Wenn ein Gebäudeschaden durch Dritte verursacht wird, z. B. durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln, sind einige wichtige Schritte zu beachten, um den Schaden zu regulieren und die Kosten erstattet zu bekommen:
1. Dokumentation des Schadens:
- Unmittelbar nach Entdeckung des Schadens sollte dieser dokumentiert werden. Dies umfasst Fotos und Videos des Schadens sowie detaillierte Notizen über die Umstände, wie und wann der Schaden entdeckt wurde.
2. Verursacher identifizieren:
- Der Verursacher des Schadens sollte identifiziert und kontaktiert werden, wenn möglich. Wenn der Schaden durch Dritte wie z. B. Handwerker, Nachbarn oder Bauarbeiten entstanden ist, ist der Verursacher in der Regel haftbar.
3. Haftpflichtversicherung des Verursachers:
- Der Schaden wird in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers gedeckt. Sobald der Verursacher festgestellt ist, sollte er den Schaden seiner Versicherung melden. Du kannst den Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers melden und entsprechende Nachweise einreichen.
4. Eigene Versicherung informieren:
- Auch wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde, sollte die eigene Wohngebäudeversicherung informiert werden. Einige Versicherungen bieten eine Vorleistung an und übernehmen die Schadensregulierung, während sie die Kosten später vom Verursacher oder dessen Versicherung einfordern.
5. Gutachter beauftragen:
- Es kann sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um den Schaden zu bewerten. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das den Schaden neutral bewertet und als Grundlage für die Regulierung dient.
6. Rechtliche Schritte:
- Sollte der Verursacher den Schaden nicht anerkennen oder die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern, kann es erforderlich sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, um die Kosten eines möglichen Rechtsstreits abzudecken.
Fazit:
Bei einem Gebäudeschaden durch Dritte solltest du den Schaden dokumentieren, den Verursacher identifizieren und die Haftpflichtversicherung des Verursachers einschalten. Deine eigene Wohngebäudeversicherung kann ebenfalls als erste Anlaufstelle dienen, um die Schadenregulierung voranzutreiben.