In der Regel gelten in der privaten Rechtsschutzversicherung Wartezeiten.
Die übliche Wartezeit beträgt drei Monate nach dem Abschluß des Rechtsschutz Vertrags.
Erst nach Ablauf dieser Frist bzw. Karenzzeit werden die Kosten eines Rechtsstreits von Ihrem Rechtsschutz Versicherer übernommen.
Manche Leistungsarten sind jedoch von der Wartezeit ausgenommen.
Keine Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung gilt üblicherweise für:
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
- Strafrechtsschutz