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Was sind typische Ausschlüsse in der Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Typische Ausschlüsse in der Hausratversicherung sind Schäden, die nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt werden – etwa einfacher Diebstahl, Elementarschäden ohne Zusatzversicherung oder Verschleiß technischer Geräte. Die genauen Ausschlüsse variieren je nach Tarif und Versicherer, weshalb es wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Bedarf durch Zusatzbausteine zu ergänzen.

Typi­sche Aus­schlüs­se in der Haus­rat­ver­si­che­rung sind Schä­den, die nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz abge­deckt wer­den – etwa ein­fa­cher Dieb­stahl, Ele­men­tar­schä­den ohne Zusatz­ver­si­che­rung oder Ver­schleiß tech­ni­scher Gerä­te. Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Tarif und Ver­si­che­rer, wes­halb es wich­tig ist, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und bei Bedarf durch Zusatz­bau­stei­ne zu ergänzen.

Die wich­tigs­ten Aus­schlüs­se im Überblick

Jede Haus­rat­ver­si­che­rung hat einen Leis­tungs­ka­ta­log, der defi­niert, wel­che Schä­den abge­deckt sind und wel­che nicht. Wäh­rend die Grund­de­ckung Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Ein­bruch­dieb­stahl umfasst, gibt es zahl­rei­che Risi­ken, die stan­dard­mä­ßig aus­ge­schlos­sen sind. Die­se Aus­schlüs­se sind nicht will­kür­lich, son­dern fol­gen ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen und recht­li­chen Grundsätzen.

Der ein­fa­che Dieb­stahl ist einer der häu­figs­ten Aus­schlüs­se. Wäh­rend ein Ein­bruch­dieb­stahl mit Gewalt­ein­wir­kung ver­si­chert ist, greift der Schutz nicht, wenn Gegen­stän­de aus unver­schlos­se­nen Räu­men oder Fahr­zeu­gen ent­wen­det wer­den. Ähn­lich ver­hält es sich mit Dieb­stäh­len in der Öffent­lich­keit – wer sein Smart­phone im Café lie­gen lässt, erhält kei­nen Schadensersatz.

Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen, Hoch­was­ser, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche sind eben­falls typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen. Ange­sichts zuneh­men­der Kli­ma­ver­än­de­run­gen und Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se ist es rat­sam, die­se durch einen Ele­men­tar­scha­den­bau­stein abzu­si­chern – beson­ders in Hochwassergebieten.

Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit wer­den von vie­len Ver­si­che­rern nicht erstat­tet, es sei denn, der Ver­trag ent­hält einen aus­drück­li­chen Ver­zicht auf die­sen Ein­wand. Bei­spiel: Wenn ein Fens­ter dau­er­haft offen­ge­las­sen wird und dar­auf­hin ein Ein­bruch statt­fin­det, könn­te die Ver­si­che­rung die Leis­tung versagen.

Wei­te­re häu­fi­ge Aus­schlüs­se und Lösungen

  • Wert­sa­chen über Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Schmuck, Kunst­ge­gen­stän­de und Bar­geld sind oft nur bis 20–25 % der Ver­si­che­rungs­sum­me abge­deckt. Für hoch­wer­ti­ge Gegen­stän­de soll­te eine Zusatz­ver­si­che­rung oder eine erhöh­te Deckungs­li­mi­te ver­ein­bart werden.
  • Haus­tier­schä­den: Zer­kratz­te Möbel durch Hun­de oder Kat­zen fal­len nicht unter Haus­rat­ver­si­che­rung, son­dern unter Tierhalterhaftpflicht.
  • All­mäh­lich­keits­schä­den: Lang­sam ein­drin­gen­de Feuch­tig­keit, Schim­mel­bil­dung oder Rost­bil­dung durch kon­ti­nu­ier­li­che Ein­flüs­se sind aus­ge­schlos­sen, da sie nicht plötz­lich und unvor­her­seh­bar eintreten.
  • Betriebs­schä­den und Ver­schleiß: Defek­te an Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ken oder ande­ren Haus­halts­ge­rä­ten durch tech­ni­sche Män­gel oder Abnut­zung sind nicht ver­si­chert. Dies betrifft auch Repa­ra­tu­ren an defek­ten Elektronikgeräten.
  • Beruf­lich genutz­te Gegen­stän­de: Ein für die Arbeit genutz­ter Lap­top oder beruf­li­che Werk­zeu­ge benö­ti­gen oft eine sepa­ra­te Betriebsversicherung.
  • Fahr­zeu­ge: Autos, Motor­rä­der und Fahr­rä­der (ohne Spe­zi­al-Add-on) sind aus­ge­schlos­sen und brau­chen sepa­ra­te Versicherungen.
  • Krieg und inne­re Unru­hen: Schä­den durch Kriegs­er­eig­nis­se, Ter­ro­ris­mus oder Bür­ger­krieg sind stan­dard­mä­ßig nicht versichert.

Prak­ti­sche Check­lis­te: So opti­mierst du dei­nen Schutz

  • Lies dei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau durch und notie­re alle Ausschlüsse.
  • Prü­fe, ob ein Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit im Ver­trag ent­hal­ten ist – die­ser ist wert­voll und soll­te vor­han­den sein.
  • Ermitt­le den Wert dei­ner Wert­sa­chen und glei­che ihn mit den Ent­schä­di­gungs­gren­zen ab; buche ggf. eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung dazu.
  • Wohnst du in einem Hoch­was­ser­ge­biet? Dann ist ein Ele­men­tar­scha­den­bau­stein qua­si notwendig.
  • Nut­ze dei­ne Ver­si­che­rungs­ver­glei­che, um Tari­fe zu fin­den, die einen groß­zü­gi­ge­ren Leis­tungs­um­fang bie­ten – man­che Ver­si­che­rer haben weni­ger restrik­ti­ve Ausschlüsse.
  • Bespre­che mit dei­nem Ver­si­che­rer indi­vi­du­el­le Anpas­sun­gen, um Ver­sor­gungs­lü­cken zu schließen.
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