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Was sind die häu­figs­ten Scha­den­fäl­le bei der Gewerberechtsschutzversicherung?

Die häu­figs­ten Scha­dens­fäl­le bei einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung tre­ten in typi­schen recht­li­chen Kon­flik­ten auf, denen Unter­neh­men im Geschäfts­all­tag begeg­nen. Die­se Scha­dens­fäl­le betref­fen vor allem Ver­trags­strei­tig­kei­ten, arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, steu­er­recht­li­che Kon­flik­te sowie Strei­tig­kei­ten mit Ver­mie­tern oder Behör­den. Hier sind die häu­figs­ten Scha­dens­fäl­le, die von Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen abge­deckt werden:

1. Ver­trags­strei­tig­kei­ten mit Kun­den oder Lieferanten

Ver­trags­recht­li­che Kon­flik­te zäh­len zu den häu­figs­ten Scha­dens­fäl­len in der Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Unter­neh­men schlie­ßen stän­dig Ver­trä­ge mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Geschäfts­part­nern ab. Strei­tig­kei­ten kön­nen ent­ste­hen, wenn ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen nicht erfüllt wer­den, z.B. wenn ein Lie­fe­rant feh­ler­haf­te Ware lie­fert oder ein Kun­de nicht zahlt.

Bei­spie­le:

  • Nicht erbrach­te Leis­tun­gen: Ein Dienst­leis­ter lie­fert eine unvoll­stän­di­ge oder man­gel­haf­te Leis­tung, und der Kun­de ver­wei­gert die Zahlung.
  • Zah­lungs­ver­zug: Ein Kun­de zahlt eine Rech­nung nicht oder bestrei­tet die Ver­trags­be­din­gun­gen, sodass das Unter­neh­men gericht­lich gegen ihn vor­ge­hen muss.
  • Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen: Ein Lie­fe­rant kommt sei­ner ver­trag­li­chen Ver­pflich­tung nicht nach und lie­fert zu spät, was zu finan­zi­el­len Schä­den führt.

2. Arbeits­recht­li­che Konflikte

Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, sehen sich oft mit arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten kon­fron­tiert. Die­se kön­nen ent­ste­hen, wenn Mit­ar­bei­ter mit Kün­di­gun­gen nicht ein­ver­stan­den sind oder Kon­flik­te um Gehäl­ter, Arbeits­zei­ten oder Arbeits­ver­trä­ge bestehen. Kün­di­gungs­schutz­kla­gen sind eine der häu­figs­ten Ursa­chen für Scha­dens­fäl­le in die­sem Bereich.

Bei­spie­le:

  • Kün­di­gungs­schutz­kla­gen: Ein Mit­ar­bei­ter klagt gegen sei­ne Kün­di­gung und for­dert ent­we­der eine Wie­der­ein­stel­lung oder eine Abfindung.
  • Gehalts­strei­tig­kei­ten: Streit um aus­ste­hen­de Gehalts­zah­lun­gen, Boni oder Überstundenvergütungen.
  • Arbeits­ver­trä­ge: Aus­ein­an­der­set­zun­gen über die Bedin­gun­gen oder die Ein­hal­tung von Arbeitsverträgen.

3. Miet­recht­li­che Auseinandersetzungen

Unter­neh­men, die Gewer­be­räu­me mie­ten, gera­ten häu­fig in miet­recht­li­che Kon­flik­te. Die­se kön­nen sich aus Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter über Miet­ver­trä­ge, Miet­erhö­hun­gen, Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Kün­di­gun­gen erge­ben. Sol­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen zu lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren führen.

Bei­spie­le:

  • Miet­erhö­hun­gen: Der Ver­mie­ter erhöht die Mie­te, und das Unter­neh­men ist der Mei­nung, dass die Erhö­hung unge­recht­fer­tigt ist.
  • Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen: Es gibt Strei­tig­kei­ten über die Höhe der Neben­kos­ten, die dem Unter­neh­men in Rech­nung gestellt werden.
  • Kün­di­gung: Ein Ver­mie­ter kün­digt den Miet­ver­trag vor­zei­tig, und das Unter­neh­men muss sich dage­gen zur Wehr setzen.

4. Steu­er­recht­li­che Streitigkeiten

Kon­flik­te mit dem Finanz­amt und ande­re steu­er­recht­li­che Strei­tig­kei­ten sind eben­falls häu­fi­ge Scha­dens­fäl­le. Die­se kön­nen ins­be­son­de­re nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Ein­sprü­chen gegen Steu­er­be­schei­de auf­tre­ten. Steu­er­recht­li­che Strei­tig­kei­ten kön­nen für Unter­neh­men sehr kost­spie­lig sein, da sie oft lang­wie­rig und kom­plex sind.

Bei­spie­le:

  • Ein­spruch gegen Steu­er­be­schei­de: Das Finanz­amt for­dert nach einer Betriebs­prü­fung Nach­zah­lun­gen, die das Unter­neh­men anfech­ten möchte.
  • Steu­er­li­che Nach­for­de­run­gen: Ein Unter­neh­men wird mit uner­war­te­ten Steu­er­nach­for­de­run­gen kon­fron­tiert und geht gericht­lich dage­gen vor.
  • Betriebs­prü­fun­gen: Kon­flik­te im Zuge einer Betriebs­prü­fung, bei der das Unter­neh­men recht­li­che Unter­stüt­zung benötigt.

5. Strei­tig­kei­ten mit Behörden

Unter­neh­men müs­sen häu­fig mit Behör­den und staat­li­chen Stel­len inter­agie­ren, sei es bei der Ein­ho­lung von Geneh­mi­gun­gen, der Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten oder bei Auf­la­gen. Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den, ins­be­son­de­re im Rah­men des Ver­wal­tungs­rechts, sind eben­falls häu­fi­ge Schadensfälle.

Bei­spie­le:

  • Gewer­be­auf­sicht: Die Gewer­be­auf­sicht stellt Auf­la­gen, die das Unter­neh­men als unge­recht­fer­tigt emp­fin­det und gericht­lich anfech­ten möchte.
  • Geneh­mi­gun­gen: Ein Unter­neh­men erhält eine behörd­li­che Auf­la­ge oder ein Ver­bot, das es für sein Gewer­be als ein­schrän­kend empfindet.
  • Buß­gel­der: Strei­tig­kei­ten um ver­häng­te Buß­gel­der oder ande­re Sank­tio­nen durch staat­li­che Stellen.

6. Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen

Unter­neh­men kön­nen auch in Kon­flik­te über Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen ver­wi­ckelt wer­den, ent­we­der als Klä­ger, die Scha­dens­er­satz von einer ande­ren Par­tei for­dern, oder als Beklag­te, die sich gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ver­tei­di­gen müs­sen. Die­se Fäl­le betref­fen oft die Haf­tung für Schä­den, die durch das Unter­neh­men oder sei­ne Mit­ar­bei­ter ver­ur­sacht wurden.

Bei­spie­le:

  • Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen von Kun­den: Ein Kun­de for­dert Scha­dens­er­satz wegen einer man­gel­haf­ten Dienst­leis­tung oder eines feh­ler­haf­ten Produkts.
  • Ver­tei­di­gung gegen unbe­rech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen: Ein Geschäfts­part­ner macht einen finan­zi­el­len Scha­den gel­tend, der aus Sicht des Unter­neh­mens unbe­grün­det ist.

7. For­de­rungs­ein­zug (Inkas­so)

Unter­neh­men haben oft Schwie­rig­kei­ten, offe­ne For­de­run­gen gegen­über Kun­den ein­zu­trei­ben. Der Ein­satz von Mahn­ver­fah­ren oder gericht­li­chen Schrit­ten zur Ein­trei­bung von For­de­run­gen ist ein häu­fi­ger Scha­dens­fall, beson­ders bei zah­lungs­un­wil­li­gen Kun­den. In die­sen Fäl­len kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung auch das For­de­rungs­ma­nage­ment über­neh­men oder die recht­li­chen Schrit­te zur Ein­trei­bung von Außen­stän­den finanzieren.

Bei­spie­le:

  • Zah­lungs­ver­zug von Kun­den: Ein Kun­de zahlt trotz Mah­nun­gen nicht, und das Unter­neh­men muss recht­li­che Schrit­te zur Ein­trei­bung der offe­nen For­de­rung einleiten.
  • Gericht­li­che Durch­set­zung von For­de­run­gen: Ein Unter­neh­men muss den Rechts­weg beschrei­ten, um eine offe­ne Rech­nung einzutreiben.

8. Straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen bei fahr­läs­si­gen Verstößen

Unter­neh­men kön­nen auch in straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen ver­wi­ckelt wer­den, beson­ders wenn es um fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße gegen Vor­schrif­ten wie Arbeits­schutz- oder Umwelt­schutz­be­stim­mun­gen geht. Sol­che straf­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen sind für vie­le Unter­neh­men exis­tenz­be­dro­hend, da sie zu hohen Buß­gel­dern oder sogar straf­recht­li­chen Sank­tio­nen füh­ren können.

Bei­spie­le:

  • Fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten: Ein Unter­neh­men wird beschul­digt, gegen Sicher­heits­vor­schrif­ten ver­sto­ßen zu haben, und muss sich vor Gericht verteidigen.
  • Umwelt­schutz­ver­ge­hen: Es wird gegen das Unter­neh­men ermit­telt, weil es ver­se­hent­lich gegen Umwelt­auf­la­gen ver­sto­ßen hat.

9. Urhe­ber- und Wett­be­werbs­recht­li­che Auseinandersetzungen

Unter­neh­men, ins­be­son­de­re in der Krea­tiv­wirt­schaft oder im Tech­no­lo­gie­sek­tor, kön­nen mit urhe­ber­recht­li­chen oder wett­be­werbs­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten kon­fron­tiert wer­den. Die­se betref­fen oft die unbe­rech­tig­te Nut­zung von geschütz­ten Inhal­ten oder Kon­flik­te mit Kon­kur­ren­ten über die Ein­hal­tung des Wettbewerbsrechts.

Bei­spie­le:

  • Abmah­nun­gen wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen: Ein Unter­neh­men wird wegen der uner­laub­ten Nut­zung von Bil­dern oder Tex­ten abgemahnt.
  • Wett­be­werbs­recht­li­che Kon­flik­te: Strei­tig­kei­ten über unlau­te­ren Wett­be­werb oder Ver­let­zung von Markenrechten.

10. Media­ti­on und außer­ge­richt­li­che Konfliktlösungen

Nicht alle Strei­tig­kei­ten lan­den vor Gericht. Vie­le Unter­neh­men nut­zen die Mög­lich­keit einer Media­ti­on oder außer­ge­richt­li­chen Eini­gung, um Kon­flik­te schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger zu lösen. Dies ist ein häu­fi­ger Anwen­dungs­fall für die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung, die die Kos­ten für die Media­ti­on übernimmt.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men und ein Geschäfts­part­ner gera­ten in einen Ver­trags­streit und eini­gen sich auf eine außer­ge­richt­li­che Media­ti­on, um den Fall zu klären.

Fazit: Häu­figs­te Scha­dens­fäl­le bei der Gewerberechtsschutzversicherung

Die häu­figs­ten Scha­dens­fäl­le bei der Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung betref­fen Ver­trags­strei­tig­kei­ten, arbeits­recht­li­che Kon­flik­te, steu­er­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, Miet­recht sowie Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen. Die­se Strei­tig­kei­ten kön­nen schnell hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, ins­be­son­de­re wenn sie vor Gericht lan­den. Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Risi­ken die­ser häu­fi­gen Scha­dens­fäl­le und sorgt dafür, dass sie sich auf ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich vor recht­li­chen Risi­ken fürch­ten zu müssen.

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