Um im möglichen Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung Schwierigkeiten mit dem Wohngebäude-Versicherer zu vermeiden, gilt es vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung sollte immer der korrekten Höhe der aktuellen Bau- bzw. Wiederaufbaukosten entsprechen.
Mitzuversichernde Nebengebäude, Garagen und Gartenhütten sind immer mit anzugeben und auch in die Gesamt-Versicherungssumme einzubeziehen.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage an Ihrem Haus angebracht haben, ist diese ebenfalls mit ihrem entsprechenden Wert in der Gesamtversicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung anzugeben.
Auf die Mitversicherung u.a. folgender Leistungseinschlüsse in der Wohngebäudeversicherung sollten Sie besonders achten:
- Grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren auf dem Grundstück
- Schäden durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks
- Überspannungsschäden
- Kosten für die Beseitigung umgestürzte Bäume erstattet
- Aufräumkosten
- Entsorgungskosten