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Bei einem Gebäudeschaden durch Dritte haften in erster Linie der Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Videos, informieren Sie beide Versicherungen parallel und beauftragen Sie ggf. einen Gutachter.
Bei einem Gebäudeschaden durch Dritte haften in erster Linie der Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Videos, informieren Sie beide Versicherungen parallel und beauftragen Sie ggf. einen Gutachter. So sichern Sie Ihren Anspruch und beschleunigen die Regulierung.
Unmittelbar nach Entdeckung eines Gebäudeschadens durch Dritte müssen Sie handeln. Dokumentieren Sie den Schaden lückenlos: Machen Sie Fotos und Videos aus mehreren Blickwinkeln, notieren Sie Datum, Uhrzeit und genaue Umstände. Vermeiden Sie weitere Beschädigungen und sichern Sie Beweise (z. B. Handwerkerrechnungen, Zeugenaussagen). Diese Dokumentation ist entscheidend für die spätere Geltendmachung des Schadensersatzes.
Versuchen Sie parallel, den Verursacher zu identifizieren. War es ein Handwerker, Nachbar, Baustellenmitarbeiter oder eine andere Person? Sprechen Sie mit Zeugen und sammeln Sie deren Kontaktdaten. Je präziser Sie den Verursacher benennen können, desto reibungsloser läuft die Schadensregulierung ab.
Informieren Sie sowohl Ihre Wohngebäudeversicherung als auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Viele Wohngebäudeversicherer bieten eine Vorleistung an: Sie regulieren den Schaden zügig und fordern die Kosten später vom Verursacher oder dessen Versicherung zurück. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten.
Bei der Meldung an die Haftpflichtversicherung des Verursachers reichen Sie alle Nachweise ein: Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen und eine detaillierte Schadenbeschreibung. Erkundigen Sie sich nach der Deckungssumme – liegt der Schaden darüber, können Lücken entstehen.
Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen. Der Gutachter erstellt eine neutrale Bewertung und stärkt Ihre Position gegenüber der gegnerischen Versicherung. Die Kosten trägt häufig der Verursacher.
Weigert sich die Haftpflichtversicherung zu zahlen oder erkennt der Verursacher die Haftung nicht an, können rechtliche Schritte notwendig werden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für einen Anwalt und Gerichtsverfahren ab – überprüfen Sie, ob Sie entsprechend versichert sind.
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