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Was sind Miet­sach­schä­den bei Hundehaftpflicht?

Miet­sach­schä­den in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bezie­hen sich auf Schä­den, die der Hund in einer gemie­te­ten Woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus ver­ur­sacht. Wenn Sie als Hun­de­hal­ter eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Miet­sach­schä­den-Deckung haben, sind Schä­den an der Miet­woh­nung oder dem gemie­te­ten Haus abgedeckt.

Typi­sche Miet­sach­schä­den, die durch einen Hund ver­ur­sacht wer­den kön­nen, sind zum Beispiel:

  1. Beschä­di­gung von Türen, Fens­tern und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den: Ein Hund kann ver­se­hent­lich Türen, Fens­ter, Tep­pi­che, Vor­hän­ge oder Möbel beschä­di­gen. Krat­zer, Bis­se oder Kau­ak­ti­vi­tä­ten des Hun­des kön­nen zu sol­chen Schä­den führen.
  2. Beschä­di­gung von Böden und Wän­den: Ein Hund kann durch Krat­zen oder Uri­nie­ren auf Böden und Wän­den Schä­den ver­ur­sa­chen. Krat­zer kön­nen Parkett‑, Lami­nat- oder Flie­sen­bö­den beschä­di­gen, wäh­rend Urin Fle­cken auf Tep­pi­chen oder Holz­bö­den hin­ter­las­sen kann.
  3. Beschä­di­gung von elek­tri­schen Lei­tun­gen oder Instal­la­tio­nen: In man­chen Fäl­len kann ein Hund ver­su­chen, an elek­tri­schen Kabeln zu kau­en oder ande­re Instal­la­tio­nen zu beschä­di­gen, was zu Schä­den an der elek­tri­schen Ver­ka­be­lung oder ande­ren Gerä­ten füh­ren kann.
  4. Beschä­di­gung des Gar­tens oder Außen­be­reichs: Wenn Sie einen Gar­ten oder einen Außen­be­reich nut­zen, kann Ihr Hund Pflan­zen aus­gra­ben, Zäu­ne beschä­di­gen oder ande­re Schä­den verursachen.

Durch die Miet­sach­schä­den-Deckung in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen die ent­stan­de­nen Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz von beschä­dig­ten Gegen­stän­den oder Räum­lich­kei­ten abge­deckt wer­den. Die Deckungs­sum­me und die genau­en Bedin­gun­gen kön­nen je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und Tarif vari­ie­ren, daher ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prüfen.

Bit­te beach­ten Sie, dass Miet­sach­schä­den nicht in allen Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auto­ma­tisch ent­hal­ten sind. Es ist mög­lich, dass Sie eine zusätz­li­che Opti­on für Miet­sach­schä­den in Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­neh­men müs­sen um Miet­sach­schä­den abzu­de­cken. Es wird emp­foh­len, sich an Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten oder Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler zu wen­den, um spe­zi­fi­sche Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

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