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Was tun bei einem Feu­er­scha­den im Wohngebäude?

Bei einem Feu­er­scha­den im Wohn­ge­bäu­de ist schnel­les und beson­ne­nes Han­deln ent­schei­dend, um den Scha­den zu begren­zen und eine schnel­le Scha­dens­re­gu­lie­rung durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu ermög­li­chen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung, was du tun solltest:

1. Sicher­stel­len, dass alle Per­so­nen in Sicher­heit sind:

  • Sor­ge dafür, dass alle Per­so­nen das Gebäu­de ver­las­sen und in Sicher­heit sind. Ein Feu­er kann sich schnell aus­brei­ten, daher soll­te nie­mand im Haus blei­ben, um Gegen­stän­de zu retten.

2. Feu­er­wehr rufen:

  • Wäh­le den Not­ruf (112) und infor­mie­re die Feu­er­wehr über den Brand. War­te auf die Ein­satz­kräf­te und sor­ge dafür, dass sie schnell Zugang zum Haus haben.

3. Scha­den doku­men­tie­ren:

  • Sobald es sicher ist, begin­ne den Scha­den zu doku­men­tie­ren. Mache Fotos und Vide­os von den beschä­dig­ten Berei­chen, sowohl innen als auch außen, und notie­re dir das Aus­maß der Zer­stö­rung. Die­se Doku­men­ta­ti­on wird für die Scha­dens­mel­dung bei der Ver­si­che­rung wich­tig sein.

4. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­mie­ren:

  • Set­ze dich sofort mit dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in Ver­bin­dung. Mel­de den Feu­er­scha­den so schnell wie mög­lich. Die Ver­si­che­rung wird dir mit­tei­len, wel­che wei­te­ren Schrit­te du unter­neh­men musst und wel­che Gut­ach­ter geschickt wer­den, um den Scha­den zu bewerten.

5. Not­maß­nah­men ergrei­fen:

  • Falls nötig, lei­te Not­maß­nah­men ein, um den Scha­den zu begren­zen. Dazu gehört das Abde­cken von beschä­dig­ten Dächern oder Fens­tern, um Was­ser­schä­den durch Regen zu ver­hin­dern. In der Regel über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für sol­che Notmaßnahmen.

6. Gut­ach­ter und Scha­den­be­wer­tung:

  • Die Ver­si­che­rung wird einen Gut­ach­ter schi­cken, der den Scha­den vor Ort bewer­tet. Die­ser erstellt einen Bericht über den Scha­den und gibt Emp­feh­lun­gen für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­auf­bau des Hauses.

7. Repa­ra­tur beauf­tra­gen:

  • Nach der Frei­ga­be durch die Ver­si­che­rung kannst du qua­li­fi­zier­te Hand­wer­ker mit der Repa­ra­tur oder dem Wie­der­auf­bau des Gebäu­des beauf­tra­gen. Die Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung des Hau­ses wer­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nom­men, wenn der Feu­er­scha­den im Ver­trag abge­deckt ist.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Feuerschaden?

  • Schä­den an der Bau­sub­stanz: Repa­ra­tu­ren am Dach, an Wän­den und Böden.
  • Fol­ge­schä­den: Zum Bei­spiel durch Lösch­was­ser, das wäh­rend des Bran­des ein­ge­setzt wurde.
  • Auf­räum­kos­ten: Die Kos­ten für die Ent­sor­gung von Schutt und ver­brann­ten Mate­ria­li­en wer­den eben­falls übernommen.

Was deckt die Hausratversicherung?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de, wie Möbel, Elek­tro­nik oder Klei­dung, die durch das Feu­er beschä­digt wur­den, fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung.

Fazit:

Bei einem Feu­er­scha­den im Wohn­ge­bäu­de soll­test du den Scha­den umge­hend der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mel­den, den Scha­den doku­men­tie­ren und die not­wen­di­gen Maß­nah­men ergrei­fen, um grö­ße­re Fol­ge­schä­den zu ver­hin­dern. Die Ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Repa­ra­tur­kos­ten und Fol­ge­schä­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Schutz für dein Haus zu finden.

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