Unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, welche in den jeweiligen zugrundeliegenden Bedingungen nicht aufgeführt bzw. nicht benannt sind.
Über den Baustein unbenannte Gefahren wird über die in den Bedingungen explizit genannten Schäden hinaus auch Schadenersatz geleistet für Sonstige durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache beschädigter Sachen.
Der Zusatzeinschluss unbenannte Gefahren wird im Rahmen der Gebäudeversicherung gerne als sogenannter Allgefahrenschutz angeboten.
Beispiel:
Durch eine geöffnete Terrassentüre dringt ein Wildschwein in Ihr Haus ein und verwüstet das Wohnzimmer.
Ihr Wohngebäude wird bei einer Überschwemmung durch Treibgut beschädigt.
Anprall oder Aufprall von Gegenständen ohne Sturmeinwirkung.