Suche

Was tun bei einem Gebäu­de­scha­den durch Dritte?

Wenn ein Gebäu­de­scha­den durch Drit­te ver­ur­sacht wird, z. B. durch Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­ches Han­deln, sind eini­ge wich­ti­ge Schrit­te zu beach­ten, um den Scha­den zu regu­lie­ren und die Kos­ten erstat­tet zu bekommen:

1. Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens:

  • Unmit­tel­bar nach Ent­de­ckung des Scha­dens soll­te die­ser doku­men­tiert wer­den. Dies umfasst Fotos und Vide­os des Scha­dens sowie detail­lier­te Noti­zen über die Umstän­de, wie und wann der Scha­den ent­deckt wurde.

2. Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­zie­ren:

  • Der Ver­ur­sa­cher des Scha­dens soll­te iden­ti­fi­ziert und kon­tak­tiert wer­den, wenn mög­lich. Wenn der Scha­den durch Drit­te wie z. B. Hand­wer­ker, Nach­barn oder Bau­ar­bei­ten ent­stan­den ist, ist der Ver­ur­sa­cher in der Regel haft­bar.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers:

  • Der Scha­den wird in der Regel durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers gedeckt. Sobald der Ver­ur­sa­cher fest­ge­stellt ist, soll­te er den Scha­den sei­ner Ver­si­che­rung mel­den. Du kannst den Scha­den direkt bei der Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers mel­den und ent­spre­chen­de Nach­wei­se einreichen.

4. Eige­ne Ver­si­che­rung infor­mie­ren:

  • Auch wenn der Scha­den durch Drit­te ver­ur­sacht wur­de, soll­te die eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­miert wer­den. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten eine Vor­leis­tung an und über­neh­men die Scha­dens­re­gu­lie­rung, wäh­rend sie die Kos­ten spä­ter vom Ver­ur­sa­cher oder des­sen Ver­si­che­rung einfordern.

5. Gut­ach­ter beauf­tra­gen:

  • Es kann sinn­voll sein, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter zu beauf­tra­gen, um den Scha­den zu bewer­ten. Der Gut­ach­ter erstellt ein Gut­ach­ten, das den Scha­den neu­tral bewer­tet und als Grund­la­ge für die Regu­lie­rung dient.

6. Recht­li­che Schrit­te:

  • Soll­te der Ver­ur­sa­cher den Scha­den nicht aner­ken­nen oder die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern, kann es erfor­der­lich sein, einen Rechts­an­walt ein­zu­schal­ten. In die­sem Fall kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilf­reich sein, um die Kos­ten eines mög­li­chen Rechts­streits abzudecken.

Fazit:

Bei einem Gebäu­de­scha­den durch Drit­te soll­test du den Scha­den doku­men­tie­ren, den Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­zie­ren und die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers ein­schal­ten. Dei­ne eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann eben­falls als ers­te Anlauf­stel­le die­nen, um die Scha­den­re­gu­lie­rung voranzutreiben.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen