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Was sind typi­sche Aus­schlüs­se in der Hausratversicherung?

In der Haus­rat­ver­si­che­rung gibt es bestimm­te typi­sche Aus­schlüs­se, das heißt, Scha­dens­fäl­le oder Gegen­stän­de, die stan­dard­mä­ßig nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz abge­deckt sind. Die­se Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Ver­si­che­rer, aber es gibt eini­ge häu­fi­ge Fäl­le, die in den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen nicht ver­si­chert sind. Es ist wich­tig, die­se Aus­schlüs­se zu ken­nen, um Miss­ver­ständ­nis­se im Scha­dens­fall zu ver­mei­den. Hier sind die häu­figs­ten Aus­schlüs­se in der Hausratversicherung:

1. Ein­fa­cher Diebstahl

Der ein­fa­che Dieb­stahl, bei dem Gegen­stän­de ohne Gewalt­an­wen­dung ent­wen­det wer­den, ist in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in den meis­ten Fäl­len nur Ein­bruch­dieb­stahl, bei dem gewalt­sam in dei­ne Woh­nung, dein Haus oder dein Fahr­zeug ein­ge­bro­chen wird. Bei­spie­le für ein­fa­chen Dieb­stahl, der nicht ver­si­chert ist:

  • Gegen­stän­de, die im Frei­en ste­hen (z. B. Gar­ten­mö­bel, Fahr­rä­der ohne Zusatzversicherung).
  • Dieb­stahl aus unver­schlos­se­nen Räu­men oder Fahrzeugen.
  • Dieb­stahl von Gegen­stän­den in öffent­li­chen Berei­chen, wie Hand­ta­schen oder Smart­phones in Cafés oder Restaurants.

2. Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit (in bestimm­ten Fällen)

Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn du durch beson­ders unacht­sa­mes Ver­hal­ten einen Scha­den begüns­tigst. Man­che Haus­rat­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Schä­den aus, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den, es sei denn, der Ver­trag ent­hält eine spe­zi­el­le Klau­sel zum Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit.

  • Bei­spiel: Wenn du ein Fens­ter offen lässt und es kommt zu einem Ein­bruch, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit ablehnen.
  • Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit: Vie­le moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten einen Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit an, wodurch du auch bei sol­chen Schä­den ver­si­chert bist. Es ist emp­feh­lens­wert, dies in dei­ner Poli­ce zu prüfen.

3. Hoch­wer­ti­ge Wert­sa­chen über der Entschädigungsgrenze

Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst­ge­gen­stän­de, Anti­qui­tä­ten oder Bar­geld sind oft nur bis zu einer bestimm­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze abge­deckt. Wenn der Wert der Gegen­stän­de über die­se Gren­ze hin­aus­geht, über­nimmt die Ver­si­che­rung nur den Teil, der inner­halb der fest­ge­leg­ten Sum­me liegt.

  • Bei­spiel: Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Wert­sa­chen nur bis zu 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me ab. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro wären also maxi­mal 10.000 Euro für Wert­sa­chen ver­si­chert. Besitzt du Schmuck im Wert von 20.000 Euro, erhältst du nur eine Ent­schä­di­gung bis zu die­ser Grenze.
  • Tipp: In sol­chen Fäl­len kannst du eine Erwei­te­rung der Deckung für Wert­sa­chen in dei­ne Poli­ce aufnehmen.

4. Schä­den durch Kriegs­er­eig­nis­se, inne­re Unru­hen oder Terroranschläge

Kriegs­er­eig­nis­se, inne­re Unru­hen oder Ter­ror­an­schlä­ge sind typi­scher­wei­se von der Haus­rat­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Die­se Risi­ken gel­ten als unvor­her­seh­bar und sind oft durch staat­li­che Ver­si­che­run­gen oder spe­zi­el­le Poli­cen abgedeckt.

  • Bei­spiel: Schä­den, die durch Kriegs­ge­fah­ren, Bür­ger­krie­ge oder Ter­ror­an­schlä­ge ver­ur­sacht wer­den, sind nicht im Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rungs­schutz enthalten.

5. Ele­men­tar­schä­den ohne spe­zi­el­le Absicherung

Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche, Lawi­nen oder Vul­kan­aus­brü­che sind häu­fig nicht stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die­se Schä­den müs­sen durch einen spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, der als Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bekannt ist.

  • Bei­spiel: Wenn dein Haus­rat durch eine Über­schwem­mung beschä­digt wird, ist die­ser Scha­den nur dann ver­si­chert, wenn du eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast.

6. Schä­den durch Haustiere

Schä­den, die durch eige­ne Haus­tie­re ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Schä­den, die durch das Ver­hal­ten von Hun­den, Kat­zen oder ande­ren Haus­tie­ren am eige­nen Haus­rat ver­ur­sacht wer­den, müs­sen durch eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden.

  • Bei­spiel: Wenn dein Hund das Sofa zer­kratzt oder dei­ne Kat­ze den Tep­pich beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die­sen Scha­den nicht.

7. All­mäh­lich­keits­schä­den

All­mäh­lich­keits­schä­den sind Schä­den, die durch lang­fris­ti­ge Ein­flüs­se wie Feuch­tig­keit, Schim­mel oder Abnut­zung ent­ste­hen. Sol­che Schä­den gel­ten nicht als plötz­li­che, unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se, son­dern ent­wi­ckeln sich über einen län­ge­ren Zeit­raum und sind in der Regel nicht versichert.

  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Möbel oder Wän­de durch lang­an­hal­ten­de Feuch­tig­keit beschä­digt wer­den, weil das Was­ser lang­sam ein­dringt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den meist nicht.

8. Betriebs­schä­den und Abnutzung

Betriebs­schä­den an tech­ni­schen Gerä­ten oder Schä­den durch nor­ma­le Abnut­zung oder Ver­schleiß sind eben­falls aus­ge­schlos­sen. Dies betrifft vor allem tech­ni­sche Gerä­te wie Wasch­ma­schi­nen, Fern­se­her, Com­pu­ter oder Smartphones.

  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Wasch­ma­schi­ne auf­grund eines mecha­ni­schen Defekts aus­fällt oder dein Fern­se­her nach lang­jäh­ri­gem Gebrauch nicht mehr funk­tio­niert, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur oder den Ersatz nicht.

9. Beruf­lich genutz­te Gegenstände

Gegen­stän­de, die du beruf­lich nutzt, sind in der Regel nicht im Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten. Dazu gehö­ren beruf­li­che Arbeits­mit­tel wie Lap­tops, Werk­zeu­ge oder Maschi­nen, die du für dein Unter­neh­men oder dei­ne Arbeit verwendest.

  • Bei­spiel: Wenn dein beruf­lich genutz­ter Lap­top gestoh­len wird, wäh­rend du unter­wegs bist, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht, es sei denn, es han­delt sich um pri­va­te Nutzung.
  • Tipp: Für sol­che Gegen­stän­de kannst du eine spe­zi­el­le Betriebs­ver­si­che­rung oder eine Erwei­te­rung in der Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen.

10. Fahr­zeug­schä­den

Fahr­zeu­ge wie Autos, Motor­rä­der oder Wohn­mo­bi­le sind nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se müs­sen durch eine sepa­ra­te Kfz-Ver­si­che­rung oder spe­zi­el­le Fahr­zeug­ver­si­che­run­gen abge­si­chert werden.

  • Bei­spiel: Wenn dein Auto oder Motor­rad gestoh­len wird oder beschä­digt wird, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den nicht.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für dei­nen Haus­rat, hat jedoch auch eine Rei­he von Aus­schlüs­sen, die wich­tig zu ken­nen sind. Typi­sche Aus­schlüs­se umfas­sen ein­fa­chen Dieb­stahl, Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit, Ele­men­tar­schä­den ohne Zusatz­bau­stein, Haus­tier­schä­den und Ver­schleiß oder Betriebs­schä­den an tech­ni­schen Gerä­ten. Es ist sinn­voll, dei­ne Poli­ce sorg­fäl­tig zu prü­fen und bei Bedarf durch Zusatz­bau­stei­ne wie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder einen Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit zu ergän­zen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die opti­ma­len Schutz bietet.

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