Suche

Was sind die Unter­schie­de zwi­schen einer Lkw Haft­pflicht- und einer Kaskoversicherung?

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung und die Kas­ko­ver­si­che­rung unter­schei­den sich in ihren Leis­tun­gen und ihrem Schutz­um­fang grund­le­gend. Wäh­rend die Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist und nur Schä­den an Drit­ten abdeckt, bie­tet die Kas­ko­ver­si­che­rung zusätz­li­chen Schutz für den eige­nen Lkw, sowohl bei Unfäl­len als auch bei ande­ren Schä­den. Im Fol­gen­den wer­den die Unter­schie­de zwi­schen die­sen bei­den Ver­si­che­rungs­ar­ten detail­liert erläutert.

Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für jedes Fahr­zeug, ein­schließ­lich Lkw, gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie deckt Schä­den ab, die durch den Lkw an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, wie Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den. Ohne eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung darf ein Lkw nicht im Stra­ßen­ver­kehr betrie­ben werden.

  • Per­so­nen­schä­den: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Ver­let­zun­gen oder den Tod von Drit­ten. Dazu gehö­ren medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und im schlimms­ten Fall Ren­ten­zah­lun­gen an die Hinterbliebenen.
  • Sach­schä­den: Schä­den an frem­dem Eigen­tum, wie beschä­dig­te Fahr­zeu­ge, Gebäu­de oder Stra­ßen­schil­der, wer­den von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch den Unfall finan­zi­el­le Ver­lus­te ent­ste­hen, z. B. durch Aus­fall­zei­ten oder Betriebs­schlie­ßun­gen, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Kosten.

Wich­tig: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den am eige­nen Fahr­zeug ab. Wenn Ihr Lkw bei einem Unfall beschä­digt wird, den Sie selbst ver­ur­sacht haben, müs­sen Sie die Repa­ra­tur­kos­ten selbst tra­gen, es sei denn, Sie haben eine Kas­ko­ver­si­che­rung abgeschlossen.

Teil­kas­ko­ver­si­che­rung

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet einen erwei­ter­ten Schutz, der über die Haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­aus­geht. Sie deckt Schä­den am eige­nen Lkw ab, die durch äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen, wie z. B. Natur­ge­wal­ten, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus. Im Gegen­satz zur Voll­kas­ko über­nimmt die Teil­kas­ko jedoch kei­ne Kos­ten für selbst­ver­schul­de­te Unfälle.

  • Dieb­stahl: Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ersetzt den Wert des Lkw, wenn er gestoh­len wird.
  • Brand und Explo­si­on: Schä­den durch Feu­er, Explo­sio­nen oder Blitz­schlag wer­den eben­falls abgedeckt.
  • Natur­er­eig­nis­se: Schä­den durch Sturm, Hagel, Über­schwem­mun­gen und ande­re Natur­er­eig­nis­se sind versichert.
  • Glas­bruch: Schä­den an den Fens­tern und Wind­schutz­schei­ben des Lkw wer­den durch die Teil­kas­ko übernommen.
  • Wild­un­fäl­le: Kol­li­sio­nen mit Wild­tie­ren sind eben­falls durch die Teil­kas­ko gedeckt.

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz für Ihren Lkw. Sie umfasst alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko und erwei­tert den Schutz um selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus. Die Voll­kas­ko ist beson­ders sinn­voll für neue oder teu­re Lkw, deren Repa­ra­tur­kos­ten hoch sind.

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Die Voll­kas­ko über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für Schä­den am eige­nen Fahr­zeug, auch wenn Sie den Unfall selbst ver­ur­sacht haben.
  • Van­da­lis­mus: Schä­den, die durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung am Fahr­zeug ent­ste­hen, wer­den eben­falls von der Voll­kas­ko übernommen.
  • Unfall mit Fah­rer­flucht des Ver­ur­sa­chers: Wenn Ihr Lkw in einen Unfall ver­wi­ckelt wird und der Ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht begeht, über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Reparaturkosten.

Unter­schie­de im Versicherungsschutz

Leis­tungs­be­reich Haft­pflicht Teil­kas­ko Voll­kas­ko
Per­so­nen­schä­den Dritter Ja Nein Nein
Sach­schä­den Dritter Ja Nein Nein
Ver­mö­gens­schä­den Dritter Ja Nein Nein
Eige­ne Schä­den (selbst­ver­schul­det) Nein Nein Ja
Dieb­stahl des Lkw Nein Ja Ja
Brand und Explosion Nein Ja Ja
Glas­bruch Nein Ja Ja
Natur­er­eig­nis­se Nein Ja Ja
Wild­un­fäl­le Nein Ja Ja
Van­da­lis­mus Nein Nein Ja

Fazit

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt nur Schä­den an Drit­ten ab. Wer jedoch sei­nen eige­nen Lkw vor Dieb­stahl, Natur­er­eig­nis­sen oder selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len schüt­zen möch­te, soll­te eine Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Ins­be­son­de­re bei neu­en oder teu­ren Lkw bie­tet die Voll­kas­ko umfas­sen­den Schutz und deckt auch Schä­den ab, die durch Van­da­lis­mus oder selbst ver­ur­sach­te Unfäl­le ent­ste­hen. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dabei, die bes­te Kom­bi­na­ti­on aus Haft­pflicht und Kas­ko­schutz zu fin­den, die auf Ihre Bedürf­nis­se und Ihr Bud­get zuge­schnit­ten ist.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen