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Was sind ver­si­cher­te Gefah­ren in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind ver­schie­de­ne Gefah­ren stan­dard­mä­ßig abge­deckt, die das Gebäu­de und sei­ne fes­ten Bestand­tei­le betref­fen. Die­se ver­si­cher­ten Gefah­ren bezie­hen sich auf Schä­den, die durch äuße­re Ein­flüs­se ver­ur­sacht wer­den. Hier sind die wich­tigs­ten Gefah­ren, die in einer typi­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind:

1. Feu­er:

  • Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­sio­nen oder Implo­sio­nen gehö­ren zu den häu­figs­ten ver­si­cher­ten Gefah­ren. Die Ver­si­che­rung deckt sowohl direk­te Brand­schä­den als auch Fol­ge­schä­den, die z. B. durch Lösch­was­ser entstehen.

2. Sturm und Hagel:

  • Schä­den, die durch Stür­me (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel ent­ste­hen, wie abge­deck­te Dächer, beschä­dig­te Fens­ter oder Fas­sa­den, sind eben­falls abgedeckt.

3. Lei­tungs­was­ser­schä­den:

  • Die Ver­si­che­rung greift, wenn es zu einem Rohr­bruch oder Was­ser­aus­tritt aus Instal­la­tio­nen wie Hei­zungs­an­la­gen oder sani­tä­ren Anla­gen kommt. Auch Fol­ge­schä­den, wie durch­näss­te Wän­de oder Böden, sind gedeckt.

4. Blitz­schlag und Über­span­nung:

  • Schä­den durch Blitz­ein­schlä­ge am Gebäu­de oder an elek­tri­schen Sys­te­men wer­den eben­falls von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nom­men. Bei Bedarf kann eine Über­span­nungs­scha­den­ver­si­che­rung für Elek­tro­nik ergänzt werden.

5. Explo­sio­nen:

  • Schä­den, die durch Explo­sio­nen inner­halb oder in der Nähe des Gebäu­des ent­ste­hen, sind ver­si­chert. Dies betrifft etwa Gas­ex­plo­sio­nen, die am Haus Schä­den verursachen.

6. Ele­men­tar­schä­den (optio­nal):

  • Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche und Schnee­druck sind nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten, kön­nen aber über eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt werden.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Nor­ma­le Abnut­zung, Schä­den durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit, und Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den (dafür wäre die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig) fal­len nicht unter den Schutz der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Fazit:

Die ver­si­cher­ten Gefah­ren in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung umfas­sen typi­scher­wei­se Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Blitz­schlag, und Explo­sio­nen. Ele­men­tar­schä­den kön­nen optio­nal hin­zu­ge­fügt wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den opti­ma­len Schutz für das Gebäu­de zu finden.

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