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Was tun bei einem Gebäudeschaden durch Dritte?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Gebäudeschaden durch Dritte haften in erster Linie der Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Videos, informieren Sie beide Versicherungen parallel und beauftragen Sie ggf. einen Gutachter.

Bei einem Gebäu­de­scha­den durch Drit­te haf­ten in ers­ter Linie der Ver­ur­sa­cher und des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den sofort mit Fotos und Vide­os, infor­mie­ren Sie bei­de Ver­si­che­run­gen par­al­lel und beauf­tra­gen Sie ggf. einen Gut­ach­ter. So sichern Sie Ihren Anspruch und beschleu­ni­gen die Regulierung.

Sofort­maß­nah­men nach Schadenseintritt

Unmit­tel­bar nach Ent­de­ckung eines Gebäu­de­scha­dens durch Drit­te müs­sen Sie han­deln. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den lücken­los: Machen Sie Fotos und Vide­os aus meh­re­ren Blick­win­keln, notie­ren Sie Datum, Uhr­zeit und genaue Umstän­de. Ver­mei­den Sie wei­te­re Beschä­di­gun­gen und sichern Sie Bewei­se (z. B. Hand­wer­ker­rech­nun­gen, Zeu­gen­aus­sa­gen). Die­se Doku­men­ta­ti­on ist ent­schei­dend für die spä­te­re Gel­tend­ma­chung des Schadensersatzes.

Ver­su­chen Sie par­al­lel, den Ver­ur­sa­cher zu iden­ti­fi­zie­ren. War es ein Hand­wer­ker, Nach­bar, Bau­stel­len­mit­ar­bei­ter oder eine ande­re Per­son? Spre­chen Sie mit Zeu­gen und sam­meln Sie deren Kon­takt­da­ten. Je prä­zi­ser Sie den Ver­ur­sa­cher benen­nen kön­nen, des­to rei­bungs­lo­ser läuft die Scha­dens­re­gu­lie­rung ab.

Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Versicherungen

Infor­mie­ren Sie sowohl Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als auch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers. Vie­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer bie­ten eine Vor­leis­tung an: Sie regu­lie­ren den Scha­den zügig und for­dern die Kos­ten spä­ter vom Ver­ur­sa­cher oder des­sen Ver­si­che­rung zurück. Dies erspart Ihnen lan­ge Wartezeiten.

Bei der Mel­dung an die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers rei­chen Sie alle Nach­wei­se ein: Fotos, Kos­ten­vor­anschlä­ge, Rech­nun­gen und eine detail­lier­te Scha­den­be­schrei­bung. Erkun­di­gen Sie sich nach der Deckungs­sum­me – liegt der Scha­den dar­über, kön­nen Lücken entstehen.

Gut­ach­ter und recht­li­che Optionen

Bei grö­ße­ren Schä­den emp­fiehlt sich die Beauf­tra­gung eines unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen. Der Gut­ach­ter erstellt eine neu­tra­le Bewer­tung und stärkt Ihre Posi­ti­on gegen­über der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung. Die Kos­ten trägt häu­fig der Verursacher.

Wei­gert sich die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu zah­len oder erkennt der Ver­ur­sa­cher die Haf­tung nicht an, kön­nen recht­li­che Schrit­te not­wen­dig wer­den. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für einen Anwalt und Gerichts­ver­fah­ren ab – über­prü­fen Sie, ob Sie ent­spre­chend ver­si­chert sind.

Prak­ti­sche Checkliste

  • Scha­den sofort doku­men­tie­ren: Fotos, Vide­os, Noti­zen mit Datum und Uhrzeit
  • Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­zie­ren: Name, Kon­takt­da­ten, Zeu­gen befragen
  • Dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung anru­fen: Scha­den mel­den und Vor­leis­tung anfragen
  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers kon­tak­tie­ren: Scha­den anmel­den mit allen Unterlagen
  • Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len: Min­des­tens zwei Ange­bo­te von Fachbetrieben
  • Gut­ach­ter beauf­tra­gen: Bei Schä­den ab ca. 5.000 Euro sinnvoll
  • Zah­lungs­fris­ten set­zen: Schrift­li­che Mah­nung nach ca. 4 Wochen
  • Rechts­an­walt ein­schal­ten: Falls bei­de Ver­si­che­run­gen zah­len verweigern
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