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Was sind War­te­zei­ten in der Rechtsschutzversicherung?

In der Regel gel­ten in der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung War­te­zei­ten.

Die übli­che War­te­zeit beträgt drei Mona­te nach dem Abschluß des Rechts­schutz Vertrags.

Erst nach Ablauf die­ser Frist bzw. Karenz­zeit wer­den die Kos­ten eines Rechts­streits von Ihrem Rechts­schutz Ver­si­che­rer übernommen.

Man­che Leis­tungs­ar­ten sind jedoch von der War­te­zeit ausgenommen.

Keine War­te­zeit in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt übli­cher­wei­se für:

- Ver­wal­tungs­ge­richts­rechts­schutz

- Rechts­schutz für Opfer von Gewalttaten

- Straf­rechts­schutz

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