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Was soll­te man bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung beachten?

Um im mög­li­chen Scha­dens­fall in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Schwie­rig­kei­ten mit dem Wohn­ge­bäu­de-Ver­si­che­rer zu ver­mei­den, gilt es vor dem Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein paar wich­ti­ge Punk­te zu beachten.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te immer der kor­rek­ten Höhe der aktu­el­len Bau- bzw. Wie­der­auf­bau­kos­ten entsprechen.

Mit­zu­ver­si­chern­de Neben­ge­bäu­de, Gara­gen und Gar­ten­hüt­ten sind immer mit anzu­ge­ben und auch in die Gesamt-Ver­si­che­rungs­sum­me einzubeziehen.

Wenn Sie eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge an Ihrem Haus ange­bracht haben, ist die­se eben­falls mit ihrem ent­spre­chen­den Wert in der Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me für Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung anzugeben.

Auf die Mit­ver­si­che­rung u.a. fol­gen­der Leis­tungs­ein­schlüs­se in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­ten Sie beson­ders achten:

  • Gro­be Fahrlässigkeit
  • Schä­den durch Frost oder Bruch an Ablei­tungs­roh­ren auf dem Grundstück
  • Schä­den durch Frost oder Bruch an Ablei­tungs­roh­ren außer­halb des Grundstücks
  • Über­span­nungs­schä­den
  • Kos­ten für die Besei­ti­gung umge­stürz­te Bäu­me erstattet
  • Auf­räum­kos­ten
  • Ent­sor­gungs­kos­ten

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