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Was sind unbe­nann­te Gefah­ren in der Wohngebäudeversicherung?

Unbe­nann­te Gefah­ren in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind Schä­den, wel­che in den jewei­li­gen zugrun­de­lie­gen­den Bedin­gun­gen nicht auf­ge­führt bzw. nicht benannt sind.

Über den Bau­stein unbe­nann­te Gefah­ren wird über die in den Bedin­gun­gen expli­zit genann­ten Schä­den hin­aus auch Scha­den­er­satz geleis­tet für Sons­ti­ge durch eine plötz­li­che, unvor­her­ge­se­he­ne und von außen ein­wir­ken­de Ursa­che beschä­dig­ter Sachen.

Der Zusatz­ein­schluss unbe­nann­te Gefah­ren wird im Rah­men der Gebäu­de­ver­si­che­rung ger­ne als soge­nann­ter All­ge­fah­ren­schutz angeboten.

Bei­spiel:

Durch eine geöff­ne­te Ter­ras­sen­tü­re dringt ein Wild­schwein in Ihr Haus ein und ver­wüs­tet das Wohnzimmer.

Ihr Wohn­ge­bäu­de wird bei einer Über­schwem­mung durch Treib­gut beschädigt.

Anprall oder Auf­prall von Gegen­stän­den ohne Sturmeinwirkung.

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