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Was soll ich machen wenn ein fremder Hund mich beisst?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Hundebiss sollten Sie sofort ärztliche Hilfe suchen, den Hundehalter identifizieren und den Vorfall dokumentieren. Die Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters trägt in Deutschland die Behandlungskosten und Schadensersatzforderungen. Schnelles und systematisches Handeln sichert Ihre Ansprüche ab.

Bei einem Hun­de­biss soll­ten Sie sofort ärzt­li­che Hil­fe suchen, den Hun­de­hal­ter iden­ti­fi­zie­ren und den Vor­fall doku­men­tie­ren. Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Hun­de­hal­ters trägt in Deutsch­land die Behand­lungs­kos­ten und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. Schnel­les und sys­te­ma­ti­sches Han­deln sichert Ihre Ansprü­che ab.

Not­fall­maß­nah­men: Ers­te Schrit­te nach dem Hundebiss

Ihre unmit­tel­ba­re Sicher­heit ist obers­te Prio­ri­tät. Ent­fer­nen Sie sich vom Hund und bege­ben Sie sich an einen siche­ren Ort. Suchen Sie danach sofort einen Arzt oder die Not­auf­nah­me auf – auch bei ober­fläch­li­chen Wun­den. Hun­de­bis­se ber­gen erheb­li­che Infek­ti­ons­ri­si­ken, kön­nen tie­fe Gewe­bes­schä­den ver­ur­sa­chen und in sel­te­nen Fäl­len Toll­wut über­tra­gen. Der Arzt wird die Wun­de rei­ni­gen, mög­li­cher­wei­se nähen und prü­fen, ob Teta­nus-Auf­fri­schung oder eine Toll­wut-Pro­phy­la­xe erfor­der­lich ist.

Par­al­lel zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung erfra­gen Sie Namen, Adres­se und Kon­takt­da­ten des Hun­de­hal­ters sowie Infor­ma­tio­nen zur Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung (Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und Poli­cen­num­mer). Wenn der Hal­ter nicht vor Ort ist, befra­gen Sie Zeu­gen und notie­ren Sie die Beschrei­bung des Hun­des (Ras­se, Grö­ße, Far­be, beson­de­re Merk­ma­le) genau.

Doku­men­ta­ti­on und behörd­li­che Anmeldung

Erstel­len Sie eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Ver­let­zun­gen aus meh­re­ren Per­spek­ti­ven, noch bevor Schwel­lun­gen zuneh­men. Notie­ren Sie prä­zi­se Datum, Uhr­zeit und Ort des Vor­falls sowie eine detail­lier­te Beschrei­bung des Ablaufs. Sam­meln Sie Zeu­gen­aus­sa­gen mit voll­stän­di­gen Namen und Kon­takt­da­ten – die­se sind für Ver­si­che­rungs­an­sprü­che entscheidend.

Erstat­ten Sie schrift­lich Anzei­ge bei der Poli­zei und dem ört­li­chen Ord­nungs­amt oder Vete­ri­när­amt. Dies schafft eine behörd­li­che Doku­men­ta­ti­on, auf die Sie spä­ter ver­wei­sen kön­nen. Das Ord­nungs­amt prüft, ob der Hund als gefähr­lich ein­ge­stuft wer­den muss oder ob Qua­ran­tä­ne- und Impf­nach­wei­se erfor­der­lich sind.

Scha­dens­er­satz durch die Hundehaftpflicht

Rei­chen Sie ohne Ver­zö­ge­rung eine Scha­den­mel­dung bei der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Hal­ters ein. In Deutsch­land deckt die­se Ver­si­che­rung typi­scher­wei­se medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fäl­le und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men ab. Beach­ten Sie Ver­jäh­rungs­fris­ten – in der Regel haben Sie drei Jah­re Zeit, Ansprü­che gel­tend zu machen. Bei schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen oder psy­chi­schen Fol­gen emp­feh­len wir, einen Rechts­an­walt zu kon­sul­tie­ren, um maxi­ma­le Scha­dens­er­sat­ze durchzusetzen.

  • Sofort (noch vor Ort): Sicher­heit gewähr­leis­ten, Hun­de­hal­ter-Daten und Ver­si­che­rungs­in­for­ma­ti­on erfragen
  • Not­fall: Ärzt­li­che Ver­sor­gung in einer Pra­xis oder Not­auf­nah­me aufsuchen
  • Im Anschluss: Detail­lier­te Fotos, Noti­zen und Zeu­gen­aus­sa­gen dokumentieren
  • Inner­halb 24–48 Stun­den: Anzei­ge bei Poli­zei und Ord­nungs­amt erstatten
  • Par­al­lel: Scha­den­mel­dung an die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­rei­chen mit allen Dokumenten
  • Bei Bedarf: Rechts­an­walt für Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld konsultieren
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