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Was sind die häu­figs­ten Grün­de für eine Ableh­nung durch die pri­va­te Unfallversicherung?

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz bei Unfäl­len und deren Fol­gen, kann jedoch in bestimm­ten Fäl­len die Leis­tung ver­wei­gern. Es ist wich­tig zu wis­sen, wel­che Grün­de eine Ableh­nung der Ver­si­che­rungs­leis­tung recht­fer­ti­gen kön­nen, um im Ernst­fall nicht ohne Absi­che­rung dazu­ste­hen. Hier sind die häu­figs­ten Grün­de, war­um eine Unfall­ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern könnte:

1. Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le unter Ein­fluss von Alko­hol oder Drogen

Ein häu­fi­ger Grund für die Ableh­nung der Leis­tun­gen ist, wenn der Unfall unter dem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen pas­siert ist. In den meis­ten Poli­cen gibt es kla­re Rege­lun­gen, die fest­le­gen, ab wel­chem Pro­mil­le­wert der Ver­si­che­rungs­schutz ent­fällt. Der Nach­weis von Dro­gen oder Alko­hol im Blut kann dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigert.

2. Absicht­li­che Her­bei­füh­rung des Unfalls

Wenn der Unfall absicht­lich her­bei­ge­führt wur­de, um die Ver­si­che­rungs­leis­tung zu erhal­ten, ist dies ein kla­rer Aus­schluss­grund. Ver­si­che­rer prü­fen genau, ob es Hin­wei­se auf Vor­satz gibt. Auch Sui­zid­ver­su­che fal­len in die­se Kate­go­rie, und die Unfall­ver­si­che­rung schließt in der Regel sol­che Fäl­le aus, es sei denn, eine nach­ge­wie­se­ne schwe­re psy­chi­sche Erkran­kung war die Ursache.

3. Teil­nah­me an gefähr­li­chen Aktivitäten

Unfäl­le, die wäh­rend der Teil­nah­me an ris­kan­ten Akti­vi­tä­ten wie Extrem­sport­ar­ten (z. B. Fall­schirm­sprin­gen, Renn­sport) pas­sie­ren, sind oft nicht durch eine Stan­dard-Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt. Es ist not­wen­dig, den Ver­si­che­rungs­schutz auf sol­che Akti­vi­tä­ten zu erwei­tern, falls dies gewünscht wird.

4. Vor­schä­den und bereits bestehen­de Krankheiten

Ein wei­te­rer Ableh­nungs­grund kann sein, wenn der Unfall in Ver­bin­dung mit bestehen­den kör­per­li­chen oder gesund­heit­li­chen Vor­schä­den steht, die die Fol­gen des Unfalls beein­flusst haben. Ver­si­che­run­gen prü­fen genau, ob die Inva­li­di­tät oder Beein­träch­ti­gung teil­wei­se oder voll­stän­dig auf eine bereits vor­han­de­ne Erkran­kung zurück­zu­füh­ren ist.

5. Nicht gemel­de­te Unfäl­le oder ver­spä­te­te Meldung

Die frist­ge­rech­te Mel­dung eines Unfalls ist essen­zi­ell für die Anspruchs­er­fül­lung. In den meis­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist eine Frist fest­ge­legt, inner­halb derer der Unfall gemel­det wer­den muss. Ver­säumt der Ver­si­che­rungs­neh­mer die­se Frist, kann dies zur Ableh­nung der Leis­tung führen.

6. Feh­len­de ärzt­li­che Nachweise

Um eine Inva­li­di­täts­leis­tung zu bean­spru­chen, ist eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung erfor­der­lich. Wenn die­se Nach­wei­se nicht erbracht oder nicht frist­ge­recht ein­ge­reicht wer­den, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung verweigern.

7. Bestimm­te Erkran­kun­gen und psy­chi­sche Störungen

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schließt in der Regel Leis­tun­gen für Unfäl­le aus, die durch psy­chi­sche Erkran­kun­gen oder Geis­tes­stö­run­gen ver­ur­sacht wur­den. Es sei denn, es gibt eine spe­zi­el­le Klau­sel, die dies abdeckt.

Fazit

Die häu­figs­ten Grün­de für eine Ableh­nung der Leis­tun­gen durch eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung sind Selbst­ver­schul­den unter Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen, Vor­satz, ris­kan­te Akti­vi­tä­ten, Vor­schä­den, ver­spä­te­te Mel­dung und feh­len­de ärzt­li­che Nach­wei­se. Es ist ent­schei­dend, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und sich über die Aus­schlüs­se zu infor­mie­ren. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich kann hel­fen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die Dei­nen Bedürf­nis­sen ent­spricht und kla­re Bedin­gun­gen bietet.

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