In der Hausratversicherung gibt es bestimmte typische Ausschlüsse, das heißt, Schadensfälle oder Gegenstände, die standardmäßig nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Diese Ausschlüsse variieren je nach Versicherer, aber es gibt einige häufige Fälle, die in den meisten Hausratversicherungen nicht versichert sind. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen, um Missverständnisse im Schadensfall zu vermeiden. Hier sind die häufigsten Ausschlüsse in der Hausratversicherung:
1. Einfacher Diebstahl
Der einfache Diebstahl, bei dem Gegenstände ohne Gewaltanwendung entwendet werden, ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung deckt in den meisten Fällen nur Einbruchdiebstahl, bei dem gewaltsam in deine Wohnung, dein Haus oder dein Fahrzeug eingebrochen wird. Beispiele für einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist:
- Gegenstände, die im Freien stehen (z. B. Gartenmöbel, Fahrräder ohne Zusatzversicherung).
- Diebstahl aus unverschlossenen Räumen oder Fahrzeugen.
- Diebstahl von Gegenständen in öffentlichen Bereichen, wie Handtaschen oder Smartphones in Cafés oder Restaurants.
2. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (in bestimmten Fällen)
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du durch besonders unachtsames Verhalten einen Schaden begünstigst. Manche Hausratversicherungen schließen Schäden aus, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, der Vertrag enthält eine spezielle Klausel zum Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
- Beispiel: Wenn du ein Fenster offen lässt und es kommt zu einem Einbruch, könnte die Versicherung den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Viele moderne Hausratversicherungen bieten einen Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit an, wodurch du auch bei solchen Schäden versichert bist. Es ist empfehlenswert, dies in deiner Police zu prüfen.
3. Hochwertige Wertsachen über der Entschädigungsgrenze
Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Bargeld sind oft nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze abgedeckt. Wenn der Wert der Gegenstände über diese Grenze hinausgeht, übernimmt die Versicherung nur den Teil, der innerhalb der festgelegten Summe liegt.
- Beispiel: Deine Hausratversicherung deckt Wertsachen nur bis zu 20 % der Versicherungssumme ab. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro wären also maximal 10.000 Euro für Wertsachen versichert. Besitzt du Schmuck im Wert von 20.000 Euro, erhältst du nur eine Entschädigung bis zu dieser Grenze.
- Tipp: In solchen Fällen kannst du eine Erweiterung der Deckung für Wertsachen in deine Police aufnehmen.
4. Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Terroranschläge
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Terroranschläge sind typischerweise von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Diese Risiken gelten als unvorhersehbar und sind oft durch staatliche Versicherungen oder spezielle Policen abgedeckt.
- Beispiel: Schäden, die durch Kriegsgefahren, Bürgerkriege oder Terroranschläge verursacht werden, sind nicht im Standard-Hausratversicherungsschutz enthalten.
5. Elementarschäden ohne spezielle Absicherung
Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Vulkanausbrüche sind häufig nicht standardmäßig in der Hausratversicherung enthalten. Diese Schäden müssen durch einen speziellen Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abgedeckt werden, der als Elementarschadenversicherung bekannt ist.
- Beispiel: Wenn dein Hausrat durch eine Überschwemmung beschädigt wird, ist dieser Schaden nur dann versichert, wenn du eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hast.
6. Schäden durch Haustiere
Schäden, die durch eigene Haustiere verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Schäden, die durch das Verhalten von Hunden, Katzen oder anderen Haustieren am eigenen Hausrat verursacht werden, müssen durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
- Beispiel: Wenn dein Hund das Sofa zerkratzt oder deine Katze den Teppich beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung diesen Schaden nicht.
7. Allmählichkeitsschäden
Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die durch langfristige Einflüsse wie Feuchtigkeit, Schimmel oder Abnutzung entstehen. Solche Schäden gelten nicht als plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse, sondern entwickeln sich über einen längeren Zeitraum und sind in der Regel nicht versichert.
- Beispiel: Wenn deine Möbel oder Wände durch langanhaltende Feuchtigkeit beschädigt werden, weil das Wasser langsam eindringt, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden meist nicht.
8. Betriebsschäden und Abnutzung
Betriebsschäden an technischen Geräten oder Schäden durch normale Abnutzung oder Verschleiß sind ebenfalls ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem technische Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher, Computer oder Smartphones.
- Beispiel: Wenn deine Waschmaschine aufgrund eines mechanischen Defekts ausfällt oder dein Fernseher nach langjährigem Gebrauch nicht mehr funktioniert, übernimmt die Hausratversicherung die Reparatur oder den Ersatz nicht.
9. Beruflich genutzte Gegenstände
Gegenstände, die du beruflich nutzt, sind in der Regel nicht im Standard-Hausratversicherungsschutz enthalten. Dazu gehören berufliche Arbeitsmittel wie Laptops, Werkzeuge oder Maschinen, die du für dein Unternehmen oder deine Arbeit verwendest.
- Beispiel: Wenn dein beruflich genutzter Laptop gestohlen wird, während du unterwegs bist, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht, es sei denn, es handelt sich um private Nutzung.
- Tipp: Für solche Gegenstände kannst du eine spezielle Betriebsversicherung oder eine Erweiterung in der Hausratversicherung abschließen.
10. Fahrzeugschäden
Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder Wohnmobile sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Diese müssen durch eine separate Kfz-Versicherung oder spezielle Fahrzeugversicherungen abgesichert werden.
- Beispiel: Wenn dein Auto oder Motorrad gestohlen wird oder beschädigt wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nicht.
Fazit
Die Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für deinen Hausrat, hat jedoch auch eine Reihe von Ausschlüssen, die wichtig zu kennen sind. Typische Ausschlüsse umfassen einfachen Diebstahl, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Elementarschäden ohne Zusatzbaustein, Haustierschäden und Verschleiß oder Betriebsschäden an technischen Geräten. Es ist sinnvoll, deine Police sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf durch Zusatzbausteine wie eine Elementarschadenversicherung oder einen Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit zu ergänzen. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, eine Police zu finden, die optimalen Schutz bietet.