Suche

Was sind Zuleitungsrohre die nicht der Versorgung des Gebäudes dienen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Zuleitungsrohre, die nicht der Versorgung des Gebäudes dienen, sind Wasserleitungen für Gartenbewässerung, Pools, Teiche oder Außenwasserzapfstellen – also Rohrsysteme für Zwecke außerhalb der Hausversorgung. Diese sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung typischerweise nicht mitversichert, da sie nicht zur Trinkwasser-, Heiz- oder Abwasserversorgung des Wohngebäudes selbst gehören und damit keine Gebäudeschutzleistung darstellen.

Zulei­tungs­roh­re, die nicht der Ver­sor­gung des Gebäu­des die­nen, sind Was­ser­lei­tun­gen für Gar­ten­be­wäs­se­rung, Pools, Tei­che oder Außen­was­ser­zapf­stel­len – also Rohr­sys­te­me für Zwe­cke außer­halb der Haus­ver­sor­gung. Die­se sind in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung typi­scher­wei­se nicht mit­ver­si­chert, da sie nicht zur Trinkwasser‑, Heiz- oder Abwas­ser­ver­sor­gung des Wohn­ge­bäu­des selbst gehö­ren und damit kei­ne Gebäu­de­schutz­leis­tung darstellen.

Unter­schied: Gebäu­de­ver­sor­gung ver­sus exter­ne Rohrleitungen

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter­schei­det prä­zi­se zwi­schen Ver­sor­gungs­lei­tun­gen des Gebäu­des und exter­nen Rohr­sys­te­men. Ver­sor­gungs­lei­tun­gen sind Roh­re für Was­ser, Gas, Strom oder Hei­zung inner­halb und bis zur Haus­an­schluss­lei­tung – die­se sind in der Regel mit­ver­si­chert. Dage­gen zäh­len fol­gen­de Roh­re nicht zur Gebäu­de­ver­sor­gung:

  • Unter­ir­di­sche Bewäs­se­rungs­sys­te­me, Gar­ten­schläu­che und auto­ma­ti­sche Sprinkleranlagen
  • Zulei­tun­gen zu Pools, Swim­ming­pools und Wellness-Becken
  • Roh­re für pri­va­te Brun­nen, Gar­ten­tei­che und Ziergewässer
  • Außen­was­ser­zapf­stel­len, Gar­ten­häh­ne und exter­ne Wasserentnahmestellen
  • Drai­na­gen, Ent­wäs­se­rungs­sys­te­me und Regen­was­ser­lei­tun­gen im Außenbereich

Die­se fal­len unter Außen­an­la­gen und Gar­ten­aus­stat­tung und sind daher vom Stan­dard-Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Ein Scha­den an die­sen Lei­tun­gen wird von der Ver­si­che­rung nicht reguliert.

Ver­si­che­rungs­op­tio­nen für Außen­lei­tun­gen und Hausanschlüsse

Moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen bie­ten zuneh­mend Zusatz­bau­stei­ne für Außen­an­la­gen und erwei­ter­te Lei­tungs­schutz­op­tio­nen an. Eini­ge Ver­si­che­rer decken seit 2025/2026 Lei­tun­gen bis zur Haus­an­schluss­lei­tung oder spe­zi­el­le Außen­an­la­gen gegen Bruch und Beschä­di­gun­gen ab – die­se müs­sen jedoch aus­drück­lich ver­ein­bart und bezahlt wer­den. Beson­ders rele­vant ist die Haus­an­schluss­lei­tung-Ver­si­che­rung, die Schä­den an Roh­ren vor dem eigent­li­chen Haus­an­schluss abdeckt – ein häu­fig über­se­he­ner Schutz­lü­cke. Die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und Leis­tungs­um­fän­ge unter­schei­den sich erheb­lich zwi­schen Anbie­tern, ins­be­son­de­re bei Fra­gen zur maxi­ma­len Scha­den­hö­he und zum exak­ten Lei­tungs­ver­lauf. Ein detail­lier­ter Tarif­ver­gleich lohnt sich beson­ders, wenn Sie ein Haus mit umfang­rei­chen Außen­an­la­gen (Pool, auto­ma­ti­sche Bewäs­se­rung, Tief­brun­nen) besitzen.

Prak­ti­sche Schrit­te für opti­ma­len Versicherungsschutz

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen schrift­lich klä­ren: Erfra­gen Sie expli­zit, wel­che Rohr­lei­tun­gen – ins­be­son­de­re Haus­an­schluss­lei­tun­gen und Zulei­tun­gen – ver­si­chert sind
  • Außen­lei­tun­gen doku­men­tie­ren: Fer­ti­gen Sie Plä­ne und Ver­läu­fe von Pool‑, Bewäs­se­rungs- und Brun­nen­lei­tun­gen an und ver­wah­ren Sie die­se sicher
  • Zusatz­bau­stei­ne ver­glei­chen: Holen Sie Ange­bo­te für Außen­an­la­gen-Ver­si­che­run­gen und Lei­tungs­schutz-Optio­nen von meh­re­ren Ver­si­che­rern ein
  • Haus­an­schluss­ver­si­che­rung prü­fen: Die­se spe­zi­el­le Ver­si­che­rung deckt Schä­den an Lei­tun­gen vor dem Haus­an­schluss bis zur Stra­ße ab
  • Scha­den­fall sofort dem Ver­si­che­rer mel­den: Doku­men­tie­ren Sie Rohr­be­schä­di­gun­gen foto­gra­fisch und benach­rich­ti­gen Sie die Ver­si­che­rung unverzüglich
Wohngebäudeversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen