im Bereich Steuerstrafrecht oder bei Konflikten, die durch Vorsatz ausgelöst wurden. Außerdem sind Zollstreitigkeiten häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Beispiele:
- Ein Unternehmen wird wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung angeklagt.
- Ein Konflikt über Zollabgaben oder Einfuhrbestimmungen ist nicht gedeckt.
10. Kosten für Eigenmächtige Handlungen ohne Zustimmung der Versicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten, wenn das Unternehmen ohne vorherige Zustimmung der Versicherung eigenständig rechtliche Schritte einleitet. In den meisten Policen ist eine Deckungszusage der Versicherung erforderlich, bevor das Unternehmen anwaltliche Schritte unternimmt.
Beispiel:
- Ein Unternehmen reicht eigenständig eine Klage ein oder schaltet ohne vorherige Absprache mit der Versicherung einen Anwalt ein.
Fazit: Häufigste Ausschlüsse bei der Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt viele wichtige rechtliche Risiken ab, hat jedoch auch eine Reihe von Ausschlüssen. Zu den häufigsten Ausschlüssen gehören vorsätzliche Rechtsverstöße, bereits laufende oder absehbare Streitigkeiten, Vertragsstrafen, Baurechtskonflikte, Patent- und Urheberrecht sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Unternehmen sollten diese Ausschlüsse im Blick behalten und gegebenenfalls auf spezielle Versicherungen für spezifische Rechtsgebiete (z.B. Patent- oder Baurechtsschutz) zurückgreifen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.