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Was sind Ele­men­tar­schä­den in der Wohngebäudeversicherung?

Was sind Ele­men­tar­schä­den in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung? – Ein umfas­sen­der Überblick

Ein­füh­rung: Ele­men­tar­schä­den und ihre Bedeutung

Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den, die durch Natur­ge­wal­ten ver­ur­sacht wer­den und in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geson­dert abge­si­chert wer­den kön­nen. Die­se Schä­den ent­ste­hen durch extre­me Natur­er­eig­nis­se, die in den letz­ten Jah­ren auf­grund des Kli­ma­wan­dels zuneh­mend an Häu­fig­keit und Inten­si­tät gewon­nen haben. In die­sem Arti­kel erfährst du, was genau Ele­men­tar­schä­den sind, wel­che Natur­er­eig­nis­se dar­un­ter­fal­len und wie sie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.

Was sind Elementarschäden?

Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den, die durch bestimm­te Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht wer­den. Die­se Ereig­nis­se sind unvor­her­seh­bar und kön­nen erheb­li­che Schä­den an Gebäu­den und deren Umge­bung ver­ur­sa­chen. Zu den typi­schen Ele­men­tar­schä­den gehören:

  1. Hoch­was­ser und Überschwemmungen
    • Schä­den, die durch das Über­tre­ten von Flüs­sen, Seen oder durch Stark­re­gen ent­ste­hen. Das Was­ser kann in Gebäu­de ein­drin­gen und dort mas­si­ve Schä­den an der Bau­sub­stanz und dem Inven­tar verursachen.
  2. Erd­be­ben
    • Erd­be­ben kön­nen struk­tu­rel­le Schä­den an Gebäu­den ver­ur­sa­chen, wie z.B. Ris­se in Wän­den, beschä­dig­te Fun­da­men­te oder ein­ge­stürz­te Dächer. Die­se Schä­den zäh­len eben­falls zu den Elementarschäden.
  3. Erd­sen­kun­gen und Erdrutsche
    • Wenn der Boden nach­gibt oder ins Rut­schen gerät, kön­nen Gebäu­de ver­scho­ben oder zer­stört wer­den. Sol­che Erd­be­we­gun­gen füh­ren oft zu schwer­wie­gen­den Schä­den, die durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt werden.
  4. Lawi­nen und Schneedruck
    • In alpi­nen Regio­nen kön­nen Lawi­nen oder das Gewicht von Schnee auf Dächern gro­ße Schä­den an Gebäu­den ver­ur­sa­chen. Die­se Schä­den fal­len unter die Kate­go­rie der Elementarschäden.
  5. Sturm­flu­ten
    • In Küs­ten­re­gio­nen besteht die Gefahr von Sturm­flu­ten, die durch star­ke Win­de und hohe Wel­len ver­ur­sacht wer­den. Die­se kön­nen erheb­li­chen Scha­den an Gebäu­den anrich­ten, beson­ders in Küstennähe.
  6. Vul­kan­aus­brü­che
    • Obwohl in Deutsch­land sel­ten, kön­nen Vul­kan­aus­brü­che Asche und Lava frei­set­zen, die Gebäu­de beschä­di­gen oder zer­stö­ren. Sol­che Ereig­nis­se sind eben­falls als Ele­men­tar­schä­den klassifiziert.
  7. Rück­stau
    • Über­schwem­mun­gen, die durch Rück­stau in über­las­te­ten Abwas­ser­sys­te­men ent­ste­hen, kön­nen eben­falls zu erheb­li­chen Schä­den an Gebäu­den füh­ren und gel­ten als Elementarschäden.

Wie sind Ele­men­tar­schä­den in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgesichert?

In einer regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind Stan­dard­ri­si­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel in der Regel abge­deckt. Ele­men­tar­schä­den hin­ge­gen sind oft nicht in der Stan­dard­de­ckung ent­hal­ten und müs­sen durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung zusätz­lich abge­si­chert wer­den. Die­se Zusatz­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor den oben genann­ten Natur­ge­fah­ren und deckt die Kos­ten für:

  • Repa­ra­tu­ren an der Bau­sub­stanz: Bei Schä­den an Wän­den, Dächern, Fens­tern und ande­ren Tei­len des Gebäudes.
  • Wie­der­auf­bau: Wenn das Gebäu­de durch ein Natur­er­eig­nis voll­stän­dig zer­stört wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Wiederaufbau.
  • Auf­räum­ar­bei­ten und Ent­sor­gung: Nach einem Ele­men­tar­scha­den fal­len oft erheb­li­che Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten und die Ent­sor­gung von Trüm­mern und zer­stör­ten Mate­ria­li­en an, die durch die Ver­si­che­rung gedeckt sind.
  • Trock­nungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men: Ins­be­son­de­re bei Hoch­was­ser­schä­den ist es wich­tig, das Gebäu­de schnell zu trock­nen und zu sanie­ren, um Fol­ge­schä­den zu ver­mei­den. Die­se Kos­ten wer­den von der Ver­si­che­rung übernommen.

War­um ist der Schutz vor Ele­men­tar­schä­den wichtig?

Ange­sichts der zuneh­men­den Häu­fig­keit und Inten­si­tät von Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen ist der Schutz vor Ele­men­tar­schä­den für vie­le Haus­be­sit­zer unver­zicht­bar gewor­den. Ohne die­se Absi­che­rung kön­nen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Natur­ka­ta­stro­phe rui­nös sein, da die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren, Wie­der­auf­bau und Sanie­rung schnell in die Hun­dert­tau­sen­de gehen kön­nen. Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung inner­halb der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet daher eine essen­zi­el­le Absi­che­rung gegen die­se Risiken.

Fazit: Ele­men­tar­schä­den als wich­ti­ger Bestand­teil des Versicherungsschutzes

Ele­men­tar­schä­den umfas­sen eine brei­te Palet­te von Natur­er­eig­nis­sen, die erheb­li­che Schä­den an Wohn­ge­bäu­den ver­ur­sa­chen kön­nen. In einer Zeit, in der Wet­ter­ex­tre­me immer häu­fi­ger wer­den, ist es für Haus­be­sit­zer ent­schei­dend, die­se Risi­ken durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abzu­de­cken. Die­se Ver­si­che­rung ergänzt die regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung opti­mal und bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Naturkatastrophen.

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