Vermögensschäden sind Schäden, die nicht an Personen oder Sachen entstehen, sondern finanzieller Natur sind. In der Privathaftpflichtversicherung können Vermögensschäden beispielsweise dann entstehen, wenn der Versicherungsnehmer versehentlich den Ruf oder das Ansehen einer anderen Person schädigt oder wenn er durch Fahrlässigkeit eine Vertragsstrafe oder Schadensersatzforderung verursacht.
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