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Was tun bei einem Ein­bruch im Wohngebäude?

Wenn ein Ein­bruch im Wohn­ge­bäu­de statt­fin­det, ist schnel­les Han­deln wich­tig, um den Scha­den zu begren­zen und die rich­ti­gen Schrit­te zur Scha­dens­mel­dung und Sicher­heit zu unter­neh­men. Hier sind die wich­tigs­ten Schritte:

1. Poli­zei rufen

  • Nach einem Ein­bruch soll­te sofort die Poli­zei benach­rich­tigt wer­den. Rufe den Not­ruf an und betre­te das Haus erst, nach­dem die Poli­zei ein­ge­trof­fen ist. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass Bewei­se wie Fin­ger­ab­drü­cke oder ande­re Spu­ren nicht unab­sicht­lich ver­nich­tet werden.

2. Bewei­se sichern und Fotos machen

  • Sobald die Poli­zei den Tat­ort frei­ge­ge­ben hat, soll­ten Fotos von den Schä­den gemacht wer­den, um Bewei­se zu sichern. Doku­men­tie­re beschä­dig­te Türen, Fens­ter oder Schlös­ser sowie alle gestoh­le­nen oder beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Die­se Fotos und Infor­ma­tio­nen sind wich­tig für die Scha­dens­mel­dung bei der Versicherung.

3. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung informieren

  • Mel­de den Ein­bruch umge­hend dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die Ver­si­che­rung benö­tigt eine genaue Auf­lis­tung der beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le sowie even­tu­ell auch die Berich­te der Poli­zei. Wich­tig ist, dass Schä­den an der Bau­sub­stanz wie Türen, Fens­ter und Schlös­ser durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt sind, wäh­rend gestoh­le­ne oder beschä­dig­te beweg­li­che Gegen­stän­de über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert sind.

4. Haus­rat­ver­si­che­rung kontaktieren

  • Zusätz­lich zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te auch die Haus­rat­ver­si­che­rung kon­tak­tiert wer­den, um den Ver­lust von per­sön­li­chen Gegen­stän­den wie Elek­tro­nik, Schmuck oder Bar­geld zu mel­den. Erstel­le eine detail­lier­te Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de, um den Scha­den zu beziffern.

5. Repa­ra­tu­ren organisieren

  • Um das Gebäu­de wie­der sicher zu machen, soll­ten beschä­dig­te Türen und Fens­ter so schnell wie mög­lich repa­riert wer­den. Vie­le Ver­si­che­rer arbei­ten mit Part­ner­un­ter­neh­men zusam­men, die schnell für eine Not­ab­si­che­rung sor­gen kön­nen, um das Haus wie­der sicher zu machen.

6. Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men ergreifen

  • Nach einem Ein­bruch ist es sinn­voll, zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men zu ergrei­fen, um zukünf­ti­ge Ein­brü­che zu ver­hin­dern. Dazu gehö­ren ver­bes­ser­te Schlös­ser, Alarm­an­la­gen, Über­wa­chungs­ka­me­ras oder Bewe­gungs­mel­der. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten Rabat­te für zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men an.

Fazit:

Bei einem Ein­bruch soll­ten zunächst Poli­zei und Ver­si­che­rung infor­miert wer­den. Schä­den am Gebäu­de wer­den über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung regu­liert, wäh­rend gestoh­le­ne oder beschä­dig­te per­sön­li­che Gegen­stän­de durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Es ist wich­tig, Bewei­se zu sichern und die not­wen­di­gen Schrit­te für Repa­ra­tu­ren und zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men zu ergrei­fen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den bes­ten Schutz zu finden.

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