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Was sind die häu­figs­ten Aus­schluss­klau­seln in der pri­va­ten Unfallversicherung?

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Unfäl­len, deckt jedoch nicht alle Situa­tio­nen ab. Ver­si­che­rer legen bestimm­te Aus­schluss­klau­seln fest, die defi­nie­ren, wann die Ver­si­che­rung kei­ne Leis­tun­gen erbringt. Hier sind die häu­figs­ten Aus­schluss­klau­seln, die du beach­ten solltest:

1. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Unfälle

Ein zen­tra­ler Aus­schluss­grund ist, wenn der Ver­si­cher­te den Unfall absicht­lich her­bei­ge­führt hat. Die Unfall­ver­si­che­rung deckt nur unvor­her­seh­ba­re und unfrei­wil­li­ge Ereig­nis­se. Hand­lun­gen, die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wer­den, um einen Ver­si­che­rungs­an­spruch zu erlan­gen, sind von der Leis­tung ausgeschlossen.

2. Unfäl­le unter Ein­fluss von Alko­hol oder Drogen

Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen Unfäl­le aus, die unter erheb­li­chem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen pas­sie­ren. Ab einer bestimm­ten Pro­mil­le­gren­ze, die je nach Ver­trag vari­iert, erbringt die Ver­si­che­rung kei­ne Leis­tun­gen. Die­se Klau­sel ist beson­ders rele­vant, wenn der Unfall durch den Ein­fluss beein­träch­tig­tes Ver­hal­ten ver­ur­sacht wurde.

3. Unfäl­le bei ris­kan­ten Sportarten

Bestimm­te Sport­ar­ten und Akti­vi­tä­ten, die als beson­ders risi­ko­reich gel­ten, sind häu­fig nicht im Stan­dard­ta­rif ent­hal­ten. Dazu gehören:

  • Extrem­sport­ar­ten wie Bun­gee-Jum­ping, Fall­schirm­sprin­gen oder Klettern.
  • Motor­sport und Ren­nen. Für sol­che Akti­vi­tä­ten kön­nen Zusatz­ver­si­che­run­gen oder spe­zi­el­le Poli­cen not­wen­dig sein, um umfas­sen­den Schutz zu gewährleisten.

4. Kriegs- und kriegs­ähn­li­che Handlungen

Unfäl­le, die wäh­rend krie­ge­ri­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder durch kriegs­ähn­li­che Hand­lun­gen ent­ste­hen, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Dazu zäh­len auch Unfäl­le in Gebie­ten, die von Bür­ger­krie­gen oder Auf­stän­den betrof­fen sind.

5. Krank­hei­ten und Infektionen

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung deckt nur Ver­let­zun­gen ab, die direkt durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­den. Krank­hei­ten und Infek­tio­nen, die nicht unmit­tel­bar auf einen Unfall zurück­zu­füh­ren sind, sind aus­ge­schlos­sen. Aus­nah­men gibt es manch­mal bei Infek­tio­nen, die durch einen Unfall her­vor­ge­ru­fen wur­den, wie z. B. eine Wund­in­fek­ti­on nach einem Biss.

6. Berufs­krank­hei­ten und Arbeitsunfälle

Arbeits­un­fäl­le und Berufs­krank­hei­ten sind in der Regel über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt und fal­len nicht in den Gel­tungs­be­reich der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Für umfas­sen­de­ren Schutz kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergän­zung sein.

7. Unfäl­le durch gro­be Fahrlässigkeit

Eini­ge Ver­si­che­rer behal­ten sich das Recht vor, Leis­tun­gen zu kür­zen oder zu ver­wei­gern, wenn der Unfall durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de. Bei­spie­le sind das Miss­ach­ten von Ver­kehrs­vor­schrif­ten oder das ris­kan­te Ver­hal­ten in gefähr­li­chen Situationen.

8. Psy­chi­sche Erkran­kun­gen und Beeinträchtigungen

Psy­chi­sche Erkran­kun­gen, die nicht auf einen phy­si­schen Unfall zurück­zu­füh­ren sind, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Dazu gehö­ren psy­chi­sche Stö­run­gen und Erkran­kun­gen, die nicht durch ein äuße­res, unfall­be­ding­tes Ereig­nis aus­ge­löst wurden.

9. Unfäl­le bei medi­zi­ni­schen Eingriffen

Ver­let­zun­gen oder gesund­heit­li­che Schä­den, die durch medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe, Ope­ra­tio­nen oder Behand­lun­gen ent­ste­hen und nicht direkt durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­den, sind meist ausgeschlossen.

Fazit

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet umfang­rei­chen Schutz, hat jedoch kla­re Aus­schluss­klau­seln, die du vor Ver­trags­ab­schluss genau prü­fen soll­test. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die Bedin­gun­gen der ver­schie­de­nen Anbie­ter zu ver­ste­hen und eine Poli­ce zu wäh­len, die dei­nen Anfor­de­run­gen ent­spricht. Durch das Ver­ständ­nis der häu­figs­ten Aus­schluss­klau­seln kannst du sicher­stel­len, dass du im Ernst­fall opti­mal abge­si­chert bist und kei­ne unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen erlebst.

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